Marktfreibrief: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach dem [[Stadtbrand Schladming 1618]] schrieb die Bevölkerung eine  Bittschrift mit [[6. Juni]] [[1618]] an die königliche Majestät, in der  die Sorge um alte und neue Marktfreiheiten den wichtigsten Stellenwert  einnahmen, "''damit ein jeder, die Brandstatt zu bauen, desto lustiger  und williger gemacht werde''". Die Verbrennung des Marktfreibriefes aus dem Jahr [[1530]] wurde dazu  ausgenutzt, "''ein mehreres zuverlangen''", besonders, dass "''sie alle  oder wenigstens alle zwei Jahre einen Richter aus ihrem Ratsmittel, der  ehrbar, aufrichtig, in Sonderheit aber ein Eiferer in der katholischen  Religion sei (!), erwählen dürften, der von Ihro Königl. Majestät wie  bei anderen Städten und Markten (nicht von "Wolkenstein" aus) bestätigt  werden sollte.''" Die zweite Stelle in der Bittschrift betrifft das  [[Marktsiegel]]. Der Markt sollte sich eines größeren und eines  kleineren Siegels bedienen dürfen. Darüber hinaus möchten die drei  althergebrachten offenen Jahrmärkte, "Ersten Sonntag Trinitatis"  (Dreifaltigkeit), dann "Sonntag nach Uns. lieb. Frauen Geburtstag und  nach St. [[Martinitag|Martinstag]]", beibehalten werden. Auch soll alle  [[Kaufmannschaft Schladming|Kaufmannschaft]] und bürgerliches Gewerbe,  es sei mit "Janies, Leinwand, Loden, Haar, Wolle, Wein, Hönig, Tuch,  Kramerei" und dergleichen, in der [[Bürgerschaft  Schladming|Bürgerschaft]] verbleiben und "''nichts auf dem Gäu in Hauser  Pfarr, darinnen der Markt Schladming liegt, passiert werden''". Die  Weinführer soltlen "''nicht in der ganzen Pfarre Haus, sondern nur ganz  allein im Markte verkaufen dürfen''". Die durch Schladming "''mit  geladenen Wagen ("Sämer") durchfahren, sollen für jedes Roß zwei Pfennig  Fürfahrt zur Erhaltung von Weg, Steg und Brucken im Burgfrid  reichen''".  
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Nach dem [[Stadtbrand Schladming 1618]] schrieb die Bevölkerung eine  Bittschrift mit [[6. Juni]] [[1618]] an die königliche Majestät, in der  die Sorge um alte und neue Marktfreiheiten den wichtigsten Stellenwert  einnahmen, "''damit ein jeder, die Brandstatt zu bauen, desto lustiger  und williger gemacht werde''". Die Verbrennung des Marktfreibriefes aus dem Jahr [[1530]] wurde dazu  ausgenutzt, "''ein mehreres zuverlangen''", besonders, dass "''sie alle  oder wenigstens alle zwei Jahre einen Richter aus ihrem Ratsmittel, der  ehrbar, aufrichtig, in Sonderheit aber ein Eiferer in der katholischen  Religion sei (!), erwählen dürften, der von Ihro Königl. Majestät wie  bei anderen Städten und Markten (nicht von "Wolkenstein" aus) bestätigt  werden sollte.''" Die zweite Stelle in der Bittschrift betrifft das  [[Schladminger Stadtsiegel|Marktsiegel]]. Der Markt sollte sich eines größeren und eines  kleineren Siegels bedienen dürfen. Darüber hinaus möchten die drei  althergebrachten offenen Jahrmärkte, "Ersten Sonntag Trinitatis"  (Dreifaltigkeit), dann "Sonntag nach Uns. lieb. Frauen Geburtstag und  nach St. [[Martinitag|Martinstag]]", beibehalten werden. Auch soll alle  [[Kaufmannschaft Schladming|Kaufmannschaft]] und bürgerliches Gewerbe,  es sei mit "Janies, Leinwand, Loden, Haar, Wolle, Wein, Hönig, Tuch,  Kramerei" und dergleichen, in der [[Bürgerschaft  Schladming|Bürgerschaft]] verbleiben und "''nichts auf dem Gäu in Hauser  Pfarr, darinnen der Markt Schladming liegt, passiert werden''". Die  Weinführer soltlen "''nicht in der ganzen Pfarre Haus, sondern nur ganz  allein im Markte verkaufen dürfen''". Die durch Schladming "''mit  geladenen Wagen ("Sämer") durchfahren, sollen für jedes Roß zwei Pfennig  Fürfahrt zur Erhaltung von Weg, Steg und Brucken im Burgfrid  reichen''".  
  
 
Auch das  [[swiki:Niederlagsrecht|Niederlagsrecht]] wurde jetzt für Schladming und  "''nirgends sonst in Hauser-Pfarr''" beansprucht. Desgleichen die  Gerichtsbarkeit im Burgfried, außer bei der Verwirkung des Leibes und  Lebens. Dergleichen Personen seien an den aufgerichteten  [[Burgfriedstein]]en dem Wolkensteinschen Landrichter auszuliefern.  Ansonsten aber sollen auch die öffentlichen Leibstrafen (ohne Tötung)  beim Markt Schladming ausgeführt werden, weswegen ihnen zu solchem Ende  ein ''Narrnhaus'' (Prangerstätte) auf offenem Platz auszusetzen sollte  bewilligt werden.
 
