Wildererdrama im Kemetgebirge
Das Wildererdrama im Kemetgebirge ereignete sich am 13. Juli 1931.
Das Drama
Dieser Artikel berichtet über einen Jägermord im Kemmetgebirge, der am 13. Juli 1931 geschah.
Die Geschichte
Die Mordanklage gegen den Wilderer Augustin Dormann wurde am 16. Jänner 1932 vor dem Leobener Schwurgericht verhandelt.
Das Jägerdrama hatte sich am 13. Juli 1931 im Marktgemeindegebiet von Gröbming im Kemetgebirge beim Brandkogel ereignet. Angeklagt war der 1902 in Au bei Gaishorn, Bezirk Liezen, geborene und dorthin zuständige ledige, wiederholt vorbestrafte Zimmermann Augustin Dormann. Er wurde beschuldigt, den Revierjäger Johann Höflechner ermordet zu haben; außerdem war er mehrerer verbuchter und vollbrachter Wilddiebstähle sowie der Übertretung des Waffenrechts bezichtigt.
Die vom Staatsanwalt vertretene Anklageschrift war sehr umfangreich und enthielt folgendes:
Der bei der Herrschaft Feltrinelli als beeideter Revierjäger angestellte Johann Höflechner unternahm am Morgen des 13. Juli 1931 von der Jagdhütte am "Brand" im Kemetgebirge einen Dienstgang in sein Revier und kehrte nicht mehr heim. Da an diesem Tag im Revier Höflechners mehrere Schüsse gehört wurden, vermutete man gleich, dass der Jäger das Opfer eines Zusammenstoßes mit Wilderern geworden war. Bei eingeleiteter Suchaktion wurde beim Brandkogel in der Nähe des sogenannten Zamttreibbodens die Leiche Höflechners und unweit davon die Kadaver von drei Hirschen aufgefunden wurden. Die am Bauch liegende Leiche des Jägers wies eine vollkommene Zersplitterung des Gehirnschädels auf. Die Leiche lag mit den Füßen auf einem zweifach geknickten Bergstock, an dem mehrere menschliche Kopfhaare klebten. Gewehr und Dienstrevolver des toten Jägers lagen neben ihm. Bei einer Lärche wurden ein Schnappmesser und ein Stilettmesser gefunden, die nicht Eigentum des Toten waren. Die Art der Verletzungen wies eindeutig daraus hin, dass Höflechner aus nicht zu großer Entfernung aus einer sehr rasanten Schusswaffe tödlich getroffen worden war.
Nun setzten Gendarmierieerhebungen ein, die alle bekannten Wilderer des Bezirkes betrafen und auch zur Verhaftung des Sägearbeiters Heinrich Gruber und damit auch zur Ermittlung des Beschuldigten Augustin Dormann führten. Dieser entstammt einer Besitzersfamilie in Au bei Gaishorn und gehörte nebst seinen Brüdern zu den berüchtigtsten Wilderern von Obersteiermark. Er war in den Jahren 1820 bis 1930 sechsmal wegen Wilddiebstahls bestraft worden und verbüßte seine letzte achtmonatige schwere Kerkerstrafe am 22. Jänner 1931.
Er suchte am 7. Juli den Sägearbeiter Heinrich Gruber in Stein an der Enns auf, teilte ihm mit, dass er beim Besitzer Matthias Erlbacher in Ramsau Leiten Wohnung nehmen und von dort einige Wilderergänge unternehmen werde; er vereinbarte mit ihm eine Treffen bei Erlbacher für Samstag, den 11. Juli. Nach dieser Besprechung traf Dormann noch am 7. Juli beim Besitzer Erlbacher, einem alten Bekannten aus seinem Wildererleben, ein und forderte ihn auf, beim Wildern mitzuhalten. Erlbacher lehnte diesmal eine Beteiligung ab, verschaffte dem Dormann aber über dessen Bitte den abschraubbaren, mit aufmontiertem Zielfernrohr versehenen Mexikanerstutzen des Besitzers Hermann Knaus und stellte ihm seinem Halbbruder Karl Reiter für den für den nächsten Tag geplanten Wilderergang als Führer zur Verfügung.
