Wildererdrama im Kemetgebirge: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Wildererdrama im Kemetgebirge''' ereignete sich am [[13. Juli]] [[1931]].
 
Das '''Wildererdrama im Kemetgebirge''' ereignete sich am [[13. Juli]] [[1931]].
 
== Das Drama ==
 
Dieser Artikel berichtet über einen '''Jägermord im Kemmetgebirge''', der am [[13. Juli]] [[1931]] geschah.
 
  
 
== Die Geschichte ==
 
== Die Geschichte ==
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Die vom Staatsanwalt vertretene Anklageschrift war sehr umfangreich und enthielt folgendes:
 
Die vom Staatsanwalt vertretene Anklageschrift war sehr umfangreich und enthielt folgendes:
  
Der bei der Herrschaft [[Feltrinelli]] als be­eideter Revierjäger angestellte Johann Höflechner unternahm am Morgen des 13. Juli 1931 von der Jagdhütte am "Brand" im Kemet­gebirge einen Dienstgang in sein Revier und kehrte nicht mehr heim. Da an diesem Tag im Revier Höflechners mehrere Schüsse gehört wurden, ver­mutete man gleich, dass der Jäger das Opfer eines Zusammenstoßes mit Wilderern geworden war. Bei eingeleiteter Suchaktion wurde beim Brandkogel in der Nähe des sogenannten Zamttreibbodens die Leiche Höflechners und unweit davon die Kadaver von drei Hirschen aufgefunden wurden. Die am Bauch liegende Leiche des Jägers wies eine vollkommene Zersplitterung des Gehirnschädels auf. Die Leiche lag mit den Füßen auf einem zweifach geknickten Bergstock, an dem mehrere menschliche Kopfhaare klebten. Gewehr und Dienstrevolver des toten Jägers lagen neben ihm. Bei einer [[Lärche]] wurden ein Schnappmesser und ein Stilettmesser gefun­den, die nicht Eigentum des Toten waren. Die Art der Verletzungen wies eindeutig daraus hin, dass Höflechner aus nicht zu großer Entfernung aus einer sehr rasanten Schusswaffe tödlich ge­troffen worden war.
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Der bei der Herrschaft [[Feltrinelli]] als be­eideter Revierjäger angestellte Johann Höflechner unternahm am Morgen des 13. Juli 1931 von der Jagdhütte am "Brand" im Kemet­gebirge einen Dienstgang in sein Revier und kehrte nicht mehr heim. Da an diesem Tag im Revier Höflechners mehrere Schüsse gehört wurden, ver­mutete man gleich, dass der Jäger das Opfer eines Zusammenstoßes mit Wilderern geworden war. Bei eingeleiteter Suchaktion wurde beim Brandkogel in der Nähe des sogenannten Zamtreibbodens die Leiche Höflechners und unweit davon die Kadaver von drei Hirschen aufgefunden wurden. Die am Bauch liegende Leiche des Jägers wies eine vollkommene Zersplitterung des Gehirnschädels auf. Die Leiche lag mit den Füßen auf einem zweifach geknickten Bergstock, an dem mehrere menschliche Kopfhaare klebten. Gewehr und Dienstrevolver des toten Jägers lagen neben ihm. Bei einer [[Lärche]] wurden ein Schnappmesser und ein Stilettmesser gefun­den, die nicht Eigentum des Toten waren. Die Art der Verletzungen wies eindeutig daraus hin, dass Höflechner aus nicht zu großer Entfernung aus einer sehr rasanten Schusswaffe tödlich ge­troffen worden war.
  
Nun setzten [[Gendarmierie]]erhebungen ein, die alle bekannten Wilderer des Bezirkes betrafen und auch zur Verhaftung des Sägearbeiters Heinrich Gruber und damit auch zur Ermittlung des Beschuldigten Augustin Dor­mann führten. Dieser entstammt einer Besitzersfamilie in Au bei Gaishorn und gehörte nebst seinen Brüdern zu den berüchtigtsten Wilderern von Obersteiermark. Er war in den Jahren [[1820]] bis [[1930]] sechsmal wegen Wilddiebstahls bestraft wor­den und verbüßte seine letzte achtmonatige schwere Kerkerstrafe am [[22. Jänner]] 1931.
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Nun setzten [[Gendarmerie]]erhebungen ein, die alle bekannten Wilderer des Bezirkes betrafen und auch zur Verhaftung des Sägearbeiters Heinrich Gruber und damit auch zur Ermittlung des Beschuldigten Augustin Dor­mann führten. Dieser entstammt einer Besitzersfamilie in Au bei Gaishorn und gehörte nebst seinen Brüdern zu den berüchtigtsten Wilderern von Obersteiermark. Er war in den Jahren [[1820]] bis [[1930]] sechsmal wegen Wilddiebstahls bestraft wor­den und verbüßte seine letzte achtmonatige schwere Kerkerstrafe am [[22. Jänner]] 1931.
  
 
Er suchte am [[7. Juli]] den Sägearbeiter Hein­rich Gruber in [[Stein an der Enns]] auf, teilte ihm mit, dass er beim Besitzer Matthias Erlb­acher in [[Ramsau Leiten]] Wohnung nehmen und von dort einige Wilderergänge unter­nehmen werde; er vereinbarte mit ihm eine Treffen bei Erlbacher für Samstag, den [[11. Juli]]. Nach dieser Besprechung traf Dormann noch am [[7. Juli]] beim Besitzer Erlbacher, einem alten Bekannten aus seinem Wildererleben, ein und forderte ihn auf, beim Wildern mitzu­halten. Erlbacher lehnte diesmal eine Beteili­gung ab, verschaffte dem Dormann aber über dessen Bitte den abschraubbaren, mit aufmontiertem Zielfernrohr versehenen Mexikaner­stutzen des Besitzers Hermann Knaus und stellte ihm seinem Halbbruder Karl Reiter für den für den nächsten Tag geplanten Wilderergang als Führer zur Verfügung.
 
Er suchte am [[7. Juli]] den Sägearbeiter Hein­rich Gruber in [[Stein an der Enns]] auf, teilte ihm mit, dass er beim Besitzer Matthias Erlb­acher in [[Ramsau Leiten]] Wohnung nehmen und von dort einige Wilderergänge unter­nehmen werde; er vereinbarte mit ihm eine Treffen bei Erlbacher für Samstag, den [[11. Juli]]. Nach dieser Besprechung traf Dormann noch am [[7. Juli]] beim Besitzer Erlbacher, einem alten Bekannten aus seinem Wildererleben, ein und forderte ihn auf, beim Wildern mitzu­halten. Erlbacher lehnte diesmal eine Beteili­gung ab, verschaffte dem Dormann aber über dessen Bitte den abschraubbaren, mit aufmontiertem Zielfernrohr versehenen Mexikaner­stutzen des Besitzers Hermann Knaus und stellte ihm seinem Halbbruder Karl Reiter für den für den nächsten Tag geplanten Wilderergang als Führer zur Verfügung.
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und sie nach Ausweiden versteckte.
 
und sie nach Ausweiden versteckte.
  
