Sattental: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Sattental''' ist ein südliches Seitental des [[Ennstal]]s bei [[Pruggern]].
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== Allgemeines ==
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[[Datei:Sattental1132.jpg|thumb|Die [[Perneralm]].]]
Das  etwa zwölf Kilometer lange Tal hat eine leicht südwestliche Richtung  gegen den Hauptkamm der [[Schladminger Tauern]]. Es steigt von Pruggern von 681 [[m ü. A.]] auf rund 1 400 m ü. A. oberhalb der  [[Sattentalalm]] an.
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Das '''Sattental''' ist ein südliches Seitental des [[Ennstal]]s in der [[ehemals selbständige]]n Gemeinde [[Pruggern]], heute eingemeindet in die Gemeinde [[Michaelerberg-Pruggern]].
  
== Gewässer ==
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== Geografie==
Entwässert wird das {{PAGENAME}} vom [[Sattentalbach]].  
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Das etwa zwölf Kilometer lange Tal hat eine leicht südwestliche Richtung gegen den Hauptkamm der [[Schladminger Tauern]]. Es steigt von Pruggern von 681 [[m ü. A.]] auf rund 1 400 m ü. A. oberhalb der [[Sattentalalm]] an. Im nördlichen Teil des Tales gibt es das [[Vorderes Sattental|vordere Sattental]].
  
== Almen ==
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Es gibt drei größere [[Waldgebiete im Sattental]]: den [[Schlagerwald]], den [[Thonachwald]] und den [[Kainachwald]].
* [[Keinreiteralm]]
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* [[Sattentalalm]]
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Vom [[Pruggererberg]] führt eine Straße westlich oberhalb des [[Sattentalbach]]es, vorbei am [[Leonhardkreuz (Sattental)|Leonhardkreuz]] bis zur [[Keinreiteralm]].
* [[Tagalm]]
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* [[Perneralm]]
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=== Gewässer ===
* [[Lettmaieralm]]
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Entwässert wird das  Sattental vom Sattentalbach, der etliche Zuflüsse hat, u. a. den [[Gamskarbach]]. Auf 1 810 m ü. A. befindet sich im Südwesten des Tales der [[Stierkarsee]]. Etwa in der Mitte des Tales befindet sich die [[Wasserfassung Sattentalbach]].
== Schutzhütten ==
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=== Berggipfel ===
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Westlich erheben sich der [[Pleschnitzzinken]] (2 112 m ü. A.), östlich der [[Dromeisspitz]] (2 047 m ü. A.) und das [[Spateck]] (2 256 m ü. A.) sowie im Süden das [[Säuleck]] (2 359 m ü. A.).
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=== Almen ===
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[[Keinreiteralm]], [[Lettmoaralm]], [[Perneralm]], [[Peterbaueralm]], [[Sattentalalm]], [[Schladminger Alm]], [[Schneetalalm]], [[Stiegleralm]] und [[Tagalm]];
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=== Schutzhütten ===
 
Westlich des Sattentals befindet sich die [[Pleschnitzzinkenhütte]] auf 1 944 m ü. A.
 
Westlich des Sattentals befindet sich die [[Pleschnitzzinkenhütte]] auf 1 944 m ü. A.
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== Ereignisse  ==
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[[Datei:Sattental mure3440.jpg|thumb|Mure bei der [[Perneralm]].]]
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=== Naturkatastrophen  ===
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Das Sattental wurde des öfteren von Naturkatastrophen betroffen. Die letzten größeren waren
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* der [[Windwurf im Sattental|Windwurf]] [[2003]]
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* und Vermurungen am [[18. Juli]] [[2012]]
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* sowie ein [[Felssturz im Sattental]] am  [[10. April]] [[2020]]
  
== Berggipfel ==
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=== Skitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn ===
Westlich  erheben sich der [[Pleschnitzzinken]] (2 112 m ü. A.), östlich  der [[Dromeisspitz]] (2 047 m ü. A.) und das [[Spateck]]  (2 256 m ü. A.) sowie im Süden das [[Säuleck]] (2 359 m  ü. A.).
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Dem Betreiber der bekannten Internetwanderseite siehe <ref>[http://www.wanderprofi.at www.wanderprofi.at]</ref>, Christian Suschegg, flatterte Ende Dezember 2011 ein Schreiben eines Rechtsanwalts auf den Tisch, ''ab sofort sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental (Internet etc.) zu entfernen und künftig unterlassen und auch keine Schitouren - insbesondere im Gebiet Hinteres Sattental - mehr unternehmen'' und weiter ''...Im Internet ist ersichtlich, dass Sie Schitouren im Sattental - vorwiegend im vorgenannten Gebiet (Hinteres Sattental, dazu gehören das Schneetal, das Sonntagskar, der Stierkarsee bis rechts zur Judenrinne) - anbieten, ohne hier die Zustimmung der Eigentümer und der Jagdpächter eingeholt zu haben...''. Unterschreibt Suschegg die Unterlassungserklärung bis 15. Jänner 2012 nicht, drohen im gerichtliche Schritte.
  
== Skitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn ==
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Die Diskussion über das Schreiben des Rechtsanwaltes kann man unter dem dem unterstehenden Link <ref>siehe [https://www.gipfeltreffen.at/forum/gipfeltreffen/alpine-sicherheit-risikomanagement-rechtliches-ausr%C3%BCstung-training-bergwetter-alpinmedizin/alpines-recht/62107-schitouren-verbot-im-sattental-faschingsscherz-oder-j%C3%A4gerwahnsinn?t=60589 hier]</ref> verfolgen.
Dem  Betreiber der bekannten Internetwanderseite siehe <ref>[http://www.wanderprofi.at www.wanderprofi.at]</ref>,  Christian  Suschegg,  flatterte Ende  Dezember 2011 ein Schreiben eines Rechtsanwalts auf  den Tisch,  ''ab  sofort sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental  (Internet  etc.) zu entfernen und künftig unterlassen und auch  keine  Schitouren - insbesondere im Gebiet Hinteres Sattental - mehr  unternehmen'' und  weiter ''...Im Internet ist ersichtlich, dass Sie  Schitouren im  Sattental - vorwiegend im vorgenannten Gebiet (Hinteres  Sattental,  dazu gehören das  Schneetal, das Sonntagskar, der Stierkarsee  bis  rechts zur Judenrinne) - anbieten, ohne hier die Zustimmung der  Eigentümer und der Jagdpächter  eingeholt zu haben...''. Unterschreibt  Suschegg die Unterlassungserklärung bis 15.  Jänner 2012 nicht, drohen  im gerichtliche Schritte.
 
  
Die Diskussion über das  Schreiben des  Rechtsanwaltes kann man unter dem dem unterstehenden Link  <ref>siehe [http://www.gipfeltreffen.at/showthread.php?t=60589  hier]</ref> verfolgen.
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Wie mittlerweile bekannt wurde, handelt es sich um zwei Rechtsanwälte aus dem Oberen Ennstal, die bereits an mehrere Personen Unterlassungsschreiben ähnlicher Art verschickt haben sollen.  
  
Wie  mittlerweile bekannt  wurde, handelt es sich um zwei Rechtsanwälte aus  dem Oberen Ennstal,  die bereits an mehrere Personen  Unterlassungsschreiben ähnlicher Art  verschickt haben sollen.  
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Von der Bezirkshauptmannschaft erhielt Christian Suschegg Mitte Jänner folgende Nachricht: ''"Bezugnehmend auf Ihre Anfrage per E-Mail vom 08.01.2012 und 12.01.2012 wird mitgeteilt, dass hier amtlich keine Aufzeichnungen hinsichtlich eines verordneten Wildschutzgebietes aufliegen.''" Also dürfte wohl alles darauf hinauslaufen, dass es den Rechtsanwälten weniger um das kaum durchsetzbare Skitourenverbot als um das Verbot der Internet-Präsentation geht. Vermutlich werden die Rechtsanwälte im Verfahren versuchen mit gewerblicher Betätigung zu argumentieren.
  
Von  der Bezirkshauptmannschaft erhielt Christian Suschegg Mitte Jänner  folgende  Nachricht: ''"Bezugnehmend auf Ihre Anfrage per E-Mail vom  08.01.2012  und 12.01.2012 wird mitgeteilt, dass hieramtlich keine  Aufzeichnungen  hinsichtlich eines verordneten Wildschutzgebietes  aufliegen.''" Also  dürfte wohl alles darauf hinauslaufen, dass es den Rechtsanwälten  weniger um das kaum durchsetzbare Skitourenverbot als um  das Verbot der  Internet-Präsentation geht. Vermutlich werden die Rechtsanwälte im  Verfahren versuchen mit gewerblicher Betätigung zu argumentieren.
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Einer der anderen Betroffenen wird die Unterlassungserklärung akzeptieren. Er fürchtet u.a. die Konsequenzen, weil er gerne im Sommer auf den Gipfeln zeltet, was einen Wanderer nach herrschender Gesetzeslage wohl schon zum Verbrecher macht. Allerdings wäre die unterschriebene Unterlassungserklärung dann hinfällig, wenn sich im Gerichtsverfahren herausstellen sollte, dass die darin geforderten Verzichte nicht rechtskonform oder ''wider den guten Sitten'' wären. Die dritten Betroffenen (ein Paar) werden wie Suschegg ebenfalls nichts unterschreiben und haben eine Sachverhaltsdarstellung an die Rechtsabteilung des ÖAV Innsbruck, zu Handen Mag. Larcher gesendet.
  