Am Morgen des 8. Juli brachen Dormann und Reiter ins Gebirge auf, wo Dormann am Abend am Stein einen Achterhirsch anschoss, den er trotz Suchens mit Reiter nicht mehr finden konnte. Nach Nächtigung in der Silberkarhütte, die Erlbacher gehörte, setzten die beiden ihre Nachsuche nach dem Hirsch am 9. Juli fort und fanden ihn schließlich im Jagdrevier des Kommerzialrates Leonhart verendet vor. Dieser Hirsch wurde am 10. Juli mit Hilfe des Matthias Erlbacher auf dessen Besitz geschafft, wo Dormann am nächsten Tage, am 11. Juli, den für einen gemeinsamen Wilderergang vereinbarten Besuch des Heinrich Gruber erhielt. Er stieg mir diesem noch am gleichen Nachmittag auf die Silberkarhütte auf, wo Gruber mit einem abschraubbaren Mannlichergewehr Erlbachers ausgerüstet wurde, worauf beide bei der Sennerin Karoline Steiner im Stall nächtigten. Am nächsten Tage brachen sie in Richtung des Kemetgebirges auf, wo Dormann im Leonhartschen Jagdrevier eine Rehgeiss schoss und sie nach Ausweiden versteckte.
Im Verlaufe des weiteren gemeinsamen Wil dererganges schoß Dormann noch auf eine Gemse und Gruber einige Zeit später auf ein Hirsch tier. doch fehlten diesmal beide, wie ihnen un widerlegbar auch bis zum Abend des 12. Juli kein Jagdersolg mehr beschieden war. Beide nächtigten dann in der Nähe der Jagdhütte am „Brand", worauf sich Eruber am Morgen des 13. Juli gegen 2 Uhr von Tor- mann trennte, um durch die ..Öfen" und über Gröbming-Lend zu seiner Arbeitsstätte, der Säge Regensburger in Stein an der Enns. zu eilen, wo er um halb 7 Uhr früh mit der Arbeit be gann. Dieser Sachverhalt. der vom Beschuldigten vollkommen zugegeben wird. ist durch das Er gebnis der Voruntersuchung zu erweisen und die an den angeführten Wildereien mitschuldigen Personen sind deswegen in einem abgesonderten Schöffengerichtsver- fahren bereits rechtskräftig verurteilt worden. Anlangend die Ereignisse des 13. Juli. an welchem Tage der Revierjäger Johann Höf lechner in treuer Erfüllung seines Dienstes den Tod finden sollte, ist man zunächst mangels jeg licher Zeugen auf die Darstellung des Beschul digten selbst angewiesen, welcher zuerst ein Zu sammentreffen mit dem Jäger in Abrede stellte und dann zu folgendem Geständnis schritt: Er sei nach Entfernung Heinrich Grubers wieder bergwärts geschritten, um zurück in die Ramsauleiten zu kommen. Gegen 7 Uhr mor gens sei er auf einen kleinen Waldboden ge langt (nächst dem Zamtreibboden) und habe Hie bei einen Hirsch, der ihn halbflüchtig auf etwa 100 Schritte passiert«. mittels Vlattschusses zur Strecke gebracht. Er habe den Hirsch dann aus der Decke ge schlagen. Schlüget und Blätter ausgelöst und in die Decke eingeschlagen, die Grandln herausge schnitten. das Fleisch im Holz versteckt, die Deck-- im Rucksack geborgen und dann etwa eine halb« Stunde geivartet und eine Jause eingenommen. Nach Beendigung der Rast sei er einige Minu ten weiter vorgepirscht, habe mehrere Stücke Hochwild, darunter einen Hirsch, niedergehen gesehen und diesen, der gar nicht mehr hoch werden konnte, erschossen. Auf den Schuß seien mehrere Stücke Hochwild hoch geworden und geflüchtet und er habe einen eben verhoffenden Hirsch