Brauchtumsfeuer: Unterschied zwischen den Versionen

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== Gesetzliche Vorschriften ==
 
== Gesetzliche Vorschriften ==
Im Sommer 2010 kam durch eine Novellierung des Luftreinhaltegesetzes ein generelles Verbot für Lager- und  Sonnwendfeuer. Sie bedürfen aufgrund der Feinstaubbelastung einer  Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Landeshauptmannes. Es hagelte Proteste heimischer Brauchtumsvereine. In Folge kam es zu einer Abschwächung.
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Im Sommer 2010 kam durch eine Novellierung des Luftreinhaltegesetzes ein generelles Verbot für Lager- und  Sonnwendfeuer. Demnach bedürfen sie aufgrund der Feinstaubbelastung einer  Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Landeshauptmannes. Es hagelte Proteste heimischer Brauchtumsvereine. In Folge kam es zu einer Abschwächung.
  
 
Seit [[1. April]] [[2011]] ist in der [[Steiermark]] eine neue Verordnung in Kraft, wonach in 19 Gemeinden südlich von Graz nur mehr ein Brauchtumsfeuer pro Kommune gestattet. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld bis zu 3.630 Euro rechnen. Die Kontrolle geht nun auf die Polizei über. Bisher war dies im Aufgabenbereich der Berg- und Naturwacht.  
 
Seit [[1. April]] [[2011]] ist in der [[Steiermark]] eine neue Verordnung in Kraft, wonach in 19 Gemeinden südlich von Graz nur mehr ein Brauchtumsfeuer pro Kommune gestattet. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld bis zu 3.630 Euro rechnen. Die Kontrolle geht nun auf die Polizei über. Bisher war dies im Aufgabenbereich der Berg- und Naturwacht.  

Version vom 28. April 2011, 10:55 Uhr

Brauchtumsfeuer sind seit 2010 gesetzlich geregelt.

Brauchtumsfeuer

Als Brauchtumsfeuer gelten u.a. das Osterfeuer, das Sonnwendfeuer, das Johannisfeuer und das Wintersonnwendfeuer.

Gesetzliche Vorschriften

Im Sommer 2010 kam durch eine Novellierung des Luftreinhaltegesetzes ein generelles Verbot für Lager- und Sonnwendfeuer. Demnach bedürfen sie aufgrund der Feinstaubbelastung einer Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Landeshauptmannes. Es hagelte Proteste heimischer Brauchtumsvereine. In Folge kam es zu einer Abschwächung.

Seit 1. April 2011 ist in der Steiermark eine neue Verordnung in Kraft, wonach in 19 Gemeinden südlich von Graz nur mehr ein Brauchtumsfeuer pro Kommune gestattet. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld bis zu 3.630 Euro rechnen. Die Kontrolle geht nun auf die Polizei über. Bisher war dies im Aufgabenbereich der Berg- und Naturwacht.

Auch regeln Vorschriften die Sicherheitsabstände und die genauen Uhrzeiten, innerhalb welcher z. B. ein Osterfeuer abgebrannt werden darf.

Regelung für das Ennstal

Quellen