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Am [[17. November]]  [[1227]]  bezeugte Herzog Lepold, dass Otto und Hermann von  Kindberg auf ihre  Ansprüche auf das [[Benediktinerstift Admont|admontische]] Gut Berchau  bei Neumarkt in der Steiermark  verzichten; das Original mit Siegelrest  ist verbrannt<ref name="Wichner"></ref>
 
Am [[17. November]]  [[1227]]  bezeugte Herzog Lepold, dass Otto und Hermann von  Kindberg auf ihre  Ansprüche auf das [[Benediktinerstift Admont|admontische]] Gut Berchau  bei Neumarkt in der Steiermark  verzichten; das Original mit Siegelrest  ist verbrannt<ref name="Wichner"></ref>
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Die Brüder Heinrich und Walther von Direnstein, Vasallen des Grafen Conrad von Wasserburg, hatten unter dem Vorwand, das Admonter Kloster sei im illegalen Besitz eines ihnen gehörenden Gutes in ''Gleibenich'' ([[Gleiming]] in [[Pichl-Preunegg]]), sich Eingriffe admontische Grundrechte in Münnichberg und Frasdorf in Bayern erlaubt. Das Benediktinerstift Admont erhob durch seinen Kämmerer Klage in Regensburg. Der Graf von Wasserburg bewog beide Parteien zu einem Ausgleich. Obwohl Admont den mehr als 60-jährigen Besitz in Gleiming nachweisen konnte, ließ es sich doch auf eine Abfertigung von zehn Pfund [[swiki:Salzburger Münze]]<ref name="swiki"></ref> ein. Sowohl der Salzburger Erzbischof Eberhard von Regensberg also auch der Graf von Wasserburg siegelten das am [[13. Jänner]] [[1245]] ausgestellte Diplom über diesen Ausgleich.<ref>Quelle [https://books.google.at/books?id=VGIQAwAAQBAJ&pg=PA99&lpg=PA99&dq="2.+November"++Admont&source=bl&ots=STXzBw4aV4&sig=44s1WKnl0FE1X-ao4yjpFulIjWo&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwihhfuxwZ_XAhXIOhoKHf61C4M4ChDoAQgmMAA#v=onepage&q="2. November" Admont&f=false books.google.at], abgefragt am 2. November 2017</ref>
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Die Brüder Heinrich und Walther von Direnstein, Vasallen des Grafen Conrad von Wasserburg, hatten unter dem Vorwand, das Admonter Kloster sei im illegalen Besitz eines ihnen gehörenden Gutes in ''Gleibenich'' ([[Gleiming]] in [[Pichl-Preunegg]]), sich Eingriffe admontische Grundrechte in Münnichberg und Frasdorf in Bayern erlaubt. Das Benediktinerstift Admont erhob durch seinen Kämmerer Klage in Regensburg. Der Graf von Wasserburg bewog beide Parteien zu einem Ausgleich. Obwohl Admont den mehr als 60-jährigen Besitz in Gleiming nachweisen konnte, ließ es sich doch auf eine Abfertigung von zehn Pfund [[swiki:Salzburger Münze]]<ref name="swiki"></ref> ein. Sowohl der Salzburger Erzbischof Eberhard von Regensberg also auch der Graf von Wasserburg siegelten das am [[13. Jänner]] [[1245]] ausgestellte Diplom über diesen Ausgleich.<ref>{{Quelle Wichner|Seite 99}}</ref>
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Am [[12. April]] [[1252]] empfahl Papst Innocenz IV. die ''Abtei'' Admont] dem Schutz Königs Ottokar von Böhmen<ref>{{Quelle Wichner|Seite 336}}</ref>
    
Am  [[30. Jänner]] [[1270]]  bestätigte König Ottokar das Diplom Bischofs Bruno von Olmütz, datiert  vom [[17. August]] [[1263]] in Graz, betreffend die freie  Gerichtsbarkeit des  Benediktinerstifts Admont auf dessen Gütern.
 
Am  [[30. Jänner]] [[1270]]  bestätigte König Ottokar das Diplom Bischofs Bruno von Olmütz, datiert  vom [[17. August]] [[1263]] in Graz, betreffend die freie  Gerichtsbarkeit des  Benediktinerstifts Admont auf dessen Gütern.