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Version vom 14. November 2021, 12:06 Uhr
Der Burgfriedstein in Schladming ist ein für die Rechtsgeschichte der Stadt Schladming bedeutungsvolles Denkmal.
Geschichte
Der Burgfriedstein vom Gasthof Pichlhof, ist seit dem Spätsommer 1993 im Rathauspark von Schladming, unmittelbar neben dem Kriegerdenkmal aufgestellt. Sicherlich werden sich schon so manche Schladminger die Frage gestellt haben, welche Funktion dieser Stein seinerzeit gehabt haben mochte, der bis vor einigen Jahren an der Ennstal Straße in geringer Entfernung vom Gasthof "Pichlhof" stand.
Dieser im Jahre 1588 etwas außerhalb des Gasthofes „Pichlhof" im Burgfried errichtete Burgfriedstein, von dem in der oben erwähnten Beschreibung die Rede ist, steht heute im Rathauspark.
Der nunmehr im Rathauspark aufgestellte Burgfriedstein lässt auf einer Seite noch recht deutlich die Buchstaben B.B.Z.S., das einstige Marktwappen von Schladming (Eisen und Schlägel von einem „S" umschlungen) und die Jahreszahl 1588 erkennen. Die Buchstaben B.B.Z.S. bedeuten "Bürgerschafts-Burgfried zu Schladming". Auf der anderen Seite des Steines sind die Buchstaben G.E.Z. und der österreichische Bindenschild eingehauen. Bei den Buchstaben G.E.Z. ist der Buchstabe „W" nicht mehr sichtbar. Im Zusammenhang müsste es heißen "Gericht Ennstal zu Wolkenstein". Es sind somit auf dem Burgfriedstein sowohl die hohe, als auch die niedere Gerichtsbarkeit genannt, wobei noch zu erwähnen ist, dass der Stein am Pichlhof so aufgestellt war, dass die Seite mit dem Schladminger Wappen stadteinwärts gerichtet war und der Hinweis „Gericht Ennstal zu Wolkenstein" stadtauswärts gewendet war.
Wie kam nun dieses interessante Rechtsdenkmal in den Rathauspark?
Anlässlich einer nach dem Zweiten Weltkrieg notwendig gewordenen Neutrassierung der Ennstal Straße, die auch den Bereich des ehemaligen Schwimmbades am Pichlhof einbezog, erfolgten naturgemäß auch umfangreiche Erdbewegungen durch Baumaschinen, die das Verschwinden des am Straßenrand aufgestellten Burgfriedsteines befürchten ließen. Der Verfasser dieses Beitrages beobachtete ständig den Verlauf der Arbeiten und musste eines Tages feststellen, dass der Stein bereits von einer Baumaschine in den Straßengraben zu anderem Erdmaterial geschoben wurde. Daraufhin wurde sofort die Bergung des Burgfriedsteins veranlasst, nach der durch das Entgegenkommen von Komm.-Rat Viktor Derkogner es möglich war, vorübergehend einen sicheren Aufstellungsplatz im Bereich des ehemaligen Schwimmbades zu bekommen. Hievon wurde auch der damalige Landeskonservator Hofrat Dr. Ocherbauer in Kenntnis gesetzt, der mit Komm.-Rat Derkogner eine unbefristete leihweise Überlassung bis zum Zeitpunkt einer sinnvollen Wiederaufstellung durch die Stadtgemeinde Schladming vereinbarte.
Quelle
- Heimatkundliche Blätter von Schladming, Nr. 2, November 1983, Beitrag von Walter Stipperger