Forststraße: Unterschied zwischen den Versionen

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== Allgemeines ==
 
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Im gesamten [[Ennstal]] sind zahlreiche Forststraßen für den Abtransport von Holz und Pflege des Waldes notwendig. Der Teil, auf dem die Forststraße verläuft, zählt zur Waldfläche. Viele dieser Bringungsanlagen sind am Beginn des Waldes im Sinne der Kennzeichenverordnung oder mit einem Schranken gekennzeichnet. Der Neubau, Umbau oder Ausbau einer solchen Straße (zum Beispiel nach einem [[Windwurf und Windbruch|Windwurf]] im unwegsamen Gelände) bedarf einer behördlichen Bewilligung des Waldeigentümer. Die Planung und Umsetzung darf nur unter der Aufsicht geschulter Fachkräfte durchgeführt werden. Nicht selten sind dafür in den höhere gelegenen Regionen im Ennstal Sprengarbeiten notwendig.
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Im gesamten [[Ennstal]] sind zahlreiche Forststraßen für den Abtransport von Holz und Pflege des Waldes notwendig. Der Teil, auf dem die Forststraße verläuft, zählt zur Waldfläche. Viele dieser Bringungsanlagen sind am Beginn des Waldes im Sinne der Kennzeichenverordnung oder mit einem Schranken gekennzeichnet. Der Neubau, Umbau oder Ausbau einer solchen Straße (zum Beispiel nach einem [[Windwurf und Windbruch|Windwurf]] im unwegsamen Gelände) bedarf einer behördlichen Bewilligung des Waldeigentümer. Die Planung und Umsetzung darf nur unter der Aufsicht geschulter Fachkräfte durchgeführt werden. Nicht selten sind dafür in den höheren und felsigen Regionen im Ennstal Sprengarbeiten notwendig.
  
 
== Gesetzliche Bestimmungen ==
 
== Gesetzliche Bestimmungen ==

Version vom 26. Januar 2012, 11:51 Uhr

Eine Forststraße ist eine zumeist nicht befestigte und nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmte Straße zum Zwecke des wald- und holzwirtschaftlichen Bringungsverkehr in das öffentliche Verkehrsnetz.

Allgemeines

Im gesamten Ennstal sind zahlreiche Forststraßen für den Abtransport von Holz und Pflege des Waldes notwendig. Der Teil, auf dem die Forststraße verläuft, zählt zur Waldfläche. Viele dieser Bringungsanlagen sind am Beginn des Waldes im Sinne der Kennzeichenverordnung oder mit einem Schranken gekennzeichnet. Der Neubau, Umbau oder Ausbau einer solchen Straße (zum Beispiel nach einem Windwurf im unwegsamen Gelände) bedarf einer behördlichen Bewilligung des Waldeigentümer. Die Planung und Umsetzung darf nur unter der Aufsicht geschulter Fachkräfte durchgeführt werden. Nicht selten sind dafür in den höheren und felsigen Regionen im Ennstal Sprengarbeiten notwendig.

Gesetzliche Bestimmungen

Quellen