[[1749]] war der Zehent „von obern Albsteig“ mit je einem viertel-Metzen Korn und Hafer festgelegt. Im Alten Grundbuch wird das Anwesen um 1770 noch als „Erstes halbes ''Gutt Oberalbsteig" bezeichnet. | [[1749]] war der Zehent „von obern Albsteig“ mit je einem viertel-Metzen Korn und Hafer festgelegt. Im Alten Grundbuch wird das Anwesen um 1770 noch als „Erstes halbes ''Gutt Oberalbsteig" bezeichnet. |