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Westlich des Sattentals befindet sich die [[Pleschnitzzinkenhütte]] auf 1 944 m ü. A. | Westlich des Sattentals befindet sich die [[Pleschnitzzinkenhütte]] auf 1 944 m ü. A. | ||
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− | + | Dem Betreiber der bekannten Internetwanderseite siehe <ref>[http://www.wanderprofi.at www.wanderprofi.at]</ref>, Christian Suschegg, flatterte Ende Dezember 2011 ein Schreiben eines Rechtsanwalts auf den Tisch, ''ab sofort sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental (Internet etc.) zu entfernen und künftig unterlassen und auch keine Schitouren - insbesondere im Gebiet Hinteres Sattental - mehr unternehmen'' und weiter ''...Im Internet ist ersichtlich, dass Sie Schitouren im Sattental - vorwiegend im vorgenannten Gebiet (Hinteres Sattental, dazu gehören das Schneetal, das Sonntagskar, der Stierkarsee bis rechts zur Judenrinne) - anbieten, ohne hier die Zustimmung der Eigentümer und der Jagdpächter eingeholt zu haben...''. Unterschreibt Suschegg die Unterlassungserklärung bis 15. Jänner 2012 nicht, drohen im gerichtliche Schritte. | |
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− | Die Diskussion über das | + | Die Diskussion über das Schreiben des Rechtsanwaltes kann man unter dem dem unterstehenden Link <ref>siehe [https://www.gipfeltreffen.at/forum/gipfeltreffen/alpine-sicherheit-risikomanagement-rechtliches-ausr%C3%BCstung-training-bergwetter-alpinmedizin/alpines-recht/62107-schitouren-verbot-im-sattental-faschingsscherz-oder-j%C3%A4gerwahnsinn?t=60589 hier]</ref> verfolgen. |
− | Wie | + | Wie mittlerweile bekannt wurde, handelt es sich um zwei Rechtsanwälte aus dem Oberen Ennstal, die bereits an mehrere Personen Unterlassungsschreiben ähnlicher Art verschickt haben sollen. |
− | Von | + | Von der Bezirkshauptmannschaft erhielt Christian Suschegg Mitte Jänner folgende Nachricht: ''"Bezugnehmend auf Ihre Anfrage per E-Mail vom 08.01.2012 und 12.01.2012 wird mitgeteilt, dass hier amtlich keine Aufzeichnungen hinsichtlich eines verordneten Wildschutzgebietes aufliegen.''" Also dürfte wohl alles darauf hinauslaufen, dass es den Rechtsanwälten weniger um das kaum durchsetzbare Skitourenverbot als um das Verbot der Internet-Präsentation geht. Vermutlich werden die Rechtsanwälte im Verfahren versuchen mit gewerblicher Betätigung zu argumentieren. |
− | Einer | + | Einer der anderen Betroffenen wird die Unterlassungserklärung akzeptieren. Er fürchtet u.a. die Konsequenzen, weil er gerne im Sommer auf den Gipfeln zeltet, was einen Wanderer nach herrschender Gesetzeslage wohl schon zum Verbrecher macht. Allerdings wäre die unterschriebene Unterlassungserklärung dann hinfällig, wenn sich im Gerichtsverfahren herausstellen sollte, dass die darin geforderten Verzichte nicht rechtskonform oder ''wider den guten Sitten'' wären. Die dritten Betroffenen (ein Paar) werden wie Suschegg ebenfalls nichts unterschreiben und haben eine Sachverhaltsdarstellung an die Rechtsabteilung des ÖAV Innsbruck, zu Handen Mag. Larcher gesendet. |
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+ | im Schladminger Gneiskomplex und im Wölzer Glimmerschieferkomplex auf Blatt 128 Gröbming: das Sattental | ||
== Quellen == | == Quellen == | ||
* Ed. Hölzel-Straßenkarte 1:150 000 | * Ed. Hölzel-Straßenkarte 1:150 000 | ||
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* E-Mail-Schriftverkehr, der der Redaktion vom EnnstalWiki vorliegt | * E-Mail-Schriftverkehr, der der Redaktion vom EnnstalWiki vorliegt | ||
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Aktuelle Version vom 7. Februar 2023, 19:22 Uhr
Das Sattental ist ein südliches Seitental des Ennstals in der ehemals selbständigen Gemeinde Pruggern, heute eingemeindet in die Gemeinde Michaelerberg-Pruggern.
Geografie
Das etwa zwölf Kilometer lange Tal hat eine leicht südwestliche Richtung gegen den Hauptkamm der Schladminger Tauern. Es steigt von Pruggern von 681 m ü. A. auf rund 1 400 m ü. A. oberhalb der Sattentalalm an. Im nördlichen Teil des Tales gibt es das vordere Sattental.
