Aufstiegshilfen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Oktober 2011, 08:57 Uhr
Aufstiegshilfen sind technische Hilfsmittel, die dem Menschen die Überwindung von Höhendifferenzen erleichtern. Sie stellen einen wichtigen Faktor für den Fremdenverkehr dar.
Arten
- Zahnradbahnen: Schienengebundene Verkehrsmittel, die zur Überwindung großer Steigungen mit Hilfe eines oder mehrerer Zahnräder angetrieben werden
- Schrägaufzüge: Personen- und Lastenaufzüge mit geneigter Fahrbahn
- Standseilbahnen: Die Wagen werden über Schienen und ein Zugseil fortbewegt.
- Pendelbahnen, auch Großkabinenbahn, Luftseilbahn: Sie transportieren die Fahrgäste in einem Laufwerk auf Tragseilen.
- Umlaufbahnen: Hier gibt es je ein Tragseil für die Berg- und die Talfahrt. In den Stationen werden die Wagen zum Ein- und Aussteigen der Fahrgäste abgeklemmt.
- Sesselbahnen: Sitze bzw. Sitzbänke für ein bis vier Fahrgäste sind über ein Gehängerohr und eine Klemme mit dem Förderseil verbunden. Werden die Sessel in der Station vom Förderseil abgeklemmt, spricht man von kuppelbaren Sesselbahnen.
- Schlepplifte: Die Beförderung der Skiläufer erfolgt über eine Schleppvorrichtung (zum Beispiel über einen T-förmigen Bügel für zwei Personen), die mit dem Förderseil verbunden ist.
Technik
Stark vereinfacht unterscheidet bei Seilschwebebahnen man zwischen
Umlaufseilbahn
Dabei werden alle Gondeln an einem Trag- und Zugseil an den beiden Stationen um die Wendeltrommeln geführt. Je nach System werden dazu in den Stationen die Gondeln ausgeklinkt und verlangsamt für Ein- und Ausstieg. Der Vorteil einer Umlaufseilbahn liegt in der höheren Transportkapazität pro Stunde.
Pendelseilbahn
Dabei verkehren nur zwei Gondeln am Trag- und Zugseil zwischen Berg- und Talstation.
Geschichte
Schon 1926 wurde auf der Rax in Niederösterreich Österreichs erste Seilschwebebahn in Betrieb genommen. Zehn Jahre später ging in Ebensee, gefolgt 1937 vom ersten Umlaufschlepplift in Zürs am Arlberg, 1947 dann der erste Sessellift in Tirol in der Wildschönau und 1959 der erste Kurvenschlepplift in Schruns (Vorarlberg).
Am 11. November 2000 fand das bisher schwerste Unglück einer Aufstiegshilfe in Österreich statt: Die Brandkatastrophe der Gletscherbahn Kaprun.
Seilbahnbehörden
Für die Erteilung der Konzession sowie Baugenehmigung für Pendel- und Kabinenseilbahnen und für Sesselbahnen:
- Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
- Radetzkystraße 2
- 1030 Wien
- Telefon: 01 - 7 11 62 - 23 00
- Fax: 01 - 7 11 62 - 23 99
Ab Betriebsbewilligung für Sesselbahnen, Sessellifte, Schlepplifte und Materialseilbahnen mit Werksverkehr oder beschränkt-öffentlichem Verkehr:
- Landeshauptmann