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Diskussion:Altirdningerbrücke

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Altirdningerstraße – Gemeindestraße?

Zur Erläuterung einer von mir vorgenommenen Änderung:
Zunächst gibt es keine "Marktgemeindestraßen", auch in Marktgemeinden heißen die Gemeindestraßen einfach "Gemeindestraßen". "Gemeindestraßen" sind außerdem straßenrechtlich als solche Straßen definiert, deren Straßenerhalter (kraft Erklärung zur Gemeindestraße) die jeweiligen Gemeinde ist. "Landesstraßen" sind straßenrechtlich als solche Straßen definiert, deren Straßenerhalter (kraft Erklärung zur Landesstraße) das Land ist. Die Verwaltung und Erhaltung durch Gemeinde bzw. Land ist eine Folge der Erklärung einer Straße zur Gemeinde- bzw. Landesstraße (siehe §§ 7, 11 und 12 des Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1964). Eine Landesstraße kann daher nicht zugleich eine Gemeindestraße sein. Die Gemeinde kann ein örtliches Orientierungssystem, bestehend aus Straßennamen und Hausnummern), festlegen, und zwar auch für Bundes- und Landesstraßen. Durch eine solche Festlegung entstehen aber keine Gemeindestraßen. --Karl Irresberger (Diskussion) 03:59, 29. Okt. 2024 (UTC)