Es gibt drei größere Waldgebiete im Sattental: den Schlagerwald, den Thonachwald und den Kainachwald.
Vom Pruggererberg führt eine Straße westlich oberhalb des Sattentalbaches, vorbei am Leonhardkreuz bis zur Keinreiteralm.
Gewässer
Entwässert wird das Sattental vom Sattentalbach, der etliche Zuflüsse hat, u. a. den Gamskarbach. Auf 1 810 m ü. A. befindet sich im Südwesten des Tales der Stierkarsee. Etwa in der Mitte des Tales befindet sich die Wasserfassung Sattentalbach.
Berggipfel
Westlich erheben sich der Pleschnitzzinken (2 112 m ü. A.), östlich der Dromeisspitz (2 047 m ü. A.) und das Spateck (2 256 m ü. A.) sowie im Süden das Säuleck (2 359 m ü. A.).
Almen
Keinreiteralm, Lettmoaralm, Perneralm, Peterbaueralm, Sattentalalm, Schladminger Alm, Schneetalalm, Stiegleralm und Tagalm;
Schutzhütten
Westlich des Sattentals befindet sich die Pleschnitzzinkenhütte auf 1 944 m ü. A.
Ereignisse
Naturkatastrophen
Das Sattental wurde des öfteren von Naturkatastrophen betroffen. Die letzten größeren waren
- der Windwurf 2003
- und Vermurungen am 18. Juli 2012
- sowie ein Felssturz im Sattental am 10. April 2020
Skitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn
Dem Betreiber der bekannten Internetwanderseite siehe [1], Christian Suschegg, flatterte Ende Dezember 2011 ein Schreiben eines Rechtsanwalts auf den Tisch, ab sofort sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental (Internet etc.) zu entfernen und künftig unterlassen und auch keine Schitouren - insbesondere im Gebiet Hinteres Sattental - mehr unternehmen und weiter ...Im Internet ist ersichtlich, dass Sie Schitouren im Sattental - vorwiegend im vorgenannten Gebiet (Hinteres Sattental, dazu gehören das Schneetal, das Sonntagskar, der Stierkarsee bis rechts zur Judenrinne) - anbieten, ohne hier die Zustimmung der Eigentümer und der Jagdpächter eingeholt zu haben.... Unterschreibt Suschegg die Unterlassungserklärung bis 15. Jänner 2012 nicht, drohen im gerichtliche Schritte.
Die Diskussion über das Schreiben des Rechtsanwaltes kann man unter dem dem unterstehenden Link [2] verfolgen.
Wie mittlerweile bekannt wurde, handelt es sich um zwei Rechtsanwälte aus dem Oberen Ennstal, die bereits an mehrere Personen Unterlassungsschreiben ähnlicher Art verschickt haben sollen.
Von der Bezirkshauptmannschaft erhielt Christian Suschegg Mitte Jänner folgende Nachricht: "Bezugnehmend auf Ihre Anfrage per E-Mail vom 08.01.2012 und 12.01.2012 wird mitgeteilt, dass hier amtlich keine Aufzeichnungen hinsichtlich eines verordneten Wildschutzgebietes aufliegen." Also dürfte wohl alles darauf hinauslaufen, dass es den Rechtsanwälten weniger um das kaum durchsetzbare Skitourenverbot als um das Verbot der Internet-Präsentation geht. Vermutlich werden die Rechtsanwälte im Verfahren versuchen mit gewerblicher Betätigung zu argumentieren.
Einer der anderen Betroffenen wird die Unterlassungserklärung akzeptieren. Er fürchtet u.a. die Konsequenzen, weil er gerne im Sommer auf den Gipfeln zeltet, was einen Wanderer nach herrschender Gesetzeslage wohl schon zum Verbrecher macht. Allerdings wäre die unterschriebene Unterlassungserklärung dann hinfällig, wenn sich im Gerichtsverfahren herausstellen sollte, dass die darin geforderten Verzichte nicht rechtskonform oder wider den guten Sitten wären. Die dritten Betroffenen (ein Paar) werden wie Suschegg ebenfalls nichts unterschreiben und haben eine Sachverhaltsdarstellung an die Rechtsabteilung des ÖAV Innsbruck, zu Handen Mag. Larcher gesendet.
Bilder
- Sattental – Sammlung von weiteren Bildern, Videos und Audiodateien bei Ennstalwiki
Weblinks
- Lage auf AMap
- opac.geologie.ac.at pdf über geologische Aufnahmen
im Schladminger Gneiskomplex und im Wölzer Glimmerschieferkomplex auf Blatt 128 Gröbming: das Sattental
Quellen
- Ed. Hölzel-Straßenkarte 1:150 000
- E-Mail-Schriftverkehr, der der Redaktion vom EnnstalWiki vorliegt
- www.bergfex.at
Einzelnachweise
- ↑ www.wanderprofi.at
- ↑ siehe hier