Schulmeister

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Als Schulmeister bezeichnete man früher Lehrer, die kein Hochschulstudium absolviert hatten. Sie waren dann an Dorfschulen oder niederen Schulen in den Städten (Volksschulen, Bürgerschulen) tätig. Auch wurde lange Zeit keine förmliche Lehrbefähigung gefordert, sondern es genügten oft Lehrproben oder andere Eignungstests für eine Anstellung des Bewerbers, die der Schulpatron abnahm. Häufig war das Amt des Schulmeisters mit der Mesnerstelle in der örtlichen Kirche verbunden.

Aus dem Leben eines Schladminger Schulmeisters

Wenn man öfter von den „guten alten Zeiten" reden hört, dann hat es damit nicht immer seine Richtigkeit. Ein keines Beispiel aus dem Leben des einstigen Schladminger Musterlehrers Josef Fischer zeigt dies. Fischer hatte eine kinderreiche Familie und war bemüht, durch Musizieren mit der Geige bei verschiedenen Gelegenheiten seinen geringen Schulmeisterlohn etwas aufzubessern. Dies wurde aber bei der gestrengen Schulaufsichtsbehörde in Haus im Ennstal angezeigt, worauf der Vorstand und Ausschuss der Marktgemeinde Schladming ein demutsvolles Gesuch um Straffreiheit für Fischer nach Haus im Ennstal sandte. Das Original dieses Schreibens ist im Dekanatsarchiv Haus aufbewahrt.

4. Februar 1853
An eine
Hochwürdige Schuldistrikts-Aufsicht
zu Haus

Laut vorliegender verehrter Zuschrift vom 2. Februar 1853 Nr. 15 an unsern Schullehrer Herrn Josef Fischer wurde demselben aus Anlass einer vorgebrachten Klage strenge verboten, bei Hochzeiten oder andern Gelegenheiten zu musizieren.

Der gefertigte Vorstand und Ausschuss der Marktgemeinde Schladming wagt es hiermit, einer hochw. Schuldistriktsaufsicht folgende Vorstellungen zu unterbreiten mit dem dringenden Ersuchen, gnädige Nachsicht gegen Herrn Fischer in Betreff seines Musizierens zu pflegen, denn
1. Obwohl er bei Herrn Gewerken Perwein einen schönen Verdienst hat, so sind die Bedürfnisse seiner so zahlreichen Familie, deren Ernährer er allein ist, doch derart manigfaltig, dass es ihm als guter gefühlvoller Vater wahrlich nicht übel zu nehmen ist, wenn er auf rechtliche Art sich bemüht, einige Gulden zu verdienen, um seine Kinder auch kleiden zu können.
2. ist sein Verhalten bei einer Musik nichts weniger als anstößig, sich wegwerfend oder seinem Stande unangemessen, im Gegenteil trägt er durch sein gesetztes Betragen viel dazu bei, dass Unordnung und Ungeziemendheiten ausbleiben, und jeder ordnungsliebende Bürger unterhält sich am liebsten dort, wo Herr Fischer zu Unterhaltung mitwirkt.
3. Muss man allen Ernstes in Abrede stellen, dass Herr Fischer sich jemals eingebettelt hätte, aber zehn Zeugen kann man vorstellen, welche übereinstimmend bezeugen werden, dass Herr Fischer nur auf dringendes und wiederholtes Ansuchen dazu zu bewegen war. Es ist traurig genug, dass es Menschen gibt, die so kek sind, vor einer hochw. Schuldistriktsaufsicht mit Lügen und Verläumdungen aufzutretten, um ihrem Neid und Hass Genüge zu leisten, und wäre erwünscht, wenn solche nahmhaft gemacht und zur Strafe gezogen würden.
4. Zu bemerken wäre aber auch, ohne darüber kritisiren zu wollen, dass ja bei andern Schullehrern, die es weniger bedürftig wären, auch darüber hinausgegangen wird, wenn sie sich gleichermassen etwas auf solche Art zu verdienen suchen.
5. Endlich wolle eine hochw. Schuldistriktsaufsicht den Beweggrund zur Vorlage dieses unsers Gesuches nur darin suchen, dass uns die bedrängte Lage unseres Schullehrers nur zu gut bekannt ist, und wir Herrn Fischer auch von Gemeinde wegen loben müssen, dass er lieber diese schwere Mühe und Plage des Musizirens auflegt, als noch mehr in Schulden zu geraten. Eine hochwürdige Schuldistriktsaufsicht wolle daher gütigst auf Grund dieses unsers Ansuchens und dargelegten Beweggründen zu bewilligen geruhen, dass Herr Fischer wenigstens kommende Faschingtäge sich noch einen Verdienst aneignen dürfe.

Marktgemeinde Schladming
4. Feb. 1853.
Johann Angerer, Bürgermeister
Karl Tritscher, Gemeinderat
Franz Fabichler, Gemeinderat
Pfarrer Heinrich Haupter, Ausschuss
Franz Feichter, Ausschuss
Jakob Kalchschmied, Ausschuss
Mathias Schrempf, Ausschuss
Franz Loidl, Ausschuss

Quellen