Forststraße: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Forststraße''' ist eine zumeist nicht befestigte und nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmte Straße zum Zwecke des wald- und holzwirtschaftlichen Bringungsverkehr in das öffentliche Verkehrsnetz.
  
 
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Im gesamten [[Ennstal]] sind zahlreiche Forststraßen für den Abtransport von Holz und Pflege des Waldes notwendig. Der Teil, auf dem die Forststraße verläuft, zählt zur Waldfläche. Viele dieser Bringungsanlagen sind am Beginn des Waldes im Sinne der Kennzeichenverordnung oder mit einem Schranken gekennzeichnet. Der Neubau, Umbau oder Ausbau einer solchen Straße (zum Beispiel nach einem [[Windwurf und Windbruch|Windwurf]] im unwegsamen Gelände) bedarf einer behördlichen Bewilligung des Waldeigentümer. Die Planung und Umsetzung darf nur unter der Aufsicht geschulter Fachkräfte durchgeführt werden. Nicht selten sind dafür in den höheren und felsigen Regionen im Ennstal Sprengarbeiten notwendig.
 
Im gesamten [[Ennstal]] sind zahlreiche Forststraßen für den Abtransport von Holz und Pflege des Waldes notwendig. Der Teil, auf dem die Forststraße verläuft, zählt zur Waldfläche. Viele dieser Bringungsanlagen sind am Beginn des Waldes im Sinne der Kennzeichenverordnung oder mit einem Schranken gekennzeichnet. Der Neubau, Umbau oder Ausbau einer solchen Straße (zum Beispiel nach einem [[Windwurf und Windbruch|Windwurf]] im unwegsamen Gelände) bedarf einer behördlichen Bewilligung des Waldeigentümer. Die Planung und Umsetzung darf nur unter der Aufsicht geschulter Fachkräfte durchgeführt werden. Nicht selten sind dafür in den höheren und felsigen Regionen im Ennstal Sprengarbeiten notwendig.
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Die [[Hartelsgrabenstraße]] im [[Hartelsgraben]] im [[Gesäuse]] ist die erste Gebirgs-Forststraße in der [[Steiermark]].
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== Übersichten ==
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* [[Forststraßen der Bundesforste im Bezirk Liezen]]
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* [[Forststraßen der Bundesforste im Ennstal]]
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* [[Forststraßen der Bundesforste im steirischen Salzkammergut]]
  
 
== Gesetzliche Bestimmungen ==
 
== Gesetzliche Bestimmungen ==
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* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010380&ShowPrintPreview=True Forstliche Kennzeichnungsverordnung]
 
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010380&ShowPrintPreview=True Forstliche Kennzeichnungsverordnung]
  
== Quellen ==
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* [http://www.agrar.steiermark.at/cms/beitrag/10431743/13039183/ Agrar Steiermark]
 
* [http://www.agrar.steiermark.at/cms/beitrag/10431743/13039183/ Agrar Steiermark]
  
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Aktuelle Version vom 10. Dezember 2023, 13:36 Uhr

Forststraßen im Walchental

Eine Forststraße ist eine zumeist nicht befestigte und nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmte Straße zum Zwecke des wald- und holzwirtschaftlichen Bringungsverkehr in das öffentliche Verkehrsnetz.

Allgemeines

Im gesamten Ennstal sind zahlreiche Forststraßen für den Abtransport von Holz und Pflege des Waldes notwendig. Der Teil, auf dem die Forststraße verläuft, zählt zur Waldfläche. Viele dieser Bringungsanlagen sind am Beginn des Waldes im Sinne der Kennzeichenverordnung oder mit einem Schranken gekennzeichnet. Der Neubau, Umbau oder Ausbau einer solchen Straße (zum Beispiel nach einem Windwurf im unwegsamen Gelände) bedarf einer behördlichen Bewilligung des Waldeigentümer. Die Planung und Umsetzung darf nur unter der Aufsicht geschulter Fachkräfte durchgeführt werden. Nicht selten sind dafür in den höheren und felsigen Regionen im Ennstal Sprengarbeiten notwendig.

Geschichte

Die Hartelsgrabenstraße im Hartelsgraben im Gesäuse ist die erste Gebirgs-Forststraße in der Steiermark.

Übersichten

Gesetzliche Bestimmungen

Quelle