Europaschutzgebiet Steirisches Dachsteinplateau

Aus EnnstalWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Europaschutzgebiet Steirisches Dachsteinplateau ist ein Naturschutzgebiet im Norden der Steiermark, zwischen dem Ennstal und dem Ausseerland.

Allgemeines

Da es noch Teile des Kemetgebirges umfasst, reicht es bis an den Stoderzinken (2 048 m ü. A.) am nördlichen Rand des Ennstals bei Pruggern.

Der in der Steiermark in den Gemeinden Bad Aussee, Pichl Kainisch, Bad Mitterndorf und Gröbming, alle im politischen Bezirk Liezen, gelegene Teil des Dachsteinplateaus wird zum Zwecke der Sicherung seiner ökologischen Funktionen, zur Erhaltung seiner naturräumlichen Qualität und der landschaftlichen Erscheinungsformen, insbesondere auch der des Karstes, in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß mit der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Mai 1991 zum Naturschutzgebiet erklärt.
Das einzigartige und beeindruckende Karstmassiv des Dachsteingebirges beeinhaltet zahlreiche Natur- und Kulturreichtümer. Der natürlichen Vielfalt dieses Gebietes sind zahlreiche Höhlensysteme mit einer einzigartigen Höhlenfauna,seltene Karsterscheinungen wie Karren, Schwinden, Dolinen und Fossilien, ein bis zu 1000 Jahre Alter Lärchen - und Zirbenbestand, eine noch wenig erforschte Vielfalt von Tieren, sowie Feuchtbiotope wie Seen, Moore und Lacken zuzuzählen.
Aber auch eine 4000 Jahre alte Almwirtschaft, die direkt mit der urgeschichtlichen Salzmetropole Hallstatt in Zusammmenhang gebracht werden kann, hat dieses Hochplateau geprägt. Durch die jahrtausende extensive Nutzung entstanden artenreiche Almböden. Felsbilder in Höhleneingängen und an Wänden, uralte Steintauben und Steinmänner als Markierung der Wege und Pässe, die bereits seit der Bronzezeit benutzt weren, künden von der langen Geschichte dieses Gebietes. Die Natur- und Kulturlandschaft des Dachsteinplateaus, die hohe Artenvielfalt und die große Zahl an besonders schützenswerten Lebensräumen, gaben Anlass, das Gebiet ' Steirisches Dachsteinplateau im Jahre 2006 zum Europaschutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtline zu verordnen.

Quelle