Forststraße: Unterschied zwischen den Versionen
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* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371 Forstgesetz 1975, §§ 58 bis 65] | * [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371 Forstgesetz 1975, §§ 58 bis 65] | ||
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010380&ShowPrintPreview=True Forstliche Kennzeichnungsverordnung] | * [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010380&ShowPrintPreview=True Forstliche Kennzeichnungsverordnung] | ||
− | + | ==Weblinks== | |
+ | * [[Forststraßen der Bundesforste im Bezirk Liezen]] | ||
== Quellen == | == Quellen == | ||
* [http://www.agrar.steiermark.at/cms/beitrag/10431743/13039183/ Agrar Steiermark] | * [http://www.agrar.steiermark.at/cms/beitrag/10431743/13039183/ Agrar Steiermark] |
Version vom 28. Oktober 2022, 11:01 Uhr
Eine Forststraße ist eine zumeist nicht befestigte und nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmte Straße zum Zwecke des wald- und holzwirtschaftlichen Bringungsverkehr in das öffentliche Verkehrsnetz.
Allgemeines
Im gesamten Ennstal sind zahlreiche Forststraßen für den Abtransport von Holz und Pflege des Waldes notwendig. Der Teil, auf dem die Forststraße verläuft, zählt zur Waldfläche. Viele dieser Bringungsanlagen sind am Beginn des Waldes im Sinne der Kennzeichenverordnung oder mit einem Schranken gekennzeichnet. Der Neubau, Umbau oder Ausbau einer solchen Straße (zum Beispiel nach einem Windwurf im unwegsamen Gelände) bedarf einer behördlichen Bewilligung des Waldeigentümer. Die Planung und Umsetzung darf nur unter der Aufsicht geschulter Fachkräfte durchgeführt werden. Nicht selten sind dafür in den höheren und felsigen Regionen im Ennstal Sprengarbeiten notwendig.
Geschichte
Die Hartelsgrabenstraße im Hartelsgraben im Gesäuse ist die erste Gebirgs-Forststraße in der Steiermark.