mit einem Schusse niedergestreckt. Er habe dann den zweiten Hirsch aus der Decke geschlagen, die besseren Fleischstückr herausgelöst und züm Ab holen hergerichtet. Dann habe er sich an das Aufbrechen des dritten Hirsches gemacht, wobei es beim Umlegen des Hirsches einen ziemlichen „Rumpier" gemacht habe. Dies dürfte der herannahende Jäger gehört haben, der nun ohne Anruf auf ihn zugesprun gen sei. Er hab« nach seinem daneben lehnenden Stutzen gegriffen und sei über eine Blöße her untergesprungen, wobei er von dem ihn ver folgenden Jäger zweimal am unteren Rücken durch Hiebe mit dessen Bergstock gestreift worden sei. Bet der weiteren Flucht talabwärts habe er noch einen Schlag, mehr einen Streifer. er halten, sei dann im Sprunge vorgerutscht und mit der rechten Hand, die den Stutzen trug. auf den Boden gekommen. Als er sich eben auf richten wollte, habe er einen scharfen Schlag auf den Kopf erhalten, habe sich zwei- oder drei mal überwarfen und. noch halb am Boden liegend, den Jäger etwa 15 Schritte ober sich stehen gesehen. Dieser habe sein Gewehr mit beiden Händen in Brusthöhe gegen ihn ge halten; ohne zu zielen und ohn« Absicht habe er den Stutzen gegen den Jäger gerichtet und da habe es schon gekracht. Er sei nach diesem Schusse noch ganz benom men gewesen, habe gar nicht empfunden, daß der Jäger zusammengestürzt sei. und erst beim Aufspringen nach einigen Minuten den Jäger liegen gesehen. Er habe diesen gar nicht mehr angerührt sei zu jenem Hirsch zurückgeeilt, wo er überrascht worden sei. habe dort Rock und Rucksack an sich genommen und jetzt sein Gewehr repetiert. Hierauf sei er in die Ramsau geflüchtet und in der Nacht zum Gehöft des Matthias Erlbacher gelangt. Seine beiden Messer habe er. ohne dessen gewahr zu werden, am Orte des Zusammenstoßes mit dem Jäger verloren. Augustin Dormann blieb bei seinen späteren Einvernahmen im wesentlichen bei dieser Dar stellung. behauptet aber nun. daß er. als er sich nach dem Sturz erheben wollte, das Gewehr, um es mitzunehmen, aufgestellt habe und daß Hiebei ein Schuß zufällig losgegangen fei. Infolge seiner Benommenheit sei ihm das Aufstehen nicht gelungen, er sei noch einige Mi nuten liegen geblieben und habe an den Jäger gar nicht gedacht. Erst allmählich sei er zu sich gekommen und habe den Jäger liegen gesehen. Gelegentlich des am 12. Oktober 1931 aufge nommenen Ortsaugenscheines blieb Dormann im wesentlichen bei seiner Verantwortung, be hauptete aber nun, daß er nach Erlegen des zweiten Hirsches einen Schuß gefehlt und dann erst mit einem weiteren Schusse den dritten Hirsch erlegt habe. Er habe bei der Flucht, beim Sturz und beim Hinunterkollern seinen Stutzen in der linken Hand getragen. Als er mit den Füßen bergabwärts am Rücken gelegen sei, habe er, rückwärts schauend, den Jäger etwa aus sechs Meter mit Gewehr in Fertigstellung stehen gesehen. Er habe sich aufrichten wollen, sei aber gleich wieder noch vorne gefallen, den Abhang hin- untergerollt und habe dabei einen Schuß ge hört. Er habe gar nicht das Gefühl gehabt, daß sein Gewehr losgegangen sei, und infolge seiner Benommenheit nicht gewußt, wer den Schuß ab gegeben habe. Nach etwa einer Minute