Auch das  [[swiki:Niederlagsrecht|Niederlagsrecht]] wurde jetzt für Schladming und  "''nirgends sonst in Hauser-Pfarr''" beansprucht. Desgleichen die  Gerichtsbarkeit im Burgfried, außer bei der Verwirkung des Leibes und  Lebens. Dergleichen Personen seien an den aufgerichteten  [[Burgfriedstein]]en dem Wolkensteinschen Landrichter auszuliefern.  Ansonsten aber sollen auch die öffentlichen Leibstrafen (ohne Tötung)  beim Markt Schladming ausgeführt werden, weswegen ihnen zu solchem Ende  ein ''Narrnhaus'' (Prangerstätte) auf offenem Platz auszusetzen sollte  bewilligt werden.

Version vom 30. April 2012, 15:36 Uhr

Der Marktfreibrief war eine der wichtigsten Urkunden in der Geschichte Schladmings.

Erster Freibrief 1304

Ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte von Schladming war das Jahr 1304, als der Ort von der habsburgischen Königin Elisabeth den ersten Freibrief erhielt. Dieser Freibrief war die Grundlage für alle folgenden Markt-, Stadt- und Bergrechte dieses landesfürstlichen Kammerortes

Marktfreibrief 1530

Am 19. Mai 1530 erhielt Schladming nach Aberkennung des Stadtrechtes (nach dem Schladminger Bauern- und Knappenaufstand 1525 war es Schladming entzogen worden) gnadenweise das Marktrecht von Ferdinand I. verliehen.

Marktfreibrief 1629

Nach dem Stadtbrand Schladming 1618 schrieb die Bevölkerung eine Bittschrift mit 6. Juni 1618 an die königliche Majestät, in der die Sorge um alte und neue Marktfreiheiten den wichtigsten Stellenwert einnahmen, "damit ein jeder, die Brandstatt zu bauen, desto lustiger und williger gemacht werde". Die Verbrennung des Marktfreibriefes aus dem Jahr 1530 wurde dazu ausgenutzt, "ein mehreres zuverlangen", besonders, dass "sie alle oder wenigstens alle zwei Jahre einen Richter aus ihrem Ratsmittel, der ehrbar, aufrichtig, in Sonderheit aber ein Eiferer in der katholischen Religion sei (!), erwählen dürften, der von Ihro Königl. Majestät wie bei anderen Städten und Markten (nicht von "Wolkenstein" aus) bestätigt werden sollte." Die zweite Stelle in der Bittschrift betrifft das Marktsiegel. Der Markt sollte sich eines größeren und eines kleineren Siegels bedienen dürfen. Darüber hinaus möchten die drei althergebrachten offenen Jahrmärkte, "Ersten Sonntag Trinitatis" (Dreifaltigkeit), dann "Sonntag nach Uns. lieb. Frauen Geburtstag und nach St. Martinstag", beibehalten werden. Auch soll alle Kaufmannschaft und bürgerliches Gewerbe, es sei mit "Janies, Leinwand, Loden, Haar, Wolle, Wein, Hönig, Tuch, Kramerei" und dergleichen, in der Bürgerschaft verbleiben und "nichts auf dem Gäu in Hauser Pfarr, darinnen der Markt Schladming liegt, passiert werden". Die Weinführer soltlen "nicht in der ganzen Pfarre Haus, sondern nur ganz allein im Markte verkaufen dürfen". Die durch Schladming "mit geladenen Wagen ("Sämer") durchfahren, sollen für jedes Roß zwei Pfennig Fürfahrt zur Erhaltung von Weg, Steg und Brucken im Burgfrid reichen".

Auch das Niederlagsrecht wurde jetzt für Schladming und "nirgends sonst in Hauser-Pfarr" beansprucht. Desgleichen die Gerichtsbarkeit im Burgfried, außer bei der Verwirkung des Leibes und Lebens. Dergleichen Personen seien an den aufgerichteten Burgfriedsteinen dem Wolkensteinschen Landrichter auszuliefern. Ansonsten aber sollen auch die öffentlichen Leibstrafen (ohne Tötung) beim Markt Schladming ausgeführt werden, weswegen ihnen zu solchem Ende ein Narrnhaus (Prangerstätte) auf offenem Platz auszusetzen sollte bewilligt werden.

Es sollte den Schladminger auch gestattet sein, was sie schon so oft vergeblich angesucht hatten, "die zerschleiften Ringmauern wieder zu erheben und zu ergänzen und den Markt mit Schloß und Riegel zu versperren". Erst jetzt, am Ende des Bittschreibens kommt die Bitte um Steuernachlass und zwar zunächst um den des vergangenen Jahres (1617) per 336 fl. und dann um einen 15 Jahre zurückliegenden "zur Auferbauung des Marktes Feuerstätten und der Ringmauern Ergötzlichkeit".

Es dauerte aber zehn Jahre, bevor am 20. September 1629 eine Neue Konfirmation des Schlädming-Markt-Freibriefes vom Jahr 1530 und dazu auch die von Kaiser Ferdinand II. gnädigst erteilte Erlaubnis, "den Markt um ihrer mehreren Sicherheit und Bestens Willen, mit Schloß und Riegel zu versperren und die alten zerschleiften Ringmauern wiederum zu erheben und zu ergänzen"[1].

Hauptursache der Gewährung von Letzterem war wohl der Dreißigjährige Krieg. Dem österreichischen Erbland drohten schwedisch-protestantische Einfälle besonders über das aufrührerische Oberösterreich. Daher wurde die Pyhrnstraße bis zur Reittaler Klause und die Brücken bei Admont und Weißenbach an der Enns bewacht sowie der Mandlingpass neu befestigt und verschanzt wurden.

Quellen

  • EnnstalWiki-Artikel und die dort angeführten Quellen

Fußnoten

  1. Pfarrarchiv Schladming, Gerichtssachen, S. 16 - 28