Brand in Unterburg 1909
Dieser Artikel berichtet von einem Brand in Unterburg am 11. Juli 1909.
Über den Brand
Die "Steirische Alpenpost" berichtet in ihrer Ausgabe vom 17. Juli 1909:[1]
Sonntag den 11. d. M. gegen 9 Uhr abends brach aus noch unaufgeklärter Weise in der Streuhütte des Zimmermannes und Gemischtwarenhändlers Johann Schwaiger in Unterburg Feuer aus, welches rapid um sich griff und auch das Haus bis auf den Grund in Asche legte. Die Bewohner des Hauses lagen schon im Schlafe und wurden erst durch den Feueralarm geweckt. Die schnell erschienenen Feuerwehren Pürgg-Neuhaus und Nachbarn konnten wegen Wassermangel sich nur aus das Ausräumen des Gebäudes beschränken, was mit anerkennenswerter Umsicht geschah. In dankenswerter Raschheit erschienen die Feuerwehren Stainach, Irdning, Alt-Irdning, Niederstuttern, Schloßspritze von Stainach, Wörschach und Donnersbach am Brandplatzr, die aber wegen Wassermangel und Isolirtheit ded Gebäudes im Orte Unterburg nur in Bereitschaft blieben, ohne in Aktion treten zu müssen. Auch die Feuerwehren Klachau-Tauplitz und St. Martin eilten, ersten bis Untergrimming, letztere bis Neuhaus zu Hilfe. Bemerkt sei noch, daß Herr Josef Graf Lamberg sehr zeitlich am Brandplatze erschien und in seiner schon wiederholt gezeigten Weise tatkräftigst an den Aufräumungsarbeiten sich beteiligte. Die Rettungsabteilung Stainach hielt am Brandplatze Bereitschaft. Auch Herr Neumayer aus Schloß Stainach erschien am Brandplatze. Der Abgebrannte Joh. Schwaiger vulgo Rainer, ein fleißiger, achtenswerter Mann, der in uneigennützigster Weise als Kapellmeister der Pürgger Blechmusik, als Schriftführer der Feuerwehr Neuhaus und alter Kirchensänger fungiert und sich großer Beliebtheit erfreut, erleidet einen bedeutenden Schaden, da eine Menge Warenvorräte und Einrichtung verbrannte, die die Versicherungssumme weitaus nicht deckt. Der Dienstmagd Schwaigers verbrannten alle Habseligkeiten, da selbe in einem Dachzimmer wohnte, aus dem nichts mehr zu retten war. Schwaiger darf der tatkräftigen Mithilfe seiner Mitbürger beim Wiederaufbau seines Hauses versichert sein.