sei er aufgestanden und habe den Jäger liegen ge sehen. Erst als er den Ort seiner Vetretung durch den Jäger erreicht habe. habe er wahr genommen. daß sein Schlagbolzen abgelassen sei. sei erst jetzt daraufgekommen, daß der Schuß aus seinem Gewehr gefallen sein müsse. Diese Verantwortung des Beschuldigten, der zugibt, den Tod des Jägers verursacht zu haben, aber jedes Verschulden leugnet und im Zuge der Voruntersuchung sein Verhalten immer harmloser darzustellen versucht, ist an sich unglaubwürdig. Der Bergstock des Jägers wurde unter den Beinen der Leiche, zweifach geknickt, vorgefun den. was sich mit der Verantwortung des Be schuldigten. er sei mit dem Stocke mehrmals ge streift und einmal geschlagen worden, nicht in Einklang bringen laßt, zumal die Brüche auch durch den Sturz des Jägers auf den Stock nicht erfolgt sein können. Durch das von den Ee- richtsärzten Dr. Reuter und Dr. Luv es er stattete Gutachten ist zu erweisen, daß die am Bergstock des Jägers vorgefundenen menschlichen Kopfhaare vom Kopfe Höjlechners stammen und offenbar durch Schläge mit dem eisen- beschlagenen Ende des Bergstockes vom Kopfe des Jägers abgetrennt wurden. Da sich das von Dormann verwendete Gewehr selbst mit Verwendung des Stechers verhältnismäßig schwer abziehen läßt. verliert seine Darstellung der zufälligen Auslösung des Schusses (etwa durch Aufschlagen des Gewehrschaftes auf den Boden) sehr an Glaubwürdigkeit. Well ferner der Ein- und Ausschuß am Kopfe des Jägers an jenen Teilen des Schädels erfolgt sein muß, die an der Leiche nicht mehr vorgefunden wurden, und die Stirnhaut noch vorhanden war. muß zwingend gefolgert werden, daß der Schuß seitlich und ziemlich horizontal durch den Kops des Jägers ging. Aus all diesen Tatsachen und den daraus zu ziehenden Folgerungen geht, so schließt die An klageschrift. eindeutig hervor, daß die Darstellung des Beschuldigten unrichtig ist. Wenn sich auch mangels eines Geständnisses nicht erweisen läßt. wie sich der Sachverhalt wirklich zutrug— es bleibt ein« ganze Reihe von Möglichkeiten offen —. bleibt der einzig« zwangsläufige Schluß übrig, daß Dormann. um seine oder eines allfälligen Komplicen An- haltung zu vereiteln. in Tötungsabsicht auf den Jäger geschossen hat. weil dessen Verwundung seine Lage ja imr verschlechtert hätte und nur ein Toter gegen ihn kein Zeugnis abzulegen vermochte. Bezeichnend ist auch, daß der Sägearbeiter Heinrich Eruber, der Wilderergenosse Dormanns vor dem 13. Juli, den erhebenden Gendarmen am 6. August ganz ungefragt angab, er glaube jetzt selbst. Dormann müsse den Jäger erschossen haben, seine Messer habe er absichtlich neben die Leiche gelegt den Bergstock selbst abgeschlagen und womöglich vom Jäger Haare abgerissen und auch auf den Stock hinaufgegeben. Ae MHMKmg. Der Angeklagte ist eine schmächtige zarte Gestalt mit sehr hübschen Gesichtszügen und braunem, ge welltem Haar; er scheint ein ausgezeichneter Red ner zu sein und bringt seine Verantwortung in logischem Ausbau vor. Er wird von den als "Gen darmen erschienenen Zeugen als berühmter Kletterer «nd berüchtigter Kunstschatze geschildert. Er erklärt sich des Mordes unschuldig und nur des