Im Verlaufe des weiteren gemeinsamen Wil­
+
Im Verlauf des weiteren gemeinsamen Wil­dererganges schoss Dormann noch auf eine Gämse und Gruber einige Zeit später auf ein Hirsch­tier. Doch fehlten diesmal beide, wie ihnen un­widerlegbar auch bis zum Abend des [[12. Juli]] kein Jagderfolg mehr beschieden war. Beide nächtigten dann in der Nähe der Jagdhütte am "Brand", worauf sich Gruber am Morgen des 13. Juli gegen 2 Uhr von Dormann trennte, um durch die "[[Öfen (Stoderzinken)|Öfen]]" und über Gröbming-[[Lend (Gröbming)|Lend]] zu seiner Arbeitsstätte, der Säge Regensburger in Stein an der Enns, zu eilen, wo er um halb 7 Uhr früh mit der Arbeit begann.
dererganges schoß Dormann noch auf eine Gemse
+
 
und Gruber einige Zeit später auf ein Hirsch­
+
Dieser Sachverhalt, der vom Beschuldigten vollkommen zugegeben wurde, war durch das Er­gebnis der Voruntersuchung zu beweisen und die an den angeführten Wildereien mitschuldigen Personen waren deswegen
tier. doch fehlten diesmal beide, wie ihnen un­
+
in einem abgesonderten Schöffengerichtsverfahren bereits rechtskräftig verurteilt worden.
widerlegbar auch bis zum Abend des 12. Juli
+
 
kein Jagdersolg mehr beschieden
+
== Die Ereignisse am 13. Juli ===
war. Beide nächtigten dann in der Nähe der
+
Anlangend die Ereignisse des 13. Juli, an welchem Tage der 26jährige Revierjäger Johann Höf­lechner in Erfüllung seines Dienstes den Tod finden sollte, war man zunächst mangels jeg­licher Zeugen auf die Darstellung des Beschul­digten selbst angewiesen, welcher zuerst ein Zusammentreffen mit dem Jäger in Abrede stellte und dann zu folgendem Geständnis schritt:
Jagdhütte am „Brand", worauf sich Eruber
+
 
am Morgen des 13. Juli gegen 2 Uhr von Tor-
+
Er sei nach Entfernung Heinrich Grubers wieder bergwärts geschritten, um zurück nach Ramsau Leiten zu kommen. Gegen 7 Uhr morgens sei er auf einen kleinen Waldboden ge­langt (nächst dem Zamtreibboden) und habe dort einen Hirsch, der ihn halbflüchtig auf etwa 100 Schritte passierte, mittels Blattschusses zur Strecke gebracht. Er habe den Hirsch dann aus der Decke ge­schlagen, die Grandln herausge­schnitten,  das Fleisch im Holz versteckt, die Deck im Rucksack geborgen und dann etwa eine halbe Stunde gewartet und eine Jause eingenommen. Nach Beendigung der Rast sei er einige Minu­ten weiter vorgepirscht, habe mehrere Stücke Hochwild, darunter einen Hirsch niedergehen gesehen und diesen, der gar nicht mehr hoch werden konnte, erschossen. Auf den Schuss seien mehrere Stücke Hochwild hoch geworden und geflüchtet
mann trennte, um durch die ..Öfen" und über
+
und er habe einen eben verhoffenden Hirsch mit einem Schuss niedergestreckt. Er habe dann den zweiten Hirsch aus der Decke geschlagen, die besseren Fleischstücke herausgelöst und zum Ab­holen hergerichtet.  
Gröbming-Lend zu seiner Arbeitsstätte, der Säge
+
 
Regensburger in Stein an der Enns. zu eilen,
+
Dann habe er sich an das Aufbrechen des dritten Hirsches gemacht, wobei es beim Umlegen des Hirsches einen ziemlichen "Rumpler" gemacht habe. Dies dürfte der herannahende Jäger gehört haben, der nun ohne Anruf auf ihn zugesprun­gen sei. Er habe nach seinem daneben lehnenden Stutzen gegriffen und sei über eine Blöße her­untergesprungen, wobei er von dem ihn ver­folgenden Jäger zweimal am unteren Rücken
wo er um halb 7 Uhr früh mit der Arbeit be­
+
durch Hiebe mit dessen Bergstock gestreift worden sei. Bei der weiteren Flucht talabwärts habe er noch einen Schlag, mehr einen Streifer er­halten, sei dann im Sprung vorgerutscht und mit der rechten Hand, die den Stutzen trug, auf den Boden gekommen. Als er sich eben auf­richten wollte, habe er einen scharfen Schlag auf den Kopf erhalten, habe sich zwei- oder drei­mal überworfen und, noch halb am Boden
gann.
+
liegend, den Jäger etwa 15 Schritte über sich stehen gesehen. Dieser habe sein Gewehr mit beiden Händen in Brusthöhe gegen ihn ge­halten; ohne zu zielen und ohne Absicht habe er den Stutzen gegen den Jäger gerichtet und da habe es schon gekracht.
Dieser Sachverhalt. der vom Beschuldigten
+
 
vollkommen zugegeben wird. ist durch das Er­
+
Er sei nach diesem Schuss noch ganz benom­men gewesen, habe gar nicht empfunden, dass der Jäger zusammengestürzt sei und erst beim Aufspringen nach einigen Minuten den Jäger liegen gesehen. Er habe diesen gar nicht mehr angerührt sei zu jenem Hirsch zurückgeeilt, wo er überrascht worden sei, habe dort Rock und Rucksack an sich genommen und jetzt sein Gewehr repetiert. Hierauf sei er in die [[Ramsau]] geflüchtetund in der Nacht zum Gehöft des Matthias Erlbacher gelangt. Seine beiden Messer habe er, ohne dessen gewahr zu werden, am Orte des Zusammenstoßes mit dem Jäger verloren.
gebnis der Voruntersuchung zu erweisen und die
+
 
an den angeführten Wildereien mitschuldigen
+
Augustin Dormann blieb bei seinen späteren Einvernahmen im wesentlichen bei dieser Darstellung, behauptete aber nun, dass er, als er sich nach dem Sturz erheben wollte, das Gewehr, um es mitzunehmen, aufgestellt habe und das dabei ein Schuss zufällig losgegangen sei. Infolge seiner Benommenheit sei ihm das Aufstehen nicht gelungen, er sei noch einige Mi­nuten liegen geblieben und habe an den Jäger gar nicht gedacht. Erst allmählich sei er zu sich gekommen und habe den Jäger liegen gesehen.
Personen sind deswegen
+
 
