Burgfriedstein: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. April 2013, 19:21 Uhr

Burgfriedstein

Der Burgfriedstein in Schladming ist ein für die Rechtsgeschichte der Stadt Schladming bedeutungsvolles Denkmal.

Geschichte

Der Burgfriedstein vom Gasthof Pichlhof, ist seit dem Spätsommer 1993 im Rathauspark von Schladming, unmittelbar neben dem Kriegerdenkmal aufgestellt. Sicherlich werden sich schon so manche Schladminger die Frage gestellt haben, welche Funktion dieser Stein seinerzeit gehabt haben mochte, der bis vor einigen Jahren an der Ennstal Straße in geringer Entfernung vom Gasthof "Pichlhof" stand.

Burgfried

Zunächst sei eine allgemeine Erklärung vorangestellt, was unter dem Begriff „Burgfried" zu verstehen ist. Ursprünglich stand dem Landgericht der Vollzug der Rechtssprechung in allen Gerichtsfällen zu. Im Verlaufe des Spätmittelalters schied sich aber immer deutlicher die hohe von der niederen Gerichtsbarkeit, wobei den Landgerichten (für Schladming war Wolkenstein - Wörschach zuständig) die Aburteilung der „Malefizfälle" (Raub, Mord, Totschlag) oblag, während den Städten und Märkten die niedere Gerichtsbarkeit blieb. Diesen Bereich, innerhalb dessen die niedere Gerichtsbarkeit zuständig war, nannte man den Burgfried. Neben der Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit gab es aber noch andere Rechte und Pflichten für die Markt- bzw. Stadtverwaltung wie z. B. das Rodungsrecht, das Weiderecht oder das Recht, Grundstücke gegen Geldleistungen zu vergeben, aber auch für den Straßen-, Wege- und Brückenbau zu sorgen.

Folgen wir dem Grenzverlauf des Schladminger Burgfriedbezirkes, der im Hofzins-Urbar vom Jahre 1523 und in der Burgfriedbeschreibung von 1588 festgehalten ist. Beide Schriftstücke sind im Steiermärkischen Landesarchiv in Graz aufbewahrt.

Zwischen Schachen und Schladming, allwo bei der Enns ein Felberbaum beim Bächlein gestanden, von dannen geradüber an die Mittl-Hauslür an dem Edling-Gut. Herenthalb der Enns vom Felberbaum auf die Landstraßen, da vor Zeiten ein Wassertrog gestanden, jetzt aber ein Stein des Troges statt, darin der österreichische Wappenschild eingehauen ist, zwischen zwei Felbern neben dem Zaun gegen die Enns aufgerichtet worden".

Dieser im Jahre 1588 etwas außerhalb des Gasthofes „Pichlhof" errichtete Burgfriedstein, von dem in der oben erwähnten Beschreibung die Rede ist, steht heute im Rathauspark. Folgen wir nun dem weiteren Verlauf der SchIadminger Burgfriedgrenze:

Von diesem Stain hinauf auf alle Höch und nach dem Keibling ein bis ob der Oberhauser Hütten und auf alle Höch des Gebirgs bis an das vordere Offnach des Keibling-Zinggen. Von der Höhe des Keiblings gegen die niedern Schladmingtälern und Thöttern bis an das Roßfeld und von da nach dem Weg bis unter das Roßfeld und herab am Reit bis zu dem Bächl, so für der Fenzenhoff herab in die Schladming rinnt, dabei ein großer Stain mit ziemblich langem Kreuze ist, und derselbe Marckhstain liegt 1 Klafter vom Fenzenbachl hereinwärts. Von Fenznbachl gerad über die Schladming zwischen des Mayrhoffs und der Stainwandt hinter dem Hofer- und zwischen dem Stärchl Lehen ab auf die Enns durch die Palfen-Pruggen und von da auf zwischen den Häusern durch die Gassen bis an des Kerschpaumber-Grund hinauf die Hochstraßen, von dannen hinumb bis an das Ainödt-Holz bis zum Edlinger-Gut von da hinab durch die Gassen bis zu der Enns und geradüber an den obstehenden Stain auf der Landstraßen".

Der Schladminger Burgfried-Bereich umfasste also südlich der Enns die Hänge bis zur Planai, hinein ins Ofnach und weiter das Gebiet Roßfeld-Hochwurzen und einen Teil der Hochfläche des Rohrmooses bis zum „Galgenbühel". Von dort verlief die Grenze über die „Hochstraße" östlich zurück zum Edlinger-Gut, um schließlich an der Landstraße beim „Pichlhof" den Kreis wieder zu schließen.

Der nunmehr im Rathauspark aufgestellte Burgfriedstein lässt auf einer Seite noch recht deutlich die Buchstaben B.B.Z.S., das einstige Marktwappen von Schladming (Eisen und Schlägel von einem „S" umschlungen) und die Jahreszahl 1588 erkennen. Die Buchstaben B.B.Z.S. bedeuten "Bürgerschafts-Burgfried zu Schladming". Auf der anderen Seite des Steines sind die Buchstaben G.E.Z. und der österreichische Bindenschild eingehauen. Bei den Buchstaben G.E.Z. ist der Buchstabe „W" nicht mehr sichtbar. Im Zusammenhang müsste es heißen "Gericht Ennstal zu Wolkenstein". Es sind somit auf dem Burgfriedstein sowohl die hohe, als auch die niedere Gerichtsbarkeit genannt, wobei noch zu erwähnen ist, dass der Stein am Pichlhof so aufgestellt war, dass die Seite mit dem Schladminger Wappen stadteinwärts gerichtet war und der Hinweis „Gericht Ennstal zu Wolkenstein" stadtauswärts gewendet war.

Wie kam nun dieses interessante Rechtsdenkmal in den Rathauspark? Anlässlich einer nach dem Zweiten Weltkrieg notwendig gewordenen Neutrassierung der Ennstal Straße, die auch den Bereich des ehemaligen Schwimmbades am Pichlhof einbezog, erfolgten naturgemäß auch umfangreiche Erdbewegungen durch Baumaschinen, die das Verschwinden des am Straßenrand aufgestellten Burgfriedsteines befürchten ließen. Der Verfasser dieses Beitrages beobachtete ständig den Verlauf der Arbeiten und musste eines Tages feststellen, dass der Stein bereits von einer Baumaschine in den Straßengraben zu anderem Erdmaterial geschoben wurde. Daraufhin wurde sofort die Bergung des Burgfriedsteins veranlasst, nach der durch das Entgegenkommen von Komm.-Rat Viktor Derkogner es möglich war, vorübergehend einen sicheren Aufstellungsplatz im Bereich des ehemaligen Schwimmbades zu bekommen. Hievon wurde auch der damalige Landeskonservator Hofrat Dr. Ocherbauer in Kenntnis gesetzt, der mit Komm.-Rat Derkogner eine unbefristete leihweise Überlassung bis zum Zeitpunkt einer sinnvollen Wiederaufstellung durch die Stadtgemeinde Schladming vereinbarte.

Quelle