Wilddisbstahls und Übertretung des Waffen- patentes schuldig. Er gibt an, sein Vater sti ein kleiner Besitzer und habe fünf Kinder, von denen er das jüngste sei. Er war bis zu seinem achtzehn- ten Jahre, nachdem er die Volksschule mit gutem Erfolg absolviert habe, Viehhüter und das Jägern war schon von Jugend auf seine weil er in seinem Boruse'dazu die beste Gelegen- heit hatte. Schon zu Hause hatte er immer Ge wehre gehabt, der Vater ging oft wildern, ebenso die ganze Familie (wir berichteten schon gestern darüber), nur sein ältester Bruder Josef nicht. Die erste Strafe erhielt er mit 18 Jahren mit einen Brudern Johann und Beneditt wegen Wilderns in Hohentauern; damals wurden die Brüdsr außer dem wegen Bedrohung eines Jägers abgeurteilt. Er selbst erhielt drei Monate. Der Angeklagte schildert nun weiter seine verschiedenen Wild- dicbstähle, wegen derer er teilweise auch schwer abgestraft wurde. Hin und wieder gab er nach verbüßter Strafe längere Zeit Ruhe, aber dann zog ->s ihn immer wieder in die Berge. Im Jahre 18L1 war er einmal in Untersuchung anläßlich eines Jägermordes (ein Jäger namens Steiner war bei Schladming spurlos verschwunden), doch wurde das Verfahren wich zehnwöchiger Untersuchungshaft eingestellt. Nachdem er im Jahre 1930 einmal ausnahmsweise von einer Wilddiebstahlsanklage freigesprochen war, verdingte er sich in Innsbruck als Zurmer- mann, welches Gewerbe er erlernt hatte. Doch wurde er von der Firma mangels Arbeit «Mas sen, kehrte wieder in dir Heimat zurück und begab sich zu Erlbacher in die Ramsau, den »r aus einer Leobener Haft kannte. Ein zweite: seiner damaligen Hastkameraden war Heinrich Gruber aus Stein an d«: Enns, der auch hier bekanntlich eine Rolle spielt. Gruber
Der 26 Jahre alte Revierjäger Johann Höflechner der Waldherrschaft Kemetgebirge (Brüder Feltrinelli) in Gröbming hatte am 13. Juli 1931 um vier Uhr Früh einen Dienstgang angetreten, ist aber von diesem nicht mehr zurückgekehrt. Er hatte mit dem Oberjäger Schmied vereinbart, mit ihm am 14. Juli um 6 Uhr Früh am Lärchkogel zusammenzutreffen, um dann eine gemeinsame Streifung durchzuführen.
Höflechner kam jedoch nicht zum Lärchkogel, weshalb sich Oberjäger Schmied in die Jagdhütte begab. Im Hüttenbuch fand er von der Hand des vermissten Jägers eine Eintragung, dass er am 12. und 13. Juli im Revier die Spuren von Wilderern entdeckt hatte und dass auch sechs bis acht Schüsse gefallen waren. Diese Angaben ergaben den Verdacht, dass Jäger Höflechner ein Opfer der Wilderer geworden war.
Sofort nach Eintreffen der Meldung des Vermisstseins des Jägers wurden (am Dienstagnachmittag) von der Gendarmerie, Jägern und Holzarbeitern Streifungen im Kemetgebirge durchgeführt. Die Leitung der Nachforschungen lag in den Händen des Bezirksgendarmeriekommandanten von Gröbming, Inspektor Gollner, der dazu von den Gendarmerieposten Schladming, Haus, Gröbming und Mitterndorf Gendarmeriebeamte heranzog.
Am Donnerstagvormittag stieß man etwa eine halbe Stunde vom Brand (?) entfernt, auf die Leiche des Jägers Höflechner, die einen schweren, tödlichen Kopfschuss aufwies.
Quelle
- Der Ennstaler, Sonderausgabe 100 Jahre Der Ennstaler, August 2006