Forststraße: Unterschied zwischen den Versionen
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Im gesamten [[Ennstal]] sind zahlreiche Forststraßen für den Abtransport von Holz und Pflege des Waldes notwendig. Der Teil, auf dem die Forststraße verläuft, zählt zur Waldfläche. Viele dieser Bringungsanlagen sind am Beginn des Waldes im Sinne der Kennzeichenverordnung oder mit einem Schranken gekennzeichnet. Der Neubau, Umbau oder Ausbau einer solchen Straße (zum Beispiel nach einem [[Windwurf und Windbruch|Windwurf]] im unwegsamen Gelände) bedarf einer behördlichen Bewilligung des Waldeigentümer. Die Planung und Umsetzung darf nur unter der Aufsicht geschulter Fachkräfte durchgeführt werden. | Im gesamten [[Ennstal]] sind zahlreiche Forststraßen für den Abtransport von Holz und Pflege des Waldes notwendig. Der Teil, auf dem die Forststraße verläuft, zählt zur Waldfläche. Viele dieser Bringungsanlagen sind am Beginn des Waldes im Sinne der Kennzeichenverordnung oder mit einem Schranken gekennzeichnet. Der Neubau, Umbau oder Ausbau einer solchen Straße (zum Beispiel nach einem [[Windwurf und Windbruch|Windwurf]] im unwegsamen Gelände) bedarf einer behördlichen Bewilligung des Waldeigentümer. Die Planung und Umsetzung darf nur unter der Aufsicht geschulter Fachkräfte durchgeführt werden. | ||
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* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371 Forstgesetz 1975, §§ 58 bis 65] | * [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371 Forstgesetz 1975, §§ 58 bis 65] | ||
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010380&ShowPrintPreview=True Forstliche Kennzeichnungsverordnung] | * [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010380&ShowPrintPreview=True Forstliche Kennzeichnungsverordnung] |
Version vom 25. Januar 2012, 17:55 Uhr
Eine Forststraße ist eine zumeist nicht befestigte und nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmte Straße zum Zwecke des wald- und holzwirtschaftlichen Bringungsverkehr in das öffentliche Verkehrsnetz.
Allgemeines
Im gesamten Ennstal sind zahlreiche Forststraßen für den Abtransport von Holz und Pflege des Waldes notwendig. Der Teil, auf dem die Forststraße verläuft, zählt zur Waldfläche. Viele dieser Bringungsanlagen sind am Beginn des Waldes im Sinne der Kennzeichenverordnung oder mit einem Schranken gekennzeichnet. Der Neubau, Umbau oder Ausbau einer solchen Straße (zum Beispiel nach einem Windwurf im unwegsamen Gelände) bedarf einer behördlichen Bewilligung des Waldeigentümer. Die Planung und Umsetzung darf nur unter der Aufsicht geschulter Fachkräfte durchgeführt werden.