Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Textersetzung - „Statthalterei“ durch „Statthalterei
Zeile 87: Zeile 87:  
''Nach der hierämtlichen  Ansicht würde sich die Thätigkeit dieses  Postens über die Gemeinden [[Aigen im Ennstal|Aigen]], Admont, [[Krumau]], [[Johnsbach]], [[Weng im Gesäuse|Weng]] und  [[Hall bei Admont|Hall]] zu erstrecken haben und selbstverständlich bestimmt sein, die  öffentliche Sicherheit und Ruhe aufrecht zu erhalten, und diese Gemeinden in  der Handhabung der Ortspolizei zu unterstützen.''
 
''Nach der hierämtlichen  Ansicht würde sich die Thätigkeit dieses  Postens über die Gemeinden [[Aigen im Ennstal|Aigen]], Admont, [[Krumau]], [[Johnsbach]], [[Weng im Gesäuse|Weng]] und  [[Hall bei Admont|Hall]] zu erstrecken haben und selbstverständlich bestimmt sein, die  öffentliche Sicherheit und Ruhe aufrecht zu erhalten, und diese Gemeinden in  der Handhabung der Ortspolizei zu unterstützen.''
 
    
 
    
''Mit dem Bemerken, daß die hohe k.k. [[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|[[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|Statthalterei]]]]  die schleunigste Berichterstattung in dieser Angelegenheit erwartet, fordere  ich den Gemeindevorstand auf, ehemöglichst den  dortigen Ausschuß einzuberufen, ihn von obigem Erlaß in Kenntnis zu setzen und alles aufzubiethen,  um denselben zur angedeuteten Erklärung und daher zur Abweichung vom Beschluß vom 14. Juni d.J. zu bestimmen. Sollte jedoch  die dortige Gemeinde - Vertretung von diesem Beschlusse nicht abgehen, daher  die obigen Kosten nicht allein tragen können, oder wollen, so wolle sich  dieselbe bei einem Zusammentritte mit den Gemeindevertretungen von Aigen, Krumau, Johnsbach, Weng und Hall, wobei der Herr  Gemeindevorsteher von Admont den Vorsitz zu führen hätte, und das Einvenehmen dahin setzen, daß  sie zusammen die Kosten der Bequartierung und  Einrichtung des in Admont zu errichtenden Gendarmeiepostens  tragen wollen.''
+
''Mit dem Bemerken, daß die hohe k.k. [[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|[[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|[[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|Statthalterei]]]]]]  die schleunigste Berichterstattung in dieser Angelegenheit erwartet, fordere  ich den Gemeindevorstand auf, ehemöglichst den  dortigen Ausschuß einzuberufen, ihn von obigem Erlaß in Kenntnis zu setzen und alles aufzubiethen,  um denselben zur angedeuteten Erklärung und daher zur Abweichung vom Beschluß vom 14. Juni d.J. zu bestimmen. Sollte jedoch  die dortige Gemeinde - Vertretung von diesem Beschlusse nicht abgehen, daher  die obigen Kosten nicht allein tragen können, oder wollen, so wolle sich  dieselbe bei einem Zusammentritte mit den Gemeindevertretungen von Aigen, Krumau, Johnsbach, Weng und Hall, wobei der Herr  Gemeindevorsteher von Admont den Vorsitz zu führen hätte, und das Einvenehmen dahin setzen, daß  sie zusammen die Kosten der Bequartierung und  Einrichtung des in Admont zu errichtenden Gendarmeiepostens  tragen wollen.''
 
    
 
    
 
''Diesen  neuerlichen Beschluß der Gemeinde Admont und eventuell den  Collektivbeschluß der sämtlichen obigen Gemeinden mit Einschluß der  Gemeinde Admont erwarte ich in der obigen  Rücksicht in einigen Tagen und ersuche, den Tag und Ort des  Zusammentrittes  der sämtlichen obigen Gemeinde - Vertretungen hieher  bekannt zu geben, welcher Zusammentritt natürlich entfällt, wenn die  Gemeinde  Admont die fraglichen Kosten allein tragen würde.''
 