in einem abgesonderten Schöffengerichtsver-
+
Bei dem am [[12. Oktober]] 1931 aufge­nommenen Ortsaugenscheines blieb Dormann im wesentlichen bei seiner Verantwortung, be­hauptete aber nun, dass er nach Erlegen des zweiten Hirsches einen Schuss gefehlt und dann erst mit einem weiteren Schuss den dritten Hirsch erlegt habe. Er habe bei der Flucht, beim Sturz und beim Hinunterkollern seinen Stutzen in der linken Hand getragen. Als er mit den Füßen bergabwärts am Rücken gelegen sei, habe er, rückwärts schauend, den Jäger etwa aus sechs Meter mit Gewehr in Fertigstellung stehen gesehen. Er habe sich aufrichten wollen, sei aber gleich wieder noch vorne gefallen, den Abhang hinuntergerollt und habe dabei einen Schuss ge­hört. Er habe gar nicht das Gefühl gehabt, dass sein Gewehr losgegangen sei, und infolge seiner Benommenheit nicht gewusst, wer den Schuss ab­ gegeben habe. Nach etwa einer Minute sei er aufgestanden und habe den Jäger liegen ge­sehen. Erst als er den Ort seiner Betretung durch den Jäger erreicht habe, habe er wahr­genommen, das sein Schlagbolzen abgelassen sei, sei erst jetzt daraufgekommen, dass der Schuss aus seinem Gewehr gefallen sein müsse. Diese Verantwortung des Beschuldigten, der zugibt, den Tod des Jägers verursacht zu haben, aber jedes Verschulden leugnet und im Zuge der Voruntersuchung sein Verhalten immer harmloser darzustellen versucht, war an sich unglaubwürdig.
fahren bereits rechtskräftig verurteilt
+
 
worden.
+
Der Bergstock des Jägers wurde unter den Beinen der Leiche, zweifach geknickt, vorgefun­den. was sich mit der Verantwortung des Be­schuldigten, er sei mit dem Stocke mehrmals gestreift und einmal geschlagen worden, nicht in Einklang bringen ließ, zumal die Brüche auch durch den Sturz des Jägers auf den Stock nicht erfolgt sein können. Durch das von den Gerichtsärzten Dr. Reuter und Dr. Laves erstellte Gutachten wurde bewiesen, dass die am Bergstock des Jägers vorgefundenen menschlichen Kopfhaare vom Kopf Höflechners stammen und offenbar durch Schläge mit dem eisenbeschlagenen Ende des Bergstockes vom Kopf des Jägers abgetrennt wurden. Da sich das von Dormann verwendete Gewehr selbst mit Verwendung des Stechers verhältnismäßig schwer abziehen ließ, verlor seine Darstellung der zufälligen Auslösung des Schusses (etwa durch Aufschlagen des Gewehrschaftes auf den Boden) sehr an Glaubwürdigkeit. Weil ferner der Ein- und Ausschuss am Kopf des Jägers an jenen Teilen des Schädels erfolgt sein musste, die an der Leiche nicht mehr vorgefunden wurden, und die Stirnhaut noch vorhanden war, musste zwingend gefolgert werden, dass der Schuss seitlich und ziemlich horizontal durch den Kopf des Jägers ging.
Anlangend die Ereignisse des 13. Juli. an
+
 
welchem Tage der Revierjäger Johann Höf­
+
Aus all diesen Tatsachen und den daraus zu ziehenden Folgerungen ging, so schloss die An­klageschrift, eindeutig hervor, dass die Darstellung des Beschuldigten unrichtig war. Wenn sich auch mangels eines Geständnisses nicht erweisen ließ, wie sich der Sachverhalt wirklich zugetragen hatte - es blieb eine ganze Reihe von Möglichkeiten offen - blieb der einzige zwangsläufige Schluss übrig, dass Dormann, um
lechner in treuer Erfüllung seines Dienstes den
+
seine oder eines allfälligen Komplizen Anhaltung zu vereiteln, in Tötungsabsicht auf den Jäger geschossen hatte, weil dessen Verwundung seine Lage ja nur verschlechtert hätte und nur ein Toter gegen ihn
Tod finden sollte, ist man zunächst mangels jeg­
+
kein Zeugnis abzulegen vermochte. Bezeichnend war auch, dass der Sägearbeiter Heinrich Gruber, der Wilderergenosse Dormanns vor dem 13. Juli, den erhebenden Gendarmen am [[6. August]] ganz ungefragt angab, er glaube jetzt selbst, Dormann müsse den Jäger erschossen haben, seine Messer habe er absichtlich neben die Leiche gelegt den Bergstock selbst abgeschlagen und womöglich vom Jäger Haare abgerissen
licher Zeugen auf die Darstellung des Beschul­
 
digten selbst angewiesen, welcher zuerst ein Zu­
 
sammentreffen mit dem Jäger in Abrede stellte
 
und dann
 
zu folgendem Geständnis schritt:
 
Er sei nach Entfernung Heinrich Grubers
 
wieder bergwärts geschritten, um zurück in die
 
Ramsauleiten zu kommen. Gegen 7 Uhr mor­
 
gens sei er auf einen kleinen Waldboden ge­
 
langt (nächst dem Zamtreibboden) und habe Hie­
 
bei einen Hirsch, der ihn halbflüchtig auf etwa
 
100 Schritte passiert«.
 
mittels Vlattschusses zur Strecke gebracht.
 
Er habe den Hirsch dann aus der Decke ge­
 
schlagen. Schlüget und Blätter ausgelöst und in
 
die Decke eingeschlagen, die Grandln herausge­
 
schnitten. das Fleisch im Holz versteckt, die Deck--
 
im Rucksack geborgen und dann etwa eine halb«
 
Stunde geivartet und eine Jause eingenommen.
 
Nach Beendigung der Rast sei er einige Minu­
 
ten weiter vorgepirscht, habe mehrere Stücke
 
Hochwild, darunter
 
einen Hirsch, niedergehen gesehen
 
und diesen, der gar nicht mehr hoch werden
 
konnte, erschossen. Auf den Schuß seien mehrere
 
Stücke Hochwild hoch geworden und geflüchtet
 
und er habe einen eben verhoffenden Hirsch
 
mit einem Schusse niedergestreckt. Er habe dann
 
den zweiten Hirsch aus der Decke geschlagen, die
 
besseren Fleischstückr herausgelöst und züm Ab­
 
holen hergerichtet. Dann habe er sich an das
 
Aufbrechen des dritten Hirsches gemacht, wobei
 
es beim Umlegen des Hirsches einen ziemlichen
 
„Rumpier" gemacht habe. Dies dürfte
 
der herannahende Jäger gehört
 
haben, der nun ohne Anruf auf ihn zugesprun­
 
gen sei. Er hab« nach seinem daneben lehnenden
 
Stutzen gegriffen und sei über eine Blöße her­
 
untergesprungen, wobei er von dem ihn ver­
 
folgenden Jäger zweimal am unteren Rücken
 
durch Hiebe mit dessen Bergstock gestreift worden
 
sei. Bet der weiteren Flucht talabwärts habe
 
er noch einen Schlag, mehr einen Streifer. er­
 
halten, sei dann im Sprunge vorgerutscht und
 
mit der rechten Hand, die den Stutzen trug. auf
 
den Boden gekommen. Als er sich eben auf­
 
richten wollte, habe er einen scharfen Schlag
 
auf den Kopf erhalten, habe sich zwei- oder drei­
 
mal überwarfen und. noch halb am Boden
 
liegend, den Jäger etwa 15 Schritte ober sich
 
stehen gesehen. Dieser habe sein Gewehr mit
 
beiden Händen in Brusthöhe gegen ihn ge­
 
halten; ohne zu zielen und ohn« Absicht habe er
 
den Stutzen gegen den Jäger gerichtet und da
 
habe es schon gekracht.
 
