Gewerbe-Genossenschaft Schladming
1884 schlossen sich sich die Gewerbetreibenden von Schladming zu einer Gewerbe-Genossenschaft zusammen.
Geschichte
Diese Gründung erfolgte im Zusammenhang mit einer wirtschaftsgeschichtlichen Entwicklung, die sich nicht nur in Schladming, sondern im ganzen Land vollzog. In der Folge der Revolution des Jahres 1848 wurden auch Handels- und Gewerbekammern errichtet, deren Hauptaufgabe die Förderung des Handels- und Gewerbestandes war. Man lebte in einer Zeit, in der das Gewerbe einen Umschichtungsprozess durchmachte, denn viele Gewerbe nahmen sehr an Zahl zu, neue wurden gegründet, andere hatten wiederum unter der Konkurrenz der Fabriken zu leiden und schließlich mussten so manche Gewerbetreibende ihren Betrieb einstellen. Diese tiefgreifenden Umschichtungen wurden durch die Gewerbeordnung vom Jahre 1883 in rechtliche Bahnen gelenkt, auf Grund der unter anderem der Befähigungsnachweis zum Antritt eines handwerksmäßigen Gewerbes erforderlich wurde und damit auch die Gewerbefreiheit ein Ende fand.
Ein Jahr nach der Verfügung der Gewerbeordnung wurde in der ersten, von der Gewerbebehörde für den 30. März 1884 in Schladming einberufenen Versammlung die „Gewerbe-Genossenschaft" mit absoluter Stimmenmehrheit gegründet. Als Genossenschaftsvorsteher wurde Josef Vasold und als Ausschussobmänner Johann Gruber und Franz Loidl gewählt.
Der Bereich der Genossenschaft umfasste jene Personen, welche in den damaligen Gemeinden Schladming, Klaus, Pichl, Ramsau am Dachstein, Rohrmoos und Untertal ein Gewerbe selbständig betrieben. Die im Steiermärkischen Landesarchiv in Graz unter der Zahl 61-15607/1883 aufbewahrten Statuten legen im § 1 den Zweck der „Gewerbe-Genossenschaft Schladming" wie folgt fest:
„Der Zweck dieser Genossenschaft besteht in der Pflege des Gemeingeistes, in der Erhaltung und Hebung der Standesehre unter den Genossenschaftsmitgliedern und Angehörigen, sowie in der Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder und Angehörigen. lnsbesonders obliegt ihr:
a) die Sorge für die Erhaltung geregelter Zustände zwischen den Gewerbs-Inhabern und ihren Gehilfen, besonders in Bezug auf den Arbeitsverband,sowie die Errichtung und Erhaltung von Genossenschafts-Herbergen und die Einführung einer Zuschickordnung;
b) die Vorsorge für ein geordnetes Lehrlingswesen durch Erlassung von der behördlichen Genehmigung zu unterbreitenden Bestimmungen: über die fachliche und religiös-sittliche Ausbildung der Lehrlinge; über die Lehrzeit, die Lehrlingsprüfungen u. dgl.; über die Bedingungen für das Halten von Lehrlingen überhaupt, sowie über das Verhältnis der Letzteren zur Zahl der Gehilfen im Gewerbe;
c) die Bildung eines schiedsgerichtlichen Ausschusses zur Austragung der zwischen den Genossenschaftsmitgliedern und ihren Hilfsarbeitern aus dem Arbeits-, Lehr- und Lohnverhältnisse entstehenden Streitgikeiten; dann die Förderung der schiedsgerichtlichen Institutionen zur Austragung von Streitigkeiten zwischen den Genossenschaftsmitgliedern;
d) die Gründung und Förderung von gewerblichen Fachlehranstalten (Fachschulen, Lehrwerkstätten u.dgl.) und die Beaufsichtigung derselben;
e) die Vorsorge für die erkrankten Gehilfen durch Gründung einer Krankenkasse;
f) die Fürsorge für erkrankte Lehrlinge, insoferne nicht bereits die gesetzliche Verpflichtung des Lehrherrn eintritt.“
Einen interessanten Einblick in die Vielfalt der um 1883 in Schladming und Umgebung bestandenen Gewerbe vermittelt der § 17 der Vereinsstatuten:
„Die Genossenschafts-Vorstehung besteht aus dem Genossenschafts-Vorsteher, dessen Stellvertreter und dem Genossenschafts-Ausschusse, welcher aus 12 Mitgliedern und 6 Ersatzmännern zu bestehen hat. Derselbe wird in der Genossenschafts-Versammlung von den Gewerbs-Inhabernaus ihrer Mitte gewählt und zwar aus den Gruppen:
a) der Schmiede, Hammerwerk, Schlosser, Spengler;
b) der Sägebesitzer, Tischler, Binder;
c) der Lederer, Weißgerber, Sattler;
d) der Weber, Färber, Lodenwalker, Seiler;
e) der Kleidermacher, Schuhmacher, Handschuhmacher, Hutmacher;
f) der Bäcker, Müller, Fleischer, Kleinstecher, Bräuer, Lebzelter;
g) der Wagner, Uhrmacher, Büchsenmacher, Glaser, Maurer, Maler, Anstreicher;
h) der Krämer, Germhändler, Greisler, Schnittwarenhändler, Viktualienhändler, Viehhändler, Gemischtwarenhändler,Holzhändler, Lederhändler;
i) der Wirte, Billardshalter;
Es würde zu weit führen, wollte man hier alle Einzelheiten der 28 Paragraphen umfassenden Statuten der Schladminger „Gewerbe-Genossenschaft" wiedergeben. Man kann aber zusammenfassend feststellen, dass damit eine rechtliche Grundlage für Handel und Gewerbe in Schladming und Umgebung geschaffen wurde, die vom wirtschaftlichen und sozialen Standpunkt damals wie heute als vorbildlich beurteilt werden kann.
Quelle
- Heimatkundliche Blätter von Schladming, Nr. 8, Juli 1987, Beitrag von Walter Stipperger