''Diesen  neuerlichen Beschluß der Gemeinde Admont und eventuell den  Collektivbeschluß der sämtlichen obigen Gemeinden mit Einschluß der  Gemeinde Admont erwarte ich in der obigen  Rücksicht in einigen Tagen und ersuche, den Tag und Ort des  Zusammentrittes  der sämtlichen obigen Gemeinde - Vertretungen hieher  bekannt zu geben, welcher Zusammentritt natürlich entfällt, wenn die  Gemeinde  Admont die fraglichen Kosten allein tragen würde.''
Zeile 100: Zeile 100:  
=== Weiteres Schreiben an den Gemeindevorstand von Admont ===  
 
=== Weiteres Schreiben an den Gemeindevorstand von Admont ===  
 
''An den  Gemeindevorstand in Admont''<br />
 
''An den  Gemeindevorstand in Admont''<br />
''Nachdem die hohe k.k.  [[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|[[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|Statthalterei]]]] mit einem neuerlichen Erlasse auf die sogleiche  Berichterstattung im Betreff Errichtung eines Gendarmeriepostens  in Admont auf Kosten der Gemeinde drängt, so ersuche ich, die dieseitige Erklärung, welche nach dem Berichte vom 28.  d.M., Zl. 599 von den Gemeinden oder von der  Gemeinde Admont allein, heute abgegeben wird, ganz gewiß  schon mit der morgigen Post hierher gehen zu lassen, zu wollen. Eine  Ablehnung der Kostenübernahme dürfte für alle Zukunft nachtheilig  sein.''<br />
+
''Nachdem die hohe k.k.  [[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|[[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|[[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|Statthalterei]]]]]] mit einem neuerlichen Erlasse auf die sogleiche  Berichterstattung im Betreff Errichtung eines Gendarmeriepostens  in Admont auf Kosten der Gemeinde drängt, so ersuche ich, die dieseitige Erklärung, welche nach dem Berichte vom 28.  d.M., Zl. 599 von den Gemeinden oder von der  Gemeinde Admont allein, heute abgegeben wird, ganz gewiß  schon mit der morgigen Post hierher gehen zu lassen, zu wollen. Eine  Ablehnung der Kostenübernahme dürfte für alle Zukunft nachtheilig  sein.''<br />
 
''Liezen, [[30. Juli]] 1867''<br />
 
''Liezen, [[30. Juli]] 1867''<br />
 
''Pucher, e.h.''<br />
 
''Pucher, e.h.''<br />
Zeile 108: Zeile 108:  
''aufgenommnen vom  Gemeindevorstand zu Admont am [[30. Juli]] 1867 ''<br />
 
''aufgenommnen vom  Gemeindevorstand zu Admont am [[30. Juli]] 1867 ''<br />
 
''Gegenwärtig die  Gefertigten.'' <br />
 
''Gegenwärtig die  Gefertigten.'' <br />
''Das löbliche Bezirksamt zu Liezen  hat bei der k.k. [[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|[[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|Statthalterei]]]] die Errichtung eines  Gendarmerie - Postens von 3 Mann beantragt und auch die Bewilligung dazu  erhalten.''
+
''Das löbliche Bezirksamt zu Liezen  hat bei der k.k. [[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|[[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|[[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|Statthalterei]]]]]] die Errichtung eines  Gendarmerie - Postens von 3 Mann beantragt und auch die Bewilligung dazu  erhalten.''
 
    
 
    
 
''Nachdem es sich jedoch um die  Bestreitung der Kosten für Quartier, Beheizung, Einrichtung und das  Schreibpauschale für den obigen Posten handelt, die Marktgemeinde diese  Kosten von ca. 100 fl ö.W.  allein zu tragen, sich nicht herbeilassen kann und hierüber bereits Bericht  erstattet wurde, so wurden über bezirksamtliche Aufforderung vom 14. Juli  1867 Zl. 1149, die Herren Gemeindevorstände von Aigen, Krumau, Johnsbach, Weng und Hall auf den heutigen Tag zu einer Berathung eingeladen um ihre Erklärungen  abzunehmen, ob und wieviel jede Gemeinde dazu  beizutragen sich verpflichtet, nachdem die Täthigkeit  dieses Postens sich auf die obgenannten Gemeinden  erstrecken würde und von wohlthätiger Weise  wäre.''
 
