Brauchtumsfeuer

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Brauchtumsfeuer sind seit 2010 gesetzlich geregelt.

Brauchtumsfeuer

Als Brauchtumsfeuer gelten u.a. das Osterfeuer, das Sonnwendfeuer, das Johannisfeuer und das Wintersonnwendfeuer.

Gesetzliche Vorschriften

Im Sommer 2010 kam durch eine Novellierung des Luftreinhaltegesetzes ein generelles Verbot für Lager- und Sonnwendfeuer oder bedürfen einer Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Landeshauptmannes aufgrund der Feinstaubbelastung. Es hagelte Proteste heimischer Brauchtumsvereine. Es kam in Folge zu einer Abschwächung.

Seit 1. April 2011 ist in der Steiermark eine neue Verordnung in Kraft, wonach in 19 Gemeinden südlich von Graz nur mehr ein Brauchtumsfeuer pro Kommune gestattet. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld bis zu 3.630 Euro rechnen. Die Kontrolle geht nun auf die Polizei über. Bisher war dies im Aufgabenbereich der Berg- und Naturwacht.

Auch regeln Vorschriften die Sicherheitsabstände und die genauen Uhrzeiten, innerhalb welcher z. B. ein Osterfeuer abgebrannt werden darf.

Regelung für das Ennstal

Quellen