Toleranzpatent: Unterschied zwischen den Versionen

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Kaiser Josef II. erließ am [[13. Oktober]] 1781 dieses Toleranzpatent. In diesem Dokument ist festgehalten, dass die Katholische Kirche immer vordergründig und dominierend zu bleiben hat. Im Wesentlichen war es ab diesem Zeitpunkt den Anhängern der [[Evangelische Glaubensgeschichte im Ennstal|Evangelischen Lehre im Ennstal]] gestattet, ihren Glauben ohne der Verfolgung im Zuge der Gegenreformation und Rekatholismus zu leben. Den Evangelischen Christen wurde die Relgionsfreiheit nur geduldet, keinesfalls waren sie dadurch rechtlich gleichgestellt. Dies wurde erst durch das [[Protestantenpatent]] ermöglicht.
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Kaiser Josef II. erließ am [[13. Oktober]] [[1781]] dieses Toleranzpatent. In diesem Dokument ist festgehalten, dass die Katholische Kirche immer vordergründig und dominierend zu bleiben hat. Im Wesentlichen war es ab diesem Zeitpunkt den Anhängern der [[Evangelische Glaubensgeschichte im Ennstal|Evangelischen Lehre im Ennstal]] gestattet, ihren Glauben ohne Verfolgung im Zuge der Gegenreformation und des Rekatholizismus zu leben. Relgionsfreiheit gegenüber evangelischen Christen wurde nur geduldet, keinesfalls waren sie dadurch rechtlich gleichgestellt. Dies wurde erst durch das [[Protestantenpatent]] ermöglicht.
  
 
== Auszug aus dem Toleranzpatent 1781 ==
 
== Auszug aus dem Toleranzpatent 1781 ==

Version vom 26. Oktober 2011, 20:02 Uhr

Das Toleranzpatent aus dem Jahr 1781 ist eine schriftliche Verfügung des Kaisers Josef II., in denen Nichtkatholiken die Glaubensfreiheit gewährt wird.

Allgemeines

Kaiser Josef II. erließ am 13. Oktober 1781 dieses Toleranzpatent. In diesem Dokument ist festgehalten, dass die Katholische Kirche immer vordergründig und dominierend zu bleiben hat. Im Wesentlichen war es ab diesem Zeitpunkt den Anhängern der Evangelischen Lehre im Ennstal gestattet, ihren Glauben ohne Verfolgung im Zuge der Gegenreformation und des Rekatholizismus zu leben. Relgionsfreiheit gegenüber evangelischen Christen wurde nur geduldet, keinesfalls waren sie dadurch rechtlich gleichgestellt. Dies wurde erst durch das Protestantenpatent ermöglicht.

Auszug aus dem Toleranzpatent 1781

  • Ab einem Zusammenschluss von 100 Familien oder 500 Personen durften Gebetshäuser (ohne Türme, Kirchenfenstern und Glocken) gebaut werden und ohne dass diese von außen als solche erkennbar waren.
  • Umbau der Schulen auf Kosten der Pfarrgemeinden.
  • Spenden der Sakramente in den Betshäusern und bei Krankenbesuchen.
  • Öffentliche Begräbnisse auf einem Friedhof.
  • Erwerb von Grundstücken.

Quellen