Bruderlade: Unterschied zwischen den Versionen

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Zunächst sorge die [[Bruderladenhaus|Schladminger Bruderlade]] für  erkrankte, durch Arbeitsunfälle verletzte oder bleibend arbeitsunfähg  gewordene Bergleute.  Diese Personen konnten im Bruderladenhaus wohnen,  wurden dort verpflegt und medizinisch betreut. Die Finanzierung erfolgte ähnlich wie in heutigen Modellen der Sozialversicherung –  arbeitgeberarbeitnehmeranteilig - der sogenannte „Bruderladengroschen“  wurde von der Löhnung der Bergleute einbehalten. Die Inhaber der  Bergrechte bzw. deren Nutznießer führten ihre Beiträge über den für die  Verwaltung zuständigen „Bruderladenmeister“ ab. Nicht immer freiwillig,  wie schriftliche Hinweise von manchen Bruderladen belegen. Eine andere, ebenso wichtige Einnahmenquelle für die Bruderlade waren die Einkünfte aus Testamenten, Schenkungen und Stiftungen.
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Zunächst sorge die [[Bruderladenhaus|Schladminger Bruderlade]] für  erkrankte, durch Arbeitsunfälle verletzte oder bleibend arbeitsunfähg  gewordene Bergleute.  Diese Personen konnten im Bruderladenhaus wohnen,  wurden dort verpflegt und medizinisch betreut. Die Finanzierung erfolgte - ähnlich wie in heutigen Modellen der Sozialversicherung - arbeitgeber-/arbeitnehmeranteilig - der sogenannte „Bruderladengroschen“  wurde von der Löhnung der Bergleute einbehalten. Die Inhaber der  Bergrechte bzw. deren Nutznießer führten ihre Beiträge über den für die  Verwaltung zuständigen „Bruderladenmeister“ ab. Nicht immer freiwillig,  wie schriftliche Hinweise von manchen Bruderladen belegen. Eine andere, ebenso wichtige Einnahmequelle für die Bruderlade waren die Einkünfte aus Testamenten, Schenkungen und Stiftungen.
  
 
Weitere Aufgaben lagen in besonderen Zuwendungen  an betreute Personen zu wichtigen Anlässen (meist im Zusammenhang mit  kirchlichen Festen).  Bergmannswitwen, deren Ehemann ein Bergmann war,  der an Unfallfolgen oder Krankheit verstarb und eine unversorgte Familie  hinterließ, sowie deren Kinder (wenn also ein Bergmann an Unfallfolgen  oder Krankheit verstarb und eine unversorgte Familie hinterließ) konnten  ebenfalls im Bruderladenhaus wohnen und wurden betreut. Manchmal nur  als erste Nothilfe. Die Bruderlade beteiligte sich auch an der würdigen  Bestattung von Bergleuten und an der Gestaltung wichtiger Kirchenfeste.
 
Weitere Aufgaben lagen in besonderen Zuwendungen  an betreute Personen zu wichtigen Anlässen (meist im Zusammenhang mit  kirchlichen Festen).  Bergmannswitwen, deren Ehemann ein Bergmann war,  der an Unfallfolgen oder Krankheit verstarb und eine unversorgte Familie  hinterließ, sowie deren Kinder (wenn also ein Bergmann an Unfallfolgen  oder Krankheit verstarb und eine unversorgte Familie hinterließ) konnten  ebenfalls im Bruderladenhaus wohnen und wurden betreut. Manchmal nur  als erste Nothilfe. Die Bruderlade beteiligte sich auch an der würdigen  Bestattung von Bergleuten und an der Gestaltung wichtiger Kirchenfeste.
  
Über all diese Funktionen und Kosten geben geben  erhaltene Rechnungsbücher der Bruderlade aus dem [[17. Jahrhunder|17.]] und [[18. Jahrhundert]]  Auskunft.
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Über all diese Funktionen und Kosten geben erhaltene Rechnungsbücher der Bruderlade aus dem [[17. Jahrhunder|17.]] und [[18. Jahrhundert]]  Auskunft.
  
 
== Quelle ==
 
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Version vom 27. August 2011, 16:41 Uhr

Als Bruderladen bezeichnete man seit dem späten Mittelalter Sozialeinrichtungen an Bergbau- und Industrieorten. Diese gab es durchaus häufig, aber sehr selten haben die dafür genutzten Objekte den Wandel der Zeiten so eindrucksvoll überstanden wie die Schladminger Bruderlade.

Der Begriff

Der Begriff erinnert zum einen an die schon im Mittelalter auftretenden, häufig berufsständisch gegliederten Gemeinschaften, die meist mit sozialen und religiösen Zielsetzungen ausgestattet waren. Oft spielten sie auch im Gemeinschaftsleben eine wichtige Rolle. Zum anderen handelte es sich um eine oft recht kostbar und kunstvoll beschaffenen Truhen. Darin bewahrten die verschiedenen Berufsverbände, die Zünfte und Gilden, ihre Finanzen und wichtigen Papiere auf.

Die Aufgaben

Zunächst sorge die Schladminger Bruderlade für erkrankte, durch Arbeitsunfälle verletzte oder bleibend arbeitsunfähg gewordene Bergleute. Diese Personen konnten im Bruderladenhaus wohnen, wurden dort verpflegt und medizinisch betreut. Die Finanzierung erfolgte - ähnlich wie in heutigen Modellen der Sozialversicherung - arbeitgeber-/arbeitnehmeranteilig - der sogenannte „Bruderladengroschen“ wurde von der Löhnung der Bergleute einbehalten. Die Inhaber der Bergrechte bzw. deren Nutznießer führten ihre Beiträge über den für die Verwaltung zuständigen „Bruderladenmeister“ ab. Nicht immer freiwillig, wie schriftliche Hinweise von manchen Bruderladen belegen. Eine andere, ebenso wichtige Einnahmequelle für die Bruderlade waren die Einkünfte aus Testamenten, Schenkungen und Stiftungen.

Weitere Aufgaben lagen in besonderen Zuwendungen an betreute Personen zu wichtigen Anlässen (meist im Zusammenhang mit kirchlichen Festen). Bergmannswitwen, deren Ehemann ein Bergmann war, der an Unfallfolgen oder Krankheit verstarb und eine unversorgte Familie hinterließ, sowie deren Kinder (wenn also ein Bergmann an Unfallfolgen oder Krankheit verstarb und eine unversorgte Familie hinterließ) konnten ebenfalls im Bruderladenhaus wohnen und wurden betreut. Manchmal nur als erste Nothilfe. Die Bruderlade beteiligte sich auch an der würdigen Bestattung von Bergleuten und an der Gestaltung wichtiger Kirchenfeste.

Über all diese Funktionen und Kosten geben erhaltene Rechnungsbücher der Bruderlade aus dem 17. und 18. Jahrhundert Auskunft.

Quelle