''Nachdem es sich jedoch um die  Bestreitung der Kosten für Quartier, Beheizung, Einrichtung und das  Schreibpauschale für den obigen Posten handelt, die Marktgemeinde diese  Kosten von ca. 100 fl ö.W.  allein zu tragen, sich nicht herbeilassen kann und hierüber bereits Bericht  erstattet wurde, so wurden über bezirksamtliche Aufforderung vom 14. Juli  1867 Zl. 1149, die Herren Gemeindevorstände von Aigen, Krumau, Johnsbach, Weng und Hall auf den heutigen Tag zu einer Berathung eingeladen um ihre Erklärungen  abzunehmen, ob und wieviel jede Gemeinde dazu  beizutragen sich verpflichtet, nachdem die Täthigkeit  dieses Postens sich auf die obgenannten Gemeinden  erstrecken würde und von wohlthätiger Weise  wäre.''
Zeile 164: Zeile 164:  
''Löbliches k.k. Landes - Gendarmerie - Commando, 3. Flügel in Graz''
 
''Löbliches k.k. Landes - Gendarmerie - Commando, 3. Flügel in Graz''
 
    
 
    
''Zufolge der erhaltenen sehr  geschätzten Note vom 11. d.M. Zl:1365 beehrt sich die ergebenst gefertigte Gemeindevorstehung zu berichten, daß  unterm 10. d.M. Zl: 1468 von Seite des löbl. k.k. Bezirksamtes Liezen  eine Abschrift des Erlasses der h. k.k.  [[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|[[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|Statthalterei]]]] Graz dato 4. Sept. 1867 Zl: 10472 an  das genannte Bezirksamt der gefertigten Gemeindevorstehung  zugegangen ist, vermöge welchem sich das k.k.  Landes - Gendarmerie - Commando zur Aufstellung des  gewünschten prov. Genmdarmeriepostens, bestehend  aus einem Commandanten und 2 Mann in Admont bereit  erklärt, den Kasern - Miethzins,  dann das Reinigungs - und Beleuchtungspauschale aus  der Gendarmeriebequartierungs Kasse zu bestreiten,  dagegen habe aber die Gemeinde Admont sämtliche Zimmer - und  Kücheneinrichtungen mit Ausschluß der Betten nach  dem beiliegenden Verzeichnisse auf eigene Kosten beizustellen und es wurde  unter einem die gefertigte Gemeindevorstehung zur  Abgabe der Erklärung über letzteres aufgefordert.''
+
''Zufolge der erhaltenen sehr  geschätzten Note vom 11. d.M. Zl:1365 beehrt sich die ergebenst gefertigte Gemeindevorstehung zu berichten, daß  unterm 10. d.M. Zl: 1468 von Seite des löbl. k.k. Bezirksamtes Liezen  eine Abschrift des Erlasses der h. k.k.  [[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|[[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|[[Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918|Statthalterei]]]]]] Graz dato 4. Sept. 1867 Zl: 10472 an  das genannte Bezirksamt der gefertigten Gemeindevorstehung  zugegangen ist, vermöge welchem sich das k.k.  Landes - Gendarmerie - Commando zur Aufstellung des  gewünschten prov. Genmdarmeriepostens, bestehend  aus einem Commandanten und 2 Mann in Admont bereit  erklärt, den Kasern - Miethzins,  dann das Reinigungs - und Beleuchtungspauschale aus  der Gendarmeriebequartierungs Kasse zu bestreiten,  dagegen habe aber die Gemeinde Admont sämtliche Zimmer - und  Kücheneinrichtungen mit Ausschluß der Betten nach  dem beiliegenden Verzeichnisse auf eigene Kosten beizustellen und es wurde  unter einem die gefertigte Gemeindevorstehung zur  Abgabe der Erklärung über letzteres aufgefordert.''
    
''Diesemnach entfällt nun der  Gemeinde Admont die Verpflichtung der Besorgung der Gendarmerie - Kaserne und  hat dagegen die Zimmer - und Kücheneinrichtung für die Kaserne beizustellen,  weshalb auch die Vorlage eines Kostenüberschlages der anzuschaffenden  Einrichtungsstücke als nicht mehr nothwendig  erachtet wird.''
 
''Diesemnach entfällt nun der  Gemeinde Admont die Verpflichtung der Besorgung der Gendarmerie - Kaserne und  hat dagegen die Zimmer - und Kücheneinrichtung für die Kaserne beizustellen,  weshalb auch die Vorlage eines Kostenüberschlages der anzuschaffenden  Einrichtungsstücke als nicht mehr nothwendig  erachtet wird.''

Navigationsmenü