Sattental

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Blick vom Pleschnitzzinken ins Sattental

Das Sattental ist ein südliches Seitental des Ennstals bei Pruggern.

Allgemeines

Das etwa zwölf Kilometer lange Tal hat eine leicht südwestliche Richtung gegen den Hauptkamm der Schladminger Tauern. Es steigt von Pruggern von 681 m ü. A. auf rund 1 400 m ü. A. oberhalb der Sattentalalm an.

Gewässer

Entwässert wird das Sattental vom Sattentalbach.

Almen

Schutzhütten

Westlich des Sattentals befindet sich die Pleschnitzzinkenhütte auf 1 944 m ü. A.

Berggipfel

Westlich erheben sich der Pleschnitzzinken (2 112 m ü. A.), östlich der Dromeisspitz (2 047 m ü. A.) und das Spateck (2 256 m ü. A.) sowie im Süden das Säuleck (2 359 m ü. A.).

Skitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

Dem Betreiber der bekannten Internetwanderseite www.wanderprofi.at[1], Christian Suschegg, flatterte Ende Dezember 2011 ein Schreiben eines Rechtsanwalts auf den Tisch, ab sofort sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental (Internet etc.) zu entfernen und künftig unterlassen und auch keine Schitouren - insbesondere im Gebiet Hinteres Sattental - mehr unternehmen und weiter ...Im Internet ist ersichtlich, dass Sie Schitouren im Sattental - vorwiegend im vorgenannten Gebiet (Hinteres Sattental, dazu gehören das Schneetal, das Sonntagskar, der Stierkarsee bis rechts zur Judenrinne) - anbieten, ohne hier die Zustimmung der Eigentümer und der Jagdpächter eingeholt zu haben.... Unterschreibt Suschegg die Unterlassungserklärung bis 15. Jänner 2012 nicht, drohen im gerichtliche Schritte.

Die Diskussion über das Schreiben des Rechtsanwaltes kann man unter dem dem unterstehenden Link [2] verfolgen.

Wie mittlerweile bekannt wurde, handelt es sich um zwei Rechtsanwälte aus dem Oberen Ennstal, die bereits an mehrere Personen Unterlassungsschreiben ähnlicher Art verschickt haben sollen.

Von der Bezirkshauptmannschaft erhielt Christian Suschegg Mitte Jänner folgende Nachricht: "Bezugnehmend auf Ihre Anfrage per E-Mail vom 08.01.2012 und 12.01.2012 wird mitgeteilt, dass hieramtlich keine Aufzeichnungen hinsichtlich eines verordneten Wildschutzgebietes aufliegen." Also dürfte wohl alles darauf hinauslaufen, dass es den Rechtsanwälten weniger um das kaum durchsetzbare Skitourenverbot als um das Verbot der Internet-Präsentation geht. Vermutlich werden die Rechtsanwälte im Verfahren versuchen mit gewerblicher Betätigung zu argumentieren.

Einer der anderen Betroffenen wird die Unterlassungserklärung akzeptieren. Er fürchtet u.a. die Konsequenzen, weil er gerne im Sommer auf den Gipfeln zeltet, was einen Wanderer nach herrschender Gesetzeslage wohl schon zum Verbrecher macht. Allerdings wäre die unterschriebene Unterlassungserklärung dann hinfällig, wenn sich im Gerichtsverfahren herausstellen sollte, dass die darin geforderten Verzichte nicht rechtskonform oder wider den guten Sitten wären. Die dritten Betroffenen (ein Paar) werden wie Suschegg ebenfalls nichts unterschreiben und haben eine Sachverhaltsdarstellung an die Rechtsabteilung des ÖAV Innsbruck, zu Handen Mag. Larcher gesendet.

Bildergalerie

Quellen

Fußnoten