Feuerlöschordnung

Aus EnnstalWiki
Version vom 2. Mai 2020, 13:45 Uhr von Peter Krackowizer (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Eine '''Feuerlöschordnung''' regelte in früheren Zeiten die Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden und des Verhaltens bei Ausbruch eines Brandes. == Im Be…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Feuerlöschordnung regelte in früheren Zeiten die Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden und des Verhaltens bei Ausbruch eines Brandes.

Im Bezirk Liezen

Erste Vorschriften im Gebiet des heutigen Bezirks Liezen gab es im 16. Jahrhundert. Sie verpflichteten die Bewohner bei Bränden rasche Hilfe zu leisten, sowie an der Rettung der Objekte und Menschen mitzuhelfen. Darin wurde auch geregelt, welche Werkzeuge sie wohin zu bringen und welche Aufgaben sie zu erbringen hätten.

1523 zeigten die Stadtordnungen von Aussee, Schladming und Rottenmann fast gleichlautenden Inhalt in Bezug auf die Feuerlöschordnung. Sie wiesen auf die häufigsten Mängel hin, die zu Bränden führten. Angeführt wurde, dass die Bürger ihre Häuser mit viel Holzwerk und mit hohen Schindel- und Bretterdächern gebaut hätten.... Auch auf das Problem, dass die Rauchfänge meist unter und nicht über den Dächern geführt wurden, wurde hingewiesen. Man hielt die Bevölkerung an, die Rauchfänge aus Ziegel oder Stein zu errichten. Auch sollten in Zukunft bei Neuerrichtungen von Häusern diese nach allen vier Seiten gemauert werden.

In dieser Zeit wurden auch erstmals Feuerbeschauungen angeordnet. Beispielsweise legte die Gemeinde Pürgg zu Beginn des 16. Jahrhunderts fest, dass alle Feuerstätten vier Mal im Jahr zu beschauen seien. Strenger gehalten waren die Feuerlöschordnungen in Städten und Marktgemeinden. Dort waren zwei "Verordnende" benannt. Sie mussten im Beisein eines Sachverständigen jeden Monat alle Feuerstätten und Rauchfänge mit allem Fleiß kontrollieren. Vor allem das Unterlassen des monatlichen Kehrens sollte von ihnen unnachgiebig an Gut und Leib bestraft werden.

Es gab landesweite Bestimmungen, aber auch Kreisämter erließen Feuerpolizeiverordnungen. 1792 gehörte Rottenmann zur Kreisverwaltung Judenburg.

Während der Nacht mussten Nachtwächter Ausschau nach Brandherden halten und sofort Alarm schlagen.

Löschgeräte

Vor Jahrhunderten musste man sich noch mit einfachen Hilfsmitteln behelfen. Es gab nur lederne Eimer, mit Einreißhaken konnte man Brandnestern auseinander- oder niederreißen, Hauen, Schaufeln und Äxte halfen dabei, Bottiche für Wasser, Leitern und Feuerpatschen gehörten auch zur "Ausrüstung".

Als dann Mitte des 17. Jahrhunderts der Schlauch erfunden war, wurde die Wasserzufuhr zum Brandherd erleichtert. Anfangs bestanden diese Schläuche aus vernähtem Leder. Später war man in der Lage, diese auch zu vernieten. Hanfschläuche kamen dann um die Mitte des 18. Jahrhunderts zum Einsatz. Allerdings wurde diese erst wirklich dicht, nachdem man Gummieinlagen erfunden hatte.

Handpumpen und Feuerspritzen kamen auch erst spät in Verwendung und mussten mit Muskelkraft bedient werden. Mit der Erfindung des Verbrennungsmotors um 1900 entstanden dann motorbetriebene Feuerspritzen und schließen selbstfahrende Löschfahrzeuge.

Quelle