Einer  der anderen Betroffenen wird die  Unterlassungserklärung akzeptieren.  Er fürchtet u.a. die Konsequenzen,  weil er gerne im Sommer auf den  Gipfeln zeltet, was einen Wanderer nach  herrschender Gesetzeslage wohl  schon zum Verbrecher macht. Allerdings  wäre die unterschriebene  Unterlassungserklärung dann hinfällig, wenn  sich im Gerichtsverfahren  herausstellen sollte, dass die darin  geforderten Verzichte nicht  rechtskonform oder ''wider den guten  Sitten'' wären. Die dritten  Betroffenen (ein Paar) werden wie Suschegg  ebenfalls nichts  unterschreiben und haben eine Sachverhaltsdarstellung  an die  Rechtsabteilung des ÖAV Innsbruck, zu Handen Mag. Larcher  gesendet.
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* [https://opac.geologie.ac.at/wwwopacx/wwwopac.ashx?command=getcontent&server=images&value=JB1561_268_A.pdf opac.geologie.ac.at pdf] über geologische Aufnahmen
Datei:Sattental8517.jpg|Sattental
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im Schladminger Gneiskomplex und im Wölzer Glimmerschieferkomplex auf Blatt 128 Gröbming: das Sattental
Datei:Sattental8516.jpg|Sattental
 
Datei:Sattental1132.jpg|Perneralm
 
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== Quellen ==
 
== Quellen ==
 
* Ed. Hölzel-Straßenkarte 1:150&nbsp;000
 
* Ed. Hölzel-Straßenkarte 1:150&nbsp;000
* [http://www.gipfeltreffen.at/showthread.php?t=60589 www.gipfeltreffen.at AlpenYeti]
 
 
* E-Mail-Schriftverkehr, der der Redaktion vom EnnstalWiki vorliegt
 
* E-Mail-Schriftverkehr, der der Redaktion vom EnnstalWiki vorliegt
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* [https://www.bergfex.at/sommer/aigen-im-ennstal/touren/wandern/ www.bergfex.at]
  
== Fußnoten ==
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==== Einzelnachweise ====
 
<references/>
 
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[[Kategorie:Wissenschaft]]
 
[[Kategorie:Geografie]]
 
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[[Kategorie:Landschaft]]
 
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[[Kategorie:Tal]]
 
[[Kategorie:Tal]]
[[Kategorie:Alpen]]
 
 
[[Kategorie:Ostalpen]]
 
[[Kategorie:Ostalpen]]
 
[[Kategorie:Niedere Tauern]]
 
[[Kategorie:Niedere Tauern]]
 
[[Kategorie:Schladminger Tauern]]
 
[[Kategorie:Schladminger Tauern]]
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[[Kategorie:Michaelerberg-Pruggern]]
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[[Kategorie:Pruggern]]

Aktuelle Version vom 7. Februar 2023, 19:22 Uhr

Blick vom Pleschnitzzinken ins Sattental.
Im Sattental.
Im Sattental.

Das Sattental ist ein südliches Seitental des Ennstals in der ehemals selbständigen Gemeinde Pruggern, heute eingemeindet in die Gemeinde Michaelerberg-Pruggern.

Geografie

Das etwa zwölf Kilometer lange Tal hat eine leicht südwestliche Richtung gegen den Hauptkamm der Schladminger Tauern. Es steigt von Pruggern von 681 m ü. A. auf rund 1 400 m ü. A. oberhalb der Sattentalalm an. Im nördlichen Teil des Tales gibt es das vordere Sattental.

Es gibt drei größere Waldgebiete im Sattental: den Schlagerwald, den Thonachwald und den Kainachwald.

Vom Pruggererberg führt eine Straße westlich oberhalb des Sattentalbaches, vorbei am Leonhardkreuz bis zur Keinreiteralm.

Gewässer

Entwässert wird das Sattental vom Sattentalbach, der etliche Zuflüsse hat, u. a. den Gamskarbach. Auf 1 810 m ü. A. befindet sich im Südwesten des Tales der Stierkarsee. Etwa in der Mitte des Tales befindet sich die Wasserfassung Sattentalbach.

Berggipfel

Westlich erheben sich der Pleschnitzzinken (2 112 m ü. A.), östlich der Dromeisspitz (2 047 m ü. A.) und das Spateck (2 256 m ü. A.) sowie im Süden das Säuleck (2 359 m ü. A.).

Almen

Keinreiteralm, Lettmoaralm, Perneralm, Peterbaueralm, Sattentalalm, Schladminger Alm, Schneetalalm, Stiegleralm und Tagalm;

Schutzhütten

Westlich des Sattentals befindet sich die Pleschnitzzinkenhütte auf 1 944 m ü. A.

Ereignisse

Mure bei der Perneralm.

Naturkatastrophen

Das Sattental wurde des öfteren von Naturkatastrophen betroffen. Die letzten größeren waren

Skitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

Dem Betreiber der bekannten Internetwanderseite siehe [1], Christian Suschegg, flatterte Ende Dezember 2011 ein Schreiben eines Rechtsanwalts auf den Tisch, ab sofort sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental (Internet etc.) zu entfernen und künftig unterlassen und auch keine Schitouren - insbesondere im Gebiet Hinteres Sattental - mehr unternehmen und weiter ...Im Internet ist ersichtlich, dass Sie Schitouren im Sattental - vorwiegend im vorgenannten Gebiet (Hinteres Sattental, dazu gehören das Schneetal, das Sonntagskar, der Stierkarsee bis rechts zur Judenrinne) - anbieten, ohne hier die Zustimmung der Eigentümer und der Jagdpächter eingeholt zu haben.... Unterschreibt Suschegg die Unterlassungserklärung bis 15. Jänner 2012 nicht, drohen im gerichtliche Schritte.

Die Diskussion über das Schreiben des Rechtsanwaltes kann man unter dem dem unterstehenden Link [2] verfolgen.

Wie mittlerweile bekannt wurde, handelt es sich um zwei Rechtsanwälte aus dem Oberen Ennstal, die bereits an mehrere Personen Unterlassungsschreiben ähnlicher Art verschickt haben sollen.

Von der Bezirkshauptmannschaft erhielt Christian Suschegg Mitte Jänner folgende Nachricht: "Bezugnehmend auf Ihre Anfrage per E-Mail vom 08.01.2012 und 12.01.2012 wird mitgeteilt, dass hier amtlich keine Aufzeichnungen hinsichtlich eines verordneten Wildschutzgebietes aufliegen." Also dürfte wohl alles darauf hinauslaufen, dass es den Rechtsanwälten weniger um das kaum durchsetzbare Skitourenverbot als um das Verbot der Internet-Präsentation geht. Vermutlich werden die Rechtsanwälte im Verfahren versuchen mit gewerblicher Betätigung zu argumentieren.

Einer der anderen Betroffenen wird die Unterlassungserklärung akzeptieren. Er fürchtet u.a. die Konsequenzen, weil er gerne im Sommer auf den Gipfeln zeltet, was einen Wanderer nach herrschender Gesetzeslage wohl schon zum Verbrecher macht. Allerdings wäre die unterschriebene Unterlassungserklärung dann hinfällig, wenn sich im Gerichtsverfahren herausstellen sollte, dass die darin geforderten Verzichte nicht rechtskonform oder wider den guten Sitten wären. Die dritten Betroffenen (ein Paar) werden wie Suschegg ebenfalls nichts unterschreiben und haben eine Sachverhaltsdarstellung an die Rechtsabteilung des ÖAV Innsbruck, zu Handen Mag. Larcher gesendet.

Bilder

  • Sattental – Sammlung von weiteren Bildern, Videos und Audiodateien bei Ennstalwiki

Weblinks

im Schladminger Gneiskomplex und im Wölzer Glimmerschieferkomplex auf Blatt 128 Gröbming: das Sattental

Quellen

  • Ed. Hölzel-Straßenkarte 1:150 000
  • E-Mail-Schriftverkehr, der der Redaktion vom EnnstalWiki vorliegt
  • www.bergfex.at

Einzelnachweise