Burgfried (Schladming)

Version vom 5. Februar 2016, 10:52 Uhr von Peter Krackowizer (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Als '''Burgfried''' wurde in Schladming ein Gebiet an der orthografischen linke Flussseite des Talbaches zwischen der heutigen [[Salzburger Straße (Schladmin…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Als Burgfried wurde in Schladming ein Gebiet an der orthografischen linke Flussseite des Talbaches zwischen der heutigen Salzburger Straße im Norden und dem Gebiet des Gaisbühel im Süden bezeichnet.

Burgfried

Zunächst sei eine allgemeine Erklärung vorangestellt, was unter dem Begriff „Burgfried" zu verstehen ist. Ursprünglich stand dem Landgericht der Vollzug der Rechtssprechung in allen Gerichtsfällen zu. Im Verlaufe des Spätmittelalters schied sich aber immer deutlicher die hohe von der niederen Gerichtsbarkeit, wobei den Landgerichten (für Schladming war Wolkenstein-Wörschach zuständig) die Aburteilung der „Malefizfälle" (Raub, Mord, Totschlag) oblag, während den Städten und Märkten die niedere Gerichtsbarkeit blieb. Diesen Bereich, innerhalb dessen die niedere Gerichtsbarkeit zuständig war, nannte man den Burgfried. Neben der Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit gab es aber noch andere Rechte und Pflichten für die Markt- bzw. Stadtverwaltung wie z. B. das Rodungsrecht, das Weiderecht oder das Recht, Grundstücke gegen Geldleistungen zu vergeben, aber auch für den Straßen-, Wege- und Brückenbau zu sorgen.

Der Schladminger Burgfriedbezirk

Folgen wir dem Grenzverlauf des Schladminger Burgfriedbezirkes, der im Hofzins-Urbar vom Jahre 1523 und in der Burgfriedbeschreibung von 1588 festgehalten ist. Beide Schriftstücke sind im Steiermärkischen Landesarchiv in Graz aufbewahrt.

Zwischen Schachen und Schladming, allwo bei der Enns ein Felberbaum beim Bächlein gestanden, von dannen geradüber an die Mittl-Hauslür an dem Edling-Gut. Herenthalb der Enns vom Felberbaum auf die Landstraßen, da vor Zeiten ein Wassertrog gestanden, jetzt aber ein Stein des Troges statt, darin der österreichische Wappenschild eingehauen ist, zwischen zwei Felbern neben dem Zaun gegen die Enns aufgerichtet worden".

Schladming, das Bergstädtchen im 14. Jahrhundert bis 1525

Das Urbar der Stadt Schladming aus dem Jahr 1523 sagt: "Diese Hofzins hat ihnen Königin Elisabet geben Burgrechtweise, dieselben nach allen ihren Notdurften zu gebrauchen." Wenn man bedenkt, dass der Ausdruck Bürger noch vor kurzem Burger ("Burgenes"), natürlich mit Burg zusammenhängt und eigentlich die im Burgebezirk oder Burgfried wohnenden Besitzer und Gewerbetreibenden bezeichnet, die im Gegensatz zu den Dorfbauern viel größere Freiheiten namentlich im Kauf und Verkauf besaßen und dafür Burgrechtsteuer zahlten, so wird man auch der burgrechtweisen Verleihung der hiesigen Hofzinse den Beginn der Bürgerrechte Schladmings suchen müssen."

1824

Auf einer Karte aus dem Jahr 1824 sieht man, dass der Burgfried ein Streifen am orthografischen linken Ufer des Talbachs war, an dessen südwestlicher Seite bereits die Gemeindegrenze von Rohrmoos verlief. Am nordwestlichen Ende führte eine Brücke in die Stadt bzw. Richtung Salzburg (die heutige Salzburgerstraße) und dort befand sich auch der Evangelische Friedhof.

Quellen