Bis [[1523]] bildeten das Außacher- und das Schaider-Gut noch ein einziges Besitztum mit der Bezeichnung ''Anik- oder Ainik-Lehen''. Auch nach der Teilung galt dieser Name noch längere Zeit für die beiden nunmehr selbständigen Liegenschaften. In der Gültschätzung von [[1542]] ist demnach für das halbe "Ainigkhlehen“ ein Schätzwert von 30 [[Gulden|fl]] und ein Steuersatz von 4 [[ß]] angegeben. Der Viehstand setzte sich damals aus zwei Pferden, vier Kühen, einem Stierl, zehn [[Schaf]]en, zwei Lämmern und wzei kleinen Kälbern zusammen.
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Bis [[1523]] bildeten das Außacher- und das Schaider-Gut noch ein einziges Besitztum mit der Bezeichnung ''Anik- oder Ainik-Lehen''. Auch nach der Teilung galt dieser Name noch längere Zeit für die beiden nunmehr selbständigen Liegenschaften. In der Gültschätzung von [[1542]] ist demnach für das halbe "Ainigkhlehen" ein Schätzwert von 30 [[Gulden|fl]] und ein Steuersatz von 4 [[ß]] angegeben. Der Viehstand setzte sich damals aus zwei Pferden, vier Kühen, einem Stierl, zehn [[Schaf]]en, zwei Lämmern und wzei kleinen Kälbern zusammen.
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Das Rauchgeld war [[1572]] in der Höhe von 1ß10d zu entrichten. [[1632]] war dem Besitzer vom halben Ainichlehen als (einem) halben Lehen“ eine Leibsteuer von 2 [[ß|Schilling]] vorgeschrieben; er hatte damals keine [[Dienstbote]]n im Haus, sondern ''arbeits mit den Seinigen''. In den Jahren 1705 - 1708 hatte der Besitzer das Gut gemeinsam mit Stefan Percht bewirtschaftet. Dieses ist als ganze [[Hube|Hueben]] ausgewiesen (der Inhaber galt daher als Hüebler“) und verfügte über zwei Feuerstätten, für die 4ß Herdsteuer zu entrichten waren.
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Das Rauchgeld war [[1572]] in der Höhe von 1ß10d zu entrichten. [[1632]] war dem Besitzer vom halben Ainichlehen als (einem) halben Lehen" eine Leibsteuer von 2 [[ß|Schilling]] vorgeschrieben; er hatte damals keine [[Dienstbote]]n im Haus, sondern ''arbeits mit den Seinigen''. In den Jahren 1705 - 1708 hatte der Besitzer das Gut gemeinsam mit Stefan Percht bewirtschaftet. Dieses ist als ganze [[Hube|Hueben]] ausgewiesen (der Inhaber galt daher als Hüebler") und verfügte über zwei Feuerstätten, für die 4ß Herdsteuer zu entrichten waren.
Im Alten Grundbuch ist um 1770 die Bezeichnung ''Das erste halbe Gutt Aining-Lehen im Rohrmos'' zu finden.
Im Alten Grundbuch ist um 1770 die Bezeichnung ''Das erste halbe Gutt Aining-Lehen im Rohrmos'' zu finden.