Er sei nach diesem Schusse noch ganz benom­
 
men gewesen, habe gar nicht empfunden, daß
 
der Jäger zusammengestürzt sei. und erst beim
 
Aufspringen nach einigen Minuten den Jäger
 
liegen gesehen. Er habe diesen gar nicht mehr
 
angerührt sei zu jenem Hirsch zurückgeeilt, wo
 
er überrascht worden sei. habe dort Rock und
 
Rucksack an sich genommen und jetzt sein Gewehr
 
repetiert. Hierauf sei er
 
in die Ramsau geflüchtet
 
und in der Nacht zum Gehöft des Matthias
 
Erlbacher gelangt. Seine beiden Messer habe
 
er. ohne dessen gewahr zu werden, am Orte des
 
Zusammenstoßes mit dem Jäger verloren.
 
Augustin Dormann blieb bei seinen späteren
 
Einvernahmen im wesentlichen bei dieser Dar­
 
stellung. behauptet aber nun. daß er. als er sich
 
nach dem Sturz erheben wollte, das Gewehr,
 
um es mitzunehmen, aufgestellt habe und daß
 
Hiebei
 
ein Schuß zufällig losgegangen
 
fei. Infolge seiner Benommenheit sei ihm das
 
Aufstehen nicht gelungen, er sei noch einige Mi­
 
nuten liegen geblieben und habe an den Jäger
 
gar nicht gedacht. Erst allmählich sei er zu sich
 
gekommen und habe den Jäger liegen gesehen.
 
Gelegentlich des am 12. Oktober 1931 aufge­
 
nommenen Ortsaugenscheines blieb Dormann
 
im wesentlichen bei seiner Verantwortung, be­
 
hauptete aber nun, daß er nach Erlegen des
 
zweiten Hirsches einen Schuß gefehlt und dann
 
erst mit einem weiteren Schusse den dritten
 
Hirsch erlegt habe. Er habe bei der Flucht, beim
 
Sturz und beim Hinunterkollern seinen Stutzen
 
in der linken Hand getragen. Als er mit den
 
Füßen bergabwärts am Rücken gelegen sei, habe
 
er, rückwärts schauend, den Jäger etwa
 
aus sechs Meter mit Gewehr in Fertigstellung
 
stehen gesehen.
 
Er habe sich aufrichten wollen, sei aber gleich
 
wieder noch vorne gefallen, den Abhang hin-
 
untergerollt und habe dabei einen Schuß ge­
 
hört. Er habe gar nicht das Gefühl gehabt, daß
 
sein Gewehr losgegangen sei, und infolge seiner
 
Benommenheit nicht gewußt, wer den Schuß ab­
 
gegeben habe. Nach etwa einer Minute sei er
 
aufgestanden und habe den Jäger liegen ge­
 
sehen. Erst als er den Ort seiner Vetretung
 
durch den Jäger erreicht habe. habe er wahr­
 
genommen. daß sein Schlagbolzen abgelassen sei.
 
sei erst jetzt daraufgekommen, daß der Schuß
 
aus seinem Gewehr gefallen sein müsse. Diese
 
Verantwortung des Beschuldigten, der zugibt,
 
den Tod des Jägers verursacht zu haben, aber
 
jedes Verschulden leugnet und
 
im Zuge der Voruntersuchung sein Verhalten
 
immer harmloser darzustellen versucht,
 
ist an sich unglaubwürdig.
 
Der Bergstock des Jägers wurde unter den
 
Beinen der Leiche, zweifach geknickt, vorgefun­
 
den. was sich mit der Verantwortung des Be­
 
schuldigten. er sei mit dem Stocke mehrmals ge­
 
streift und einmal geschlagen worden, nicht in
 
Einklang bringen laßt, zumal die Brüche auch
 
durch den Sturz des Jägers auf den Stock nicht
 
erfolgt sein können. Durch das von den Ee-
 
richtsärzten Dr. Reuter und Dr. Luv es er­
 
stattete Gutachten ist zu erweisen, daß
 
die am Bergstock des Jägers vorgefundenen
 
menschlichen Kopfhaare vom Kopfe Höjlechners
 
stammen
 
und offenbar durch Schläge mit dem eisen-
 
beschlagenen Ende des Bergstockes vom Kopfe
 
des Jägers abgetrennt wurden. Da sich das
 
von Dormann verwendete Gewehr selbst mit
 
Verwendung des Stechers verhältnismäßig
 
schwer abziehen läßt. verliert seine Darstellung
 
der zufälligen Auslösung des Schusses (etwa
 
durch Aufschlagen des Gewehrschaftes auf den
 
Boden) sehr an Glaubwürdigkeit. Well ferner
 
der Ein- und Ausschuß am Kopfe des Jägers
 
an jenen Teilen des Schädels erfolgt sein
 
muß, die an der Leiche nicht mehr vorgefunden
 
wurden, und die Stirnhaut noch vorhanden war.
 
muß zwingend gefolgert werden, daß der Schuß
 
seitlich und ziemlich horizontal durch den Kops
 
des Jägers ging.
 
Aus all diesen Tatsachen und den daraus zu
 
ziehenden Folgerungen geht, so schließt die An­
 
klageschrift. eindeutig hervor, daß
 
die Darstellung des Beschuldigten unrichtig
 
ist. Wenn sich auch mangels eines Geständnisses
 
nicht erweisen läßt. wie sich der Sachverhalt
 
wirklich zutrug— es bleibt ein« ganze Reihe
 
von Möglichkeiten offen —. bleibt der einzig«
 
zwangsläufige Schluß übrig, daß Dormann. um
 
seine oder eines allfälligen Komplicen An-
 
haltung zu vereiteln.
 
in Tötungsabsicht auf den Jäger geschossen
 
hat. weil dessen Verwundung seine Lage ja imr
 
verschlechtert hätte und nur ein Toter gegen ihn
 
kein Zeugnis abzulegen vermochte. Bezeichnend
 
ist auch, daß der Sägearbeiter Heinrich Eruber,
 
der Wilderergenosse Dormanns vor dem
 
13. Juli, den erhebenden Gendarmen am
 
6. August ganz ungefragt angab, er glaube jetzt
 
selbst. Dormann müsse den Jäger erschossen
 
haben, seine Messer habe er absichtlich neben die
 
Leiche gelegt den Bergstock selbst abgeschlagen
 
und womöglich vom Jäger Haare abgerissen
 
 
und auch auf den Stock hinaufgegeben.
 
und auch auf den Stock hinaufgegeben.
Ae MHMKmg.
 
Der Angeklagte ist eine schmächtige zarte Gestalt
 
mit sehr hübschen Gesichtszügen und braunem, ge­
 
welltem Haar; er scheint ein ausgezeichneter Red­
 
ner zu sein und bringt seine Verantwortung in
 
logischem Ausbau vor. Er wird von den als "Gen­
 
darmen erschienenen Zeugen
 
als berühmter Kletterer «nd berüchtigter
 
Kunstschatze
 
geschildert.
 
Er erklärt sich des Mordes unschuldig und nur
 
des Wilddisbstahls und Übertretung des Waffen-
 
patentes schuldig. Er gibt an, sein Vater sti ein
 
kleiner Besitzer und habe fünf Kinder, von denen
 
er das jüngste sei. Er war bis zu seinem achtzehn-
 
ten Jahre, nachdem er die Volksschule mit gutem
 
Erfolg absolviert habe, Viehhüter und
 
das Jägern war schon von Jugend auf seine
 
weil er in seinem Boruse'dazu die beste Gelegen-
 
heit hatte. Schon zu Hause hatte er immer Ge­
 
wehre gehabt, der Vater ging oft wildern, ebenso
 
die ganze Familie (wir berichteten schon gestern
 
darüber), nur sein ältester Bruder Josef nicht. Die
 
erste Strafe erhielt er mit 18 Jahren mit einen
 
Brudern Johann und Beneditt wegen Wilderns
 
in Hohentauern; damals wurden die Brüdsr außer­
 
dem wegen Bedrohung eines Jägers abgeurteilt.
 
Er selbst erhielt drei Monate.
 
Der Angeklagte
 
schildert nun weiter seine verschiedenen Wild-
 
dicbstähle,
 
wegen derer er teilweise auch schwer abgestraft
 
wurde. Hin und wieder gab er nach verbüßter
 
Strafe längere Zeit Ruhe, aber dann zog ->s ihn
 
immer wieder in die Berge. Im Jahre 18L1 war
 
er einmal
 
in Untersuchung anläßlich eines Jägermordes
 
(ein Jäger namens Steiner war bei Schladming
 
spurlos verschwunden), doch wurde das Verfahren
 
wich zehnwöchiger Untersuchungshaft eingestellt.
 
Nachdem er im Jahre 1930 einmal ausnahmsweise
 
von einer Wilddiebstahlsanklage freigesprochen
 
war, verdingte er sich in Innsbruck als Zurmer-
 
mann, welches Gewerbe er erlernt hatte. Doch
 
wurde er von der Firma mangels Arbeit «Mas­
 
sen, kehrte wieder in dir Heimat zurück und begab
 
sich zu Erlbacher in die Ramsau, den »r aus
 
einer Leobener Haft kannte. Ein zweite: seiner
 
damaligen
 
Hastkameraden
 
war Heinrich Gruber aus Stein an d«: Enns,
 
der auch hier bekanntlich eine Rolle spielt. Gruber
 
  
 +
== Die Verhandlung ==
 +
Der Angeklagte war eine schmächtige zarte Gestalt mit sehr hübschen Gesichtszügen und braunem, ge­welltem Haar; er schien ein ausgezeichneter Red­ner zu sein und brachte seine Verantwortung in logischem Ausbau vor. Er wurde von den als Gen­darmen erschienenen Zeugen als berühmter Kletterer und berüchtigter Kunstschütze geschildert.
 +
 +
Er erklärt sich des Mordes unschuldig und nur des Wilddiebstahls und Übertretung des Waffengesetzes schuldig. Er gab an, sein Vater sei ein kleiner Besitzer und habe fünf Kinder, von denen er das jüngste sei. Er war bis zu seinem achtzehnten Jahre, nachdem er die Volksschule mit gutem Erfolg absolviert habe, Viehhüter und das Jägern war schon von Jugend auf seine Passion, weil er in seinem Beruf dazu die beste Gelegenheit hatte. Schon zu Hause hatte er immer Ge­wehre gehabt, der Vater ging oft wildern, ebenso die ganze Familie, nur sein ältester Bruder Josef nicht. Die erste Strafe erhielt er mit 18 Jahren mit seinen Brüdern Johann und Benedikt wegen Wilderns in [[Hohentauern]]; damals wurden die Brüder außer­dem wegen Bedrohung eines Jägers abgeurteilt. Er selbst erhielt drei Monate.
 +
 +
Der Angeklagte schilderte nun weiter seine verschiedenen Wilddiebstähle, wegen derer er teilweise auch schwer abgestraft wurde. Hin und wieder gab er nach verbüßter Strafe längere Zeit Ruhe, aber dann zog es ihn immer wieder in die Berge. Im Jahre [[1924]] war er einmal in Untersuchung anlässlich eines Jägermordes (ein Jäger namens Steiner war bei [[Schladming]] spurlos verschwunden), doch wurde das Verfahren wich zehnwöchiger Untersuchungshaft eingestellt. Nachdem er im Jahre [[1930]] einmal ausnahmsweise von einer Wilddiebstahlsanklage freigesprochen war, verdingte er sich in Innsbruck als Zimmermann, welches Gewerbe er erlernt hatte. Doch wurde er von der Firma mangels Arbeit entlassen, kehrte wieder in dir Heimat zurück und begab sich zu Erlbacher in die Ramsau, den er aus einer Leobener Haft kannte. Ein zweiter seiner damaligen Haftkameraden war Heinrich Gruber aus Stein an der Enns, der auch hier bekanntlich eine Rolle spielt. Gruber
  
  
 +
== Kurzbericht im "Der Ennstaler" ==
  
Der 26 Jahre alte Revierjäger Johann Höflechner der [[Waldherrschaft Kemetgebirge]] (Brüder [[Feltrinelli]]) in [[Gröbming]] hatte am 13. Juli 1931 um vier Uhr Früh einen Dienstgang angetreten, ist aber von diesem nicht mehr zurückgekehrt. Er hatte mit dem Oberjäger Schmied vereinbart, mit ihm am 14. Juli um 6 Uhr Früh am [[Lärchkogel (Kemetgebirge)|Lärchkogel]] zusammenzutreffen, um dann eine gemeinsame Streifung durchzuführen.
+
Der 26 Jahre alte Revierjäger Johann Höflechner der Waldherrschaft Kemetgebirge (Brüder Feltrinelli) in Gröbming hatte am 13. Juli 1931 um vier Uhr Früh einen Dienstgang angetreten, ist aber von diesem nicht mehr zurückgekehrt. Er hatte mit dem Oberjäger Schmied vereinbart, mit ihm am 14. Juli um 6 Uhr Früh am [[Lärchkogel (Kemetgebirge)|Lärchkogel]] zusammenzutreffen, um dann eine gemeinsame Streifung durchzuführen.
  
 
Höflechner kam jedoch nicht zum Lärchkogel, weshalb sich Oberjäger Schmied in die Jagdhütte begab. Im Hüttenbuch fand er von der Hand des vermissten Jägers eine Eintragung, dass er am 12. und 13. Juli im Revier die Spuren von [[Wilderei im Ennstal|Wilderern]] entdeckt hatte und dass auch sechs bis acht Schüsse gefallen waren. Diese Angaben ergaben den Verdacht, dass Jäger Höflechner ein Opfer der Wilderer geworden war.
 
Höflechner kam jedoch nicht zum Lärchkogel, weshalb sich Oberjäger Schmied in die Jagdhütte begab. Im Hüttenbuch fand er von der Hand des vermissten Jägers eine Eintragung, dass er am 12. und 13. Juli im Revier die Spuren von [[Wilderei im Ennstal|Wilderern]] entdeckt hatte und dass auch sechs bis acht Schüsse gefallen waren. Diese Angaben ergaben den Verdacht, dass Jäger Höflechner ein Opfer der Wilderer geworden war.
  
Sofort nach Eintreffen der Meldung des Vermisstseins des Jägers wurden (am Dienstagnachmittag) von der [[Gendarmerie]], Jägern und Holzarbeitern Streifungen im [[Kemetgebirge]] durchgeführt. Die Leitung der Nachforschungen lag in den Händen des Bezirksgendarmeriekommandanten von Gröbming, Inspektor Gollner, der dazu von den [[Gendarmerieposten Schladming]], [[Haus]], Gröbming und [[Bad Mitterndorf|Mitterndorf]] Gendarmeriebeamte heranzog.
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Sofort nach Eintreffen der Meldung des Vermisstseins des Jägers wurden (am Dienstagnachmittag) von der Gendarmerie, Jägern und Holzarbeitern Streifungen im Kemetgebirge durchgeführt. Die Leitung der Nachforschungen lag in den Händen des Bezirksgendarmeriekommandanten von Gröbming, Inspektor Gollner, der dazu von den [[Gendarmerieposten Schladming]], [[Haus]], Gröbming und [[Bad Mitterndorf|Mitterndorf]] Gendarmeriebeamte heranzog.
  
Am Donnerstagvormittag stieß man etwa eine halbe Stunde vom Brand (?) entfernt, auf die Leiche des Jägers Höflechner, die einen schweren, tödlichen Kopfschuss aufwies.
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Am Donnerstagvormittag stieß man etwa eine halbe Stunde vom Brand entfernt auf die Leiche des Jägers Höflechner, die einen schweren, tödlichen Kopfschuss aufwies.
  
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* [https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=gre&datum=19320116&query=%22Silberkarh%c3%bctte%22&ref=anno-search&seite=11 ANNO], "Grazer Tagblatt", Ausgabe vom 16. Jänner 1932, Seite 11
 
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Version vom 1. April 2024, 15:04 Uhr

Das Wildererdrama im Kemetgebirge ereignete sich am 13. Juli 1931.

Die Geschichte

Die Mordanklage gegen den Wilderer Augustin Dormann wurde am 16. Jänner 1932 vor dem Leobener Schwurgericht verhandelt.

Das Jägerdrama hatte sich am 13. Juli 1931 im Marktgemeindegebiet von Gröbming im Kemetgebirge beim Brandkogel ereignet. Angeklagt war der 1902 in Au bei Gaishorn, Bezirk Liezen, geborene und dorthin zuständige ledige, wiederholt vorbestrafte Zimmermann Augustin Dormann. Er wurde beschuldigt, den Revierjäger Johann Höflechner er­mordet zu haben; außerdem war er mehrerer ver­buchter und vollbrachter Wilddiebstähle sowie der Übertretung des Waffenrechts bezichtigt.

Die vom Staatsanwalt vertretene Anklageschrift war sehr umfangreich und enthielt folgendes:

Der bei der Herrschaft Feltrinelli als be­eideter Revierjäger angestellte Johann Höflechner unternahm am Morgen des 13. Juli 1931 von der Jagdhütte am "Brand" im Kemet­gebirge einen Dienstgang in sein Revier und kehrte nicht mehr heim. Da an diesem Tag im Revier Höflechners mehrere Schüsse gehört wurden, ver­mutete man gleich, dass der Jäger das Opfer eines Zusammenstoßes mit Wilderern geworden war. Bei eingeleiteter Suchaktion wurde beim Brandkogel in der Nähe des sogenannten Zamtreibbodens die Leiche Höflechners und unweit davon die Kadaver von drei Hirschen aufgefunden wurden. Die am Bauch liegende Leiche des Jägers wies eine vollkommene Zersplitterung des Gehirnschädels auf. Die Leiche lag mit den Füßen auf einem zweifach geknickten Bergstock, an dem mehrere menschliche Kopfhaare klebten. Gewehr und Dienstrevolver des toten Jägers lagen neben ihm. Bei einer Lärche wurden ein Schnappmesser und ein Stilettmesser gefun­den, die nicht Eigentum des Toten waren. Die Art der Verletzungen wies eindeutig daraus hin, dass Höflechner aus nicht zu großer Entfernung aus einer sehr rasanten Schusswaffe tödlich ge­troffen worden war.

Nun setzten Gendarmerieerhebungen ein, die alle bekannten Wilderer des Bezirkes betrafen und auch zur Verhaftung des Sägearbeiters Heinrich Gruber und damit auch zur Ermittlung des Beschuldigten Augustin Dor­mann führten. Dieser entstammt einer Besitzersfamilie in Au bei Gaishorn und gehörte nebst seinen Brüdern zu den berüchtigtsten Wilderern von Obersteiermark. Er war in den Jahren 1820 bis 1930 sechsmal wegen Wilddiebstahls bestraft wor­den und verbüßte seine letzte achtmonatige schwere Kerkerstrafe am 22. Jänner 1931.

Er suchte am 7. Juli den Sägearbeiter Hein­rich Gruber in Stein an der Enns auf, teilte ihm mit, dass er beim Besitzer Matthias Erlb­acher in Ramsau Leiten Wohnung nehmen und von dort einige Wilderergänge unter­nehmen werde; er vereinbarte mit ihm eine Treffen bei Erlbacher für Samstag, den 11. Juli. Nach dieser Besprechung traf Dormann noch am 7. Juli beim Besitzer Erlbacher, einem alten Bekannten aus seinem Wildererleben, ein und forderte ihn auf, beim Wildern mitzu­halten. Erlbacher lehnte diesmal eine Beteili­gung ab, verschaffte dem Dormann aber über dessen Bitte den abschraubbaren, mit aufmontiertem Zielfernrohr versehenen Mexikaner­stutzen des Besitzers Hermann Knaus und stellte ihm seinem Halbbruder Karl Reiter für den für den nächsten Tag geplanten Wilderergang als Führer zur Verfügung.

Am Morgen des 8. Juli brachen Dormann und Reiter ins Gebirge auf, wo Dormann am Abend am Stein einen Achterhirsch anschoss, den er trotz Suchens mit Reiter nicht mehr finden konnte. Nach Nächtigung in der Silberkarhütte, die Erlbacher gehörte, setzten die beiden ihre Nachsuche nach dem Hirsch am 9. Juli fort und fanden ihn schließlich im Jagdrevier des Kommerzialrates Leonhart verendet vor. Dieser Hirsch wurde am 10. Juli mit Hilfe des Mat­thias Erlbacher auf dessen Besitz geschafft, wo Dormann am nächsten Tage, am 11. Juli, den für einen gemeinsamen Wilderergang verein­barten Besuch des Heinrich Gruber erhielt. Er stieg mir diesem noch am gleichen Nachmittag auf die Silberkarhütte auf, wo Gruber mit einem abschraubbaren Mannlichergewehr Erlbachers ausgerüstet wurde, worauf beide bei der Sennerin Karoline Steiner im Stall nächtigten. Am nächsten Tage brachen sie in Richtung des Kemetgebirges auf, wo Dormann im Leonhartschen Jagdrevier eine Rehgeiss schoss und sie nach Ausweiden versteckte.

Im Verlauf des weiteren gemeinsamen Wil­dererganges schoss Dormann noch auf eine Gämse und Gruber einige Zeit später auf ein Hirsch­tier. Doch fehlten diesmal beide, wie ihnen un­widerlegbar auch bis zum Abend des 12. Juli kein Jagderfolg mehr beschieden war. Beide nächtigten dann in der Nähe der Jagdhütte am "Brand", worauf sich Gruber am Morgen des 13. Juli gegen 2 Uhr von Dormann trennte, um durch die "Öfen" und über Gröbming-Lend zu seiner Arbeitsstätte, der Säge Regensburger in Stein an der Enns, zu eilen, wo er um halb 7 Uhr früh mit der Arbeit begann.

Dieser Sachverhalt, der vom Beschuldigten vollkommen zugegeben wurde, war durch das Er­gebnis der Voruntersuchung zu beweisen und die an den angeführten Wildereien mitschuldigen Personen waren deswegen in einem abgesonderten Schöffengerichtsverfahren bereits rechtskräftig verurteilt worden.

Die Ereignisse am 13. Juli =

Anlangend die Ereignisse des 13. Juli, an welchem Tage der 26jährige Revierjäger Johann Höf­lechner in Erfüllung seines Dienstes den Tod finden sollte, war man zunächst mangels jeg­licher Zeugen auf die Darstellung des Beschul­digten selbst angewiesen, welcher zuerst ein Zusammentreffen mit dem Jäger in Abrede stellte und dann zu folgendem Geständnis schritt:

Er sei nach Entfernung Heinrich Grubers wieder bergwärts geschritten, um zurück nach Ramsau Leiten zu kommen. Gegen 7 Uhr morgens sei er auf einen kleinen Waldboden ge­langt (nächst dem Zamtreibboden) und habe dort einen Hirsch, der ihn halbflüchtig auf etwa 100 Schritte passierte, mittels Blattschusses zur Strecke gebracht. Er habe den Hirsch dann aus der Decke ge­schlagen, die Grandln herausge­schnitten, das Fleisch im Holz versteckt, die Deck im Rucksack geborgen und dann etwa eine halbe Stunde gewartet und eine Jause eingenommen. Nach Beendigung der Rast sei er einige Minu­ten weiter vorgepirscht, habe mehrere Stücke Hochwild, darunter einen Hirsch niedergehen gesehen und diesen, der gar nicht mehr hoch werden konnte, erschossen. Auf den Schuss seien mehrere Stücke Hochwild hoch geworden und geflüchtet und er habe einen eben verhoffenden Hirsch mit einem Schuss niedergestreckt. Er habe dann den zweiten Hirsch aus der Decke geschlagen, die besseren Fleischstücke herausgelöst und zum Ab­holen hergerichtet.

Dann habe er sich an das Aufbrechen des dritten Hirsches gemacht, wobei es beim Umlegen des Hirsches einen ziemlichen "Rumpler" gemacht habe. Dies dürfte der herannahende Jäger gehört haben, der nun ohne Anruf auf ihn zugesprun­gen sei. Er habe nach seinem daneben lehnenden Stutzen gegriffen und sei über eine Blöße her­untergesprungen, wobei er von dem ihn ver­folgenden Jäger zweimal am unteren Rücken durch Hiebe mit dessen Bergstock gestreift worden sei. Bei der weiteren Flucht talabwärts habe er noch einen Schlag, mehr einen Streifer er­halten, sei dann im Sprung vorgerutscht und mit der rechten Hand, die den Stutzen trug, auf den Boden gekommen. Als er sich eben auf­richten wollte, habe er einen scharfen Schlag auf den Kopf erhalten, habe sich zwei- oder drei­mal überworfen und, noch halb am Boden liegend, den Jäger etwa 15 Schritte über sich stehen gesehen. Dieser habe sein Gewehr mit beiden Händen in Brusthöhe gegen ihn ge­halten; ohne zu zielen und ohne Absicht habe er den Stutzen gegen den Jäger gerichtet und da habe es schon gekracht.

Er sei nach diesem Schuss noch ganz benom­men gewesen, habe gar nicht empfunden, dass der Jäger zusammengestürzt sei und erst beim Aufspringen nach einigen Minuten den Jäger liegen gesehen. Er habe diesen gar nicht mehr angerührt sei zu jenem Hirsch zurückgeeilt, wo er überrascht worden sei, habe dort Rock und Rucksack an sich genommen und jetzt sein Gewehr repetiert. Hierauf sei er in die Ramsau geflüchtetund in der Nacht zum Gehöft des Matthias Erlbacher gelangt. Seine beiden Messer habe er, ohne dessen gewahr zu werden, am Orte des Zusammenstoßes mit dem Jäger verloren.

Augustin Dormann blieb bei seinen späteren Einvernahmen im wesentlichen bei dieser Darstellung, behauptete aber nun, dass er, als er sich nach dem Sturz erheben wollte, das Gewehr, um es mitzunehmen, aufgestellt habe und das dabei ein Schuss zufällig losgegangen sei. Infolge seiner Benommenheit sei ihm das Aufstehen nicht gelungen, er sei noch einige Mi­nuten liegen geblieben und habe an den Jäger gar nicht gedacht. Erst allmählich sei er zu sich gekommen und habe den Jäger liegen gesehen.

Bei dem am 12. Oktober 1931 aufge­nommenen Ortsaugenscheines blieb Dormann im wesentlichen bei seiner Verantwortung, be­hauptete aber nun, dass er nach Erlegen des zweiten Hirsches einen Schuss gefehlt und dann erst mit einem weiteren Schuss den dritten Hirsch erlegt habe. Er habe bei der Flucht, beim Sturz und beim Hinunterkollern seinen Stutzen in der linken Hand getragen. Als er mit den Füßen bergabwärts am Rücken gelegen sei, habe er, rückwärts schauend, den Jäger etwa aus sechs Meter mit Gewehr in Fertigstellung stehen gesehen. Er habe sich aufrichten wollen, sei aber gleich wieder noch vorne gefallen, den Abhang hinuntergerollt und habe dabei einen Schuss ge­hört. Er habe gar nicht das Gefühl gehabt, dass sein Gewehr losgegangen sei, und infolge seiner Benommenheit nicht gewusst, wer den Schuss ab­ gegeben habe. Nach etwa einer Minute sei er aufgestanden und habe den Jäger liegen ge­sehen. Erst als er den Ort seiner Betretung durch den Jäger erreicht habe, habe er wahr­genommen, das sein Schlagbolzen abgelassen sei, sei erst jetzt daraufgekommen, dass der Schuss aus seinem Gewehr gefallen sein müsse. Diese Verantwortung des Beschuldigten, der zugibt, den Tod des Jägers verursacht zu haben, aber jedes Verschulden leugnet und im Zuge der Voruntersuchung sein Verhalten immer harmloser darzustellen versucht, war an sich unglaubwürdig.

Der Bergstock des Jägers wurde unter den Beinen der Leiche, zweifach geknickt, vorgefun­den. was sich mit der Verantwortung des Be­schuldigten, er sei mit dem Stocke mehrmals gestreift und einmal geschlagen worden, nicht in Einklang bringen ließ, zumal die Brüche auch durch den Sturz des Jägers auf den Stock nicht erfolgt sein können. Durch das von den Gerichtsärzten Dr. Reuter und Dr. Laves erstellte Gutachten wurde bewiesen, dass die am Bergstock des Jägers vorgefundenen menschlichen Kopfhaare vom Kopf Höflechners stammen und offenbar durch Schläge mit dem eisenbeschlagenen Ende des Bergstockes vom Kopf des Jägers abgetrennt wurden. Da sich das von Dormann verwendete Gewehr selbst mit Verwendung des Stechers verhältnismäßig schwer abziehen ließ, verlor seine Darstellung der zufälligen Auslösung des Schusses (etwa durch Aufschlagen des Gewehrschaftes auf den Boden) sehr an Glaubwürdigkeit. Weil ferner der Ein- und Ausschuss am Kopf des Jägers an jenen Teilen des Schädels erfolgt sein musste, die an der Leiche nicht mehr vorgefunden wurden, und die Stirnhaut noch vorhanden war, musste zwingend gefolgert werden, dass der Schuss seitlich und ziemlich horizontal durch den Kopf des Jägers ging.

Aus all diesen Tatsachen und den daraus zu ziehenden Folgerungen ging, so schloss die An­klageschrift, eindeutig hervor, dass die Darstellung des Beschuldigten unrichtig war. Wenn sich auch mangels eines Geständnisses nicht erweisen ließ, wie sich der Sachverhalt wirklich zugetragen hatte - es blieb eine ganze Reihe von Möglichkeiten offen - blieb der einzige zwangsläufige Schluss übrig, dass Dormann, um seine oder eines allfälligen Komplizen Anhaltung zu vereiteln, in Tötungsabsicht auf den Jäger geschossen hatte, weil dessen Verwundung seine Lage ja nur verschlechtert hätte und nur ein Toter gegen ihn kein Zeugnis abzulegen vermochte. Bezeichnend war auch, dass der Sägearbeiter Heinrich Gruber, der Wilderergenosse Dormanns vor dem 13. Juli, den erhebenden Gendarmen am 6. August ganz ungefragt angab, er glaube jetzt selbst, Dormann müsse den Jäger erschossen haben, seine Messer habe er absichtlich neben die Leiche gelegt den Bergstock selbst abgeschlagen und womöglich vom Jäger Haare abgerissen und auch auf den Stock hinaufgegeben.

Die Verhandlung

Der Angeklagte war eine schmächtige zarte Gestalt mit sehr hübschen Gesichtszügen und braunem, ge­welltem Haar; er schien ein ausgezeichneter Red­ner zu sein und brachte seine Verantwortung in logischem Ausbau vor. Er wurde von den als Gen­darmen erschienenen Zeugen als berühmter Kletterer und berüchtigter Kunstschütze geschildert.

Er erklärt sich des Mordes unschuldig und nur des Wilddiebstahls und Übertretung des Waffengesetzes schuldig. Er gab an, sein Vater sei ein kleiner Besitzer und habe fünf Kinder, von denen er das jüngste sei. Er war bis zu seinem achtzehnten Jahre, nachdem er die Volksschule mit gutem Erfolg absolviert habe, Viehhüter und das Jägern war schon von Jugend auf seine Passion, weil er in seinem Beruf dazu die beste Gelegenheit hatte. Schon zu Hause hatte er immer Ge­wehre gehabt, der Vater ging oft wildern, ebenso die ganze Familie, nur sein ältester Bruder Josef nicht. Die erste Strafe erhielt er mit 18 Jahren mit seinen Brüdern Johann und Benedikt wegen Wilderns in Hohentauern; damals wurden die Brüder außer­dem wegen Bedrohung eines Jägers abgeurteilt. Er selbst erhielt drei Monate.

Der Angeklagte schilderte nun weiter seine verschiedenen Wilddiebstähle, wegen derer er teilweise auch schwer abgestraft wurde. Hin und wieder gab er nach verbüßter Strafe längere Zeit Ruhe, aber dann zog es ihn immer wieder in die Berge. Im Jahre 1924 war er einmal in Untersuchung anlässlich eines Jägermordes (ein Jäger namens Steiner war bei Schladming spurlos verschwunden), doch wurde das Verfahren wich zehnwöchiger Untersuchungshaft eingestellt. Nachdem er im Jahre 1930 einmal ausnahmsweise von einer Wilddiebstahlsanklage freigesprochen war, verdingte er sich in Innsbruck als Zimmermann, welches Gewerbe er erlernt hatte. Doch wurde er von der Firma mangels Arbeit entlassen, kehrte wieder in dir Heimat zurück und begab sich zu Erlbacher in die Ramsau, den er aus einer Leobener Haft kannte. Ein zweiter seiner damaligen Haftkameraden war Heinrich Gruber aus Stein an der Enns, der auch hier bekanntlich eine Rolle spielt. Gruber


Kurzbericht im "Der Ennstaler"

Der 26 Jahre alte Revierjäger Johann Höflechner der Waldherrschaft Kemetgebirge (Brüder Feltrinelli) in Gröbming hatte am 13. Juli 1931 um vier Uhr Früh einen Dienstgang angetreten, ist aber von diesem nicht mehr zurückgekehrt. Er hatte mit dem Oberjäger Schmied vereinbart, mit ihm am 14. Juli um 6 Uhr Früh am Lärchkogel zusammenzutreffen, um dann eine gemeinsame Streifung durchzuführen.

Höflechner kam jedoch nicht zum Lärchkogel, weshalb sich Oberjäger Schmied in die Jagdhütte begab. Im Hüttenbuch fand er von der Hand des vermissten Jägers eine Eintragung, dass er am 12. und 13. Juli im Revier die Spuren von Wilderern entdeckt hatte und dass auch sechs bis acht Schüsse gefallen waren. Diese Angaben ergaben den Verdacht, dass Jäger Höflechner ein Opfer der Wilderer geworden war.

Sofort nach Eintreffen der Meldung des Vermisstseins des Jägers wurden (am Dienstagnachmittag) von der Gendarmerie, Jägern und Holzarbeitern Streifungen im Kemetgebirge durchgeführt. Die Leitung der Nachforschungen lag in den Händen des Bezirksgendarmeriekommandanten von Gröbming, Inspektor Gollner, der dazu von den Gendarmerieposten Schladming, Haus, Gröbming und Mitterndorf Gendarmeriebeamte heranzog.

Am Donnerstagvormittag stieß man etwa eine halbe Stunde vom Brand entfernt auf die Leiche des Jägers Höflechner, die einen schweren, tödlichen Kopfschuss aufwies.

Quellen

  • ANNO, "Grazer Tagblatt", Ausgabe vom 16. Jänner 1932, Seite 11
  • Der Ennstaler, Sonderausgabe 100 Jahre Der Ennstaler, August 2006