Raimund Freiherr von Rehlingen

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Gemälde von Raimund Freiherr von Rehlingen
Wappen von Raimund Freiherr von Rehlingen

Raimund Freiherr von Rehlingen (* 8. Juni 1617 in der swiki:Stadt Salzburg[1]; † 15. Juli 1675) aus dem Adelsgeschlecht der swiki:von Rehlingen war in den Jahren 1659 bis 1675 der 48. Abt des Benediktinerstiftes Admont.

Biografie

Als Sohn des Salzburger Hofrates Friedrich II. von Rehlingen geboren legte Raimund Freiherr von Rehlingen am 24. Juni 1633 seine Ordensgelübbe im Stift Admont ab. An der swiki:Universität in Salzburg lehrte er in den Jahren 1644 bis 1646 Philosophie sowie in den Jahren 1648 bis 1651 Moraltheologie. 1653 wurde er Prior[2] des Benediktinerstiftes Admont, am 10. Februar 1659 zum 48. Abt von Admont gewählt. 1660 wurde Raimund Freiherr von Rehlingen zum Kaiserlichen Rath ernannt. Während seiner Amtszeit wurde die Barockisierung der Stiftskirche Admont fortgesetzt.

Eine Schwester von ihm, swiki:Johanna Franziska von Rehlingen, war Äbtissin des Salzburger swiki:Benediktinenstifts Nonnberg.

Geschichtliche Ereignisse

1674 trieb das Stift Admont intensiv den Kupferbergbau voran.

Persönliches Wappen

Das leicht dreieckig geformte Wappen von Raimund Freiherr von Rehlingen besteht aus zwei nebeneinander angeordneten ovalen senkrechten Wappenschildern. Das linke[3] Schild ist in vier gleich große Abschnitte mit ornamententlichen Mustern aufgeteilt. Das rechte Wappenschild ist vertikal in zwei Hälften geteilt, wobei in jeder Hälfte eine Rauteform abgebildet ist. Im Oberwappen ist zentriert eine Mitra[4]. An beiden Seiten der Mitra ragt ein Abtstab (oder Bischofstab, auch Krummstab genannt) heraus. Als Schildträger dient eine geschwungene Umrandung.

Hexenverfolgung

Am 27. Mai 1658 berichtete Raimund Freiherr von Rehlingen, dass beim Landgericht des stiftischen Hofgerichts in Admontbichl bei Obdach eine Hostienschänderin, die Kunigunde Grien, inhaftiert sei.

Quellen

Einzelnachweise

  1. Verlinkung(en) mit "swiki:" beginnend führen zu Artikeln im Salzburgwiki, dem Mutterwiki des EnnstalWikis
  2. Vorsteher eines Klosters
  3. In der Wappenkunde werden die Seiten links und rechts (auch hinten oder vorne genannt) nicht aus der Sicht des Betrachters, sondern aus der Sicht des Schildträgers, bezeichnet.
  4. dreiecksähnliche Kopfbedeckung von Bischöfen und anderen kirchlichen Würdenträgern mit Jurisdiktion (zum Beispiel Äbte).
Zeitfolge