Osterfeuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 4. Juni 2018, 12:56 Uhr

Osterfeuer in Rohrmoos-Untertal.

Das Osterfeuer ist ein Brauchtumsfeuer, das im steirischen Ennstal - wie in anderen Regionen - in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag entzündet wird.

Geschichtliche Wurzeln

Das Feuer hat für den Menschen seit dem Alterum einen besonderen Stellenwert. Bereits in vorchristlicher Zeit wurden zu Ehren der Göttin Ostara Feuer entzündet und Lichtfester gefeiert. Als Vorläufer des heutigen Osterfeuers gilt das heidnische Frühlingsfeuer, mit dem die Sonne begrüßt wurde. Dieses Ritual sollte Fruchtbarkeit, Wachstum und Ernte sichern. Der heilige Bonifaz berichtete im Jahr 739 über Osterfeuer der Germanen. Er versuchte mit großem Einsatz deren Bräuche auszurotten - erfolglos. Ab dieser Zeit gab die Kirche dem Osterfeuer ein christliches Gepräge. Die Bedeutung des Feuers wurde auf Gott und Jesus übertragen. Seit dem elften Jahrhundert sind Osterfeuer im gesamten deutschsprachigen Raum verbreitet.

Osterfeuer im Ennstal

Im Ennstal werden alljährlich sowohl am Talboden als auch in den Seitentälern sowie an Berghängen Osterfeuer entzündet. Sie sind teilweise mehrere Meter hoch und bestehen aus Ästen, Zweigen, Reisig, Gartenschnitt sowie teilweise auch aus kunstvoll aufgestapelten Hölzern. Zumeist ist das Entzünden des Osterfeuers ein Anlass für Familientreffen oder für eine Zusammenkunft dörflicher Gemeinschaften. Großteils brennen die Osterfeuer im Ennstal heute am Abend des Karsamstags. Die überlieferten Bräuche sehen jedoch das Anzünden erst in der Osternacht zwischen zwei und halb vier Uhr morgens vor. Demnach soll es so angeordnet sein, dass eine Hälfte auf dem Kornfeld und die andere auf dem angrenzenden Grundstück zu brennen kommt.

Vorzeitiges Osterfeuer-Anzünden

Das vorzeitige Anzünden eines Osterfeuers ist ein Brauch, der umstritten und dessen Rechtslage ungeklärt ist. Meist Jugendliche versuchen am Gründonnerstag oder Karfreitag das bereits vorbereitete und aufgestapelte Brennmaterial frühzeitig zu entzünden. Daher werden viele Feuerstellen ab Gründonnerstag bewacht und beschützt.

Gesetzliche Regelung

Die Entzündung eines Osterfeuers als Brauchtumsfeuer ist durch eine Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark (Landesgesetzblatt Nr. 22/2011) zulässig und geregelt. Witterungsbedingte Einschränkungen sind Jahr für Jahr ebenso zu beachten wie Vorschriften, die auf Bezirks- und Gemeindeebene erlassen werden.

Quellen


Ein Beitrag im Rahmen des Leader-Projekts "Heimatkunde - heimatkundig"
Heimatkunde heimatkundig Leader Projekt